Schallermair, Georg

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Georg Schallermair.jpg

Georg Schallermair (Lebensrune.png 29. Dezember 1894 in Hebertshausen; Todesrune.png 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Hauptscharführer, und Rapportführer im KL Mühldorf

Leben

Georg Schallermair leistete bis 1944 Dienst in der Wehrmacht, worauf er zur Waffen-SS eingezogen wurde. Von August 1944 bis Mai 1945 war Schallermair als Rapportführer im Dachauer Nebenlager KL Mühldorf unter dem Lagerkommandanten Walter Adolf Langleist eingesetzt. In seiner Funktion als Rapportführer war Schallermair für Ordnung und Disziplin innerhalb des Lagers Mühldorf bei den Appellen und Luftschutzalarmen verantwortlich.

Nach Kriegsende

Am 18. Seprember 1947 wurde Schallermair in einem der Dachauer Nachfolgeverfahren (000–50-2-121) vor einem VS-amerikanischen Militärgericht der Prozeß gemacht. (siehe Dachauer Prozesse) Die Anklage legte Schallermair zur Last, als Rapportführer für die allgemeinen Bedingungen und die mangelnde Versorgung der Lagerinsassen 1944/45 mitverantwortlich gewesen zu sein. Weiterhin beschuldigten ihn Berufszeugen, Häftlinge persönlich während Zählappellen und alliierten Luftangriffen geschlagen und getreten zu haben, wobei Todesfälle eingetreten sein sollen. Weiter wurde er angeklagt, die Entfernung von Goldzähnen verstorbener Häftlinge durch einen Häftlingsarzt überwacht zu haben.

Im Zeugenstand sagte Schallermair aus, er habe lediglich bei groben Verstößen gegen die Lagerordnung gezüchtigt, um die Disziplin zu wahren und es sei niemals zu Todesfällen gekommen. Zur Entfernung der Goldzähne berief er sich auf Befehlsnotstand und konnte auf die entsprechende Anordnung des Amtes D III (Sanitätswesen und Lagerhygiene) des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt verweisen.

Die Beweisführung in dem Prozeß gegen Schallermair erwies sich als ausgesprochen widersprüchlich. Während die Anklagebehörde eine Reihe von ehemaligen Häftlingen vorführte, die den Anklagten belasteten, sagten ebenso andere Häftlinge als Entlastungszeugen für ihn aus.

So gab der in Ungarn lebende, jüdische Häftling Tissa Vary zu Protokoll:

„Ich habe nicht die geringste Veranlassung aufgrund meiner Erlebnisse und was ich in den Konzentrationslagern mitgemacht habe, einen SS-Mann, der ein Mörder oder Peiniger der Häftlinge war, zu schützen. Ich kann aber mit gutem Gewissen erklären, daß Georg Schallermair einer der anständigsten und menschlichsten unter den Wachmannschaften gewesen ist. Ich weiß auch, daß er politisch absolut kein fanatischer Nationalsozialist war, im Gegenteil, er hat sich häufig mit uns Häftlingen über politische Fragen unterhalten und damit die Methoden des nationalsozialistischen Systems uns gegenüber verurteilt. Er hat uns wiederholt erklärt, »ich wollte nicht hierher kommen als Wachmann ins Konzentrationslager; ich war bei der Wehrmacht und hätte dort bleiben wollen«.“

Am 23. September 1947 sprach das Siegergericht Schallermair der Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte ihn zum Tode durch den Strang.

Inzwischen hatte eine Kampagne in Deutschland gegen die Vollstreckung weiterer Todesurteile der VS-Besatzungsmacht eingesetzt, an der sich höchste Regierungskreise der BRD beteiligten. Ein Argument bildete die Tatsache, daß mit dem 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossenen Grundgesetz die Todesstrafe abgeschafft worden war.

Nichtsdestotrotz lehnte am 31. Januar 1951 der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa General Thomas T. Handy die Gnadengesuche ab. Mit sechs weiteren Delinquenten wurde Schallermair am 7. Juni 1951 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg widerrechtlich hingerichtet.

Seine letzten Worte waren:

Hoffentlich bewirkt mein Tod für die Kameraden, die am Leben bleiben, etwas Gutes! Das ist mein letzter Gedanke.

Literatur

  • Information Services Division Office of the U.S.High Commission for Germany (Hrsg.): Landsberg. Ein dokumentarischer Bericht. München Selbstverlag 1. 1951
  • Rudolf Aschenauer: Macht gegen Recht - Unbekanntes Material aus der amerikanischen und britischen Kriegsverbrecher-Praxis. Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft. München 1952