Schlußwort von Oswald Pohl am 22. September 1947

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Schlußwort von Oswald Pohl am 22. September 1947 beim sogenannten WVHA-Prozeß

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Herr Präsident, meine Herren Richter!

Als das deutsche Volk am Ende des Ersten Weltkrieges die Waffen niederlegte, tat es dies in dem Glauben an die 14 Punkte Ihres Präsidenten Wilson und damit in der Hoffnung auf einen gerechten und vernünftigen Frieden. Es wurde aber genau der Frieden diktiert, vor dem Präsident Wilson so eindringlich gewarnt hatte. Deutschland wurde in 2 Teile zerrissen, das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde auf das gröblichste verletzt und damit der Konfliktstoff verewigt.

So besiegelte das Friedensdiktat von Versailles Deutschlands Schicksal. Dieses Schicksal aber trug jeder Deutsche von Jahr zu Jahr drückender. Die steigende Not wühlte Leidenschaften und Wirrnisse auf. Die Gemeinschaft zerfiel in zahlreiche sich bekämpfende Parteien.

Diese Lage zwang jeden verantwortungsbewußten Deutschen Stellung zu nehmen, so oder so. Auch mich. Ich schloß mich der NSDAP an. Ich hielt sie für diejenige Kräftegruppe, welche berufen zu sein schien, das deutsche Volk wieder zu einigen und es, ihren sozialen Forderungen entsprechend, einer lebenswerten Zukunft entgegenzuführen.

Damit hatte ich mich zum ersten Mal mit politischen Fragen auseinanderzusetzen. Im Vordergrund stand für Millionen von Deutschen die Sorge um das nackte Dasein. Die Sicherung desselben war deshalb auch die primäre Forderung der NSDAP; ihr gegenüber traten alle übrigen zunächst zurück.

Das gilt insbesondere auch für die Rassenfrage im allgemeinen und für die Judenfrage im besonderen. Beiden stand ich bis dahin indifferent gegenüber. Was ich davon wußte, stammte nicht aus eigenen Erfahrungen, sondern war zusammengelesen.

Ich habe dieses Wissen überprüft und erweitert durch das Studium von allen ausländischen Auffassungen, auch solchen aus Amerika. Ich las Madison Grants und Houston Stoddards Publikationen über die Rassenfrage. Ich studierte die Aufsätze, welche Henry Ford in den Jahren 1924/26 in der Zeitung The Dearborn Independant veröffentlichen ließ und die als Buch mit dem Titel „Der internationale Jude“ in Deutschland weite Verbreitung fanden.

Gerade diese Einstellung dieses großen praktischen Amerikaners, der nicht Antisemit war, hat mich damals stark beeindruckt und in meinem Glauben bestärkt, daß die Rassen- und Judenfrage nicht nur graue Theorie sei.

Auf Grund dieser Kenntnisse und angesichts der immer stärker zutage tretenden Erscheinungen in Deutschland gewann ich die Überzeugung, daß der Einfluß des Judentums in keinem Verhältnis zu seinem Bevölkerungsanteil stand und daß daher die Eindämmung notwendig sei. Ich hielt eine solche auf gesetzgeberischem Weg für möglich und auch für ausreichend.

Damit war mein Interesse an der Judenfrage erschöpft. Ich habe mich deshalb auch nie an Gewaltmaßnahmen gegen Juden beteiligt, noch diese gebilligt oder wissentlich gefördert. An gesetzgeberischen Maßnahmen irgendwelcher Art war ich ebenfalls nicht beteiligt.

Ich habe daher auch die schließlich im Wirbel des Krieges auf Befehl Hitlers und Himmlers durchgeführten Vernichtungsmaßnahmen gegen die Juden abgelehnt und weder wissentlich gefördert noch unterstützt. Über den Umfang der Vernichtung konnte ich mir damals kein Bild machen. Berichte erhielt ich als Unbeteiligter nicht. Einzelheiten sind mir erst hier in Nürnberg aus den Dokumenten bekanntgeworden.

Bis zur Rede Himmlers in Posen am 4.10.1943 hatte ich keine Kenntnis von diesem Plan. Ich bin auch nach diesem Zeitpunkt nicht weiter eingeweiht worden. Ich habe an keiner Besprechung hierüber teilgenommen und gehörte auch nicht zum Kreise der Beteiligten.

Im Frieden hätte ich in einer solchen Lage mein Amt zur Verfügung stellen können. Der Krieg aber beraubte mich der Freiheit dieses Entschlusses. Er hatte seinen gefährlichen Höhepunkt erreicht und war zu einem Kampf um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes geworden. Die letzten wehrfähigen Männer und Jünglinge standen an der Front. Die Frauen und Mädchen arbeiteten in den Rüstungsbetrieben der Heimat. In dieser Lage wäre Verlassen meines Postens Verrat an Deutschland gewesen. Deshalb durfte ich in meiner Stellung einen solchen Gedanken nicht einmal in Erwägung ziehen.

Ich bin hier als Chef des WVHA angeklagt. Der Aufbau dieser Reichsbehörde aus kleinsten Anfängen und unter größten Schwierigkeiten war meine Lebensarbeit. Ich habe ihr in den letzten 10 Jahren meine ganze Kraft und Zeit gewidmet. Es ist mein Werk. Meine Tätigkeit als Verwaltungschef war eine verwaltende und wirtschaftliche, keine militärische und polizeiliche exekutive. Das Ziel dieser Arbeit war daher die Erhaltung von Mensch und Substanz für Zwecke des Kampfes und der Arbeit, nicht aber ihre Vernichtung.

Es ist vor diesem Gericht über Struktur und Bedeutung des WVHA viel geredet worden, ohne daß es zu meinem Bedauern gelungen ist, zu einem in allen Teilen zutreffenden Bild zu gelangen. Die letzte Ursache für diesen Mißerfolg liegt zweifellos in einem an der Wand hängenden Schaubild, das ungeeignet ist, pro oder contra Beweis zu führen. Es trägt meine Unterschrift, weil ich annahm, das Bild solle dem Gericht mein Arbeitsgebiet in einfachster Form darstellen, nicht aber der Anklage als prozeßtaktische Hilfe dienen.

Das WVHA bestand aus 3 heterogenen Teilen, die miteinander nichts zu tun hatten:

  1. das WVHA als Ministerial-Instanz für alle Angelegenheiten der Truppenverwaltung mit den Amtsgruppen A, B und C analog dem Heeres-Verwaltungsamt,
  2. die meiner persönlichen Dienstaufsicht unterstehenden wirtschaftlichen Unternehmen, die ihrer Rechtsgrundlage nach keine SS-Industrien, sondern Reichsbetriebe waren. Sie waren als Amtsgruppe W zusammengefaßt,
  3. die mir vom 3. März 1942 an persönlich vorübergehend unterstellte Inspektion KL (Stab Glücks) als Amtsgruppe D.

Ich habe aus praktischen Gründen dem WVHA diejenige äußere Form gegeben, wie sie bei Ministerialbehörden üblich war, ohne Rücksicht darauf, ob das der Natur der Teile entsprach. So habe ich auch für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Unternehmen die fiskalische Bezeichnung „Amtsgruppe“ bzw. für die Funktionsträger „Amtschef“ gewählt, obwohl diese Behördenbezeichnungen in kaufmännisch geführten Unternehmen nicht üblich sind.

Als ich im März 1942 mit der Lenkung des Arbeitseinsatzes der Häftlinge in ministerieller Instanz beauftragt wurde, kam ich mit dem System der KL in engere Berührung. Es trug seit langem in allen Zügen das unerbittliche Gesicht, das ihm sein Schöpfer Heydrich und sein Organisator und Exerziermeister Eicke in den 10 Jahren ihres Wirkens aufgeprägt hatten.

Ich stand vor einer völlig erstarrten Organisation. Sie hätte nur durch Entfernung des gesamten in ihr seit Jahren tätigen Personals und der Wachmannschaften sowie durch radikale Reform der staatspolizeilichen Methoden grundlegend geändert werden können. Die Kriegslage machte das leider unmöglich.

Ich habe mich gegen die Übernahme der Lenkung des Arbeitseinsatzes gewehrt, so gut es mir möglich war, weil meine Zeit und meine Kräfte durch meine eigentlichen umfangreichen und vielseitigen Aufgaben völlig in Anspruch genommen waren. Meinem Widerstand gab Himmler insofern nach, als er meine Tätigkeit und Verantwortlichkeit bis spätestens Kriegsende befristete.

Die militärischen Ereignisse im Sommer 1944 veranlaßten ihn jedoch, schon durch Befehl vom 16.7.1944 die KL für den A-Fall, d. h. bei Annäherung der Feindfront, den regional zuständigen Höheren SS- und Polizeiführem zu unterstellen.

Alle Evakuierungsmaßnahmen und Befehle, die schließlich zu den Zuständen geführt haben, welche die Armeen der Alliierten vorgefunden und die Kommission des US-Kongresses festgestellt haben, stammen daher von Hitler, Himmler oder den Höheren SS- und Polizeiführern und nicht von mir. Ich habe keinen einzigen Befehl in dieser Hinsicht gegeben.

Wo ich Mißständen begegnete, habe ich energisch zugegriffen. Dazu gehörte auch nach anfänglicher Bejahung die spätere Ablehnung des SS-Richters Dr. Morgen, als ich erkannte, daß er es trotz höchster Legitimation und gewaltiger Unterstützung hoher Dienststellen nicht fertigbrachte, durch schnelle und exemplarische Justiz die Pest der KL-Greuel auszubrennen. An seiner Stelle habe ich die Einrichtung eines Sondergerichts begrüßt und nach Kräften unterstützt.

Der Erfolg meiner Anstrengungen und die Tatsache, daß ab 1942 eine Besserung der Verhältnisse in den KL eingetreten ist, hat die Beweisaufnahme bestätigt.

An den Maßnahmen der Gestapo hatte ich und damit das WVHA keinerlei Anteil. Ich habe zu keiner Zeit und in keinem Fall Schritte unternommen, die Zahl der Häftlinge im Interesse des Arbeitseinsatzes zu erhöhen. Es ist kein einziger Häftling durch mich oder das WVHA in ein KL gekommen.

Wohl aber haben meine Mitarbeiter in den W-Betrieben und ich vielen Häftlingen den Weg in die Freiheit gebahnt. Meist geschah es gegen den Widerstand des RSHA und trotz der Sabotage der Lagerkommandanten. An dieser Tatsache kann man nicht vorbeigehen, auch wenn sie nur das Symptom einer Gesinnung ist. Wenn die gleiche Gesinnung auch die verantwortlichen Männer des RSHA, der Gestapo und der Inspektion KL vor 1942 beseelt hätte, dann wären die KL niemals zu den hassenswerten Einrichtungen geworden als welche sie der Weltöffentlichkeit zur Verdammung des gesamten deutschen Volkes gedient haben.

Es wird für jeden Kenner der tatsächlichen Verhältnisse in den Jahren 1933 -1945 unerklärlich bleiben, daß ausgerechnet die Verwaltungszentrale, das WVHA, für die Maßnahmen der Gestapo und der Organisatoren dieses Systems verantwortlich gemacht wird, obwohl das WVHA nur in den beiden letzten Kriegsjahren mit einer Teilaufgabe beauftragt war, deren Durchführung die 10 jahrelange selbständige Entwicklung der Inspektion KL Grenzen gesetzt hatte.

Als Chef des WVHA war ich nicht nur sein Gestalter, sondern auch sein Motor. Ich allein führte es. Es war mein Arbeitsplatz, auf den das Schicksal mich gestellt hatte und der mir mehr Bürden als Würden auferlegte. Ich habe meinen Arbeitstisch vor allem im Kriege fast nur für Stunden der Ruhe oder eilige Dienstreisen verlassen. Ich gebrauchte deshalb auch keinen Vertreter. Die Mitangeklagten waren meine Untergebenen. Sie waren an meine Befehle gebunden und mußten diese ausführen. Ich habe aber keinem von ihnen oder einem sonstigen Untergebenen je einen Befehl erteilt, dessen Ausführung ein Verbrechen in sich geschlossen hätte.

Mein umfangreiches Arbeitsgebiet zwang mich, meinen Mitarbeitern innerhalb ihres Sachgebietes eine gewisse Mitverantwortung aufzubürden. Diese Mitverantwortung war keine selbständige. Sie endete bei mir und ich übernahm sie nach außen. Das entsprach den Spielregeln des Führerprinzips. Dieses bedeutet nicht Unfehlbarkeit. Es ist ein Prinzip, Menschen zur Erreichung aller Ziele der Staatsführung auf allgemeinen Gebieten zu führen. Bei Soldaten ist davon der unbedingte Gehorsam nicht zu trennen.

Ich habe dieses Prinzip früher anerkannt, weil ich geglaubt habe, daß es als Übergangsform zu einer sich allmählich entwickelnden endgültigen Staatsform richtig und notwendig sei. Ich kann es deshalb heute nicht verleugnen und daher auch nicht für das befehlsgemäße Handeln meiner früheren Untergebenen eine individuelle Verantwortlichkeit derselben konstruieren. Von meiner alleinigen Gesamt-Verantwortlichkeit kann mich auch kein Kontrollratsgesetz, überhaupt kein irdischer Richter entbinden. Ich will es auch nicht, weil ich es als eine Angelegenheit des Gewissens betrachte und der Treue, welche ich diesen Männern schuldig bin. Ich trage diese Verantwortung auch für den Angeklagten Dr. Hohberg, soweit ich seine Dienste über den Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtung hinaus in Anspruch genommen haben sollte.

Mein Leben hat sich über ein Menschenalter hindurch in der Welt des Soldaten abgespielt. Befehl und Gehorsam, Anordnung und Zwang waren ihre Gesetze. Sie haben mich mit Gedanken und Gefühl und manchmal auch mit meinem Gewissen in Widerspruch gebracht. Das Bild dieses Lebens steht bei allen, die mich kennen, auch heute noch blank und eindeutig fest: Es war Pflicht und Arbeit für Deutschland.

Es blieb dem Haß des Gegners vorbehalten, hemmungs- und gewissenlos Verleumdung und Lüge über mich zu verbreiten. Hiergegen wende ich mich, weil ärger als die schärfste Strafe das Räsonieren über Charakterwerte ist. Ich habe als Deutscher in Deutschland nach deutschen Gesetzen für Deutschland gearbeitet. Ich habe diese Gesetze für völkerrechtlich richtig gehalten.

Ich kann deshalb meine Aburteilung auf Grund eines ad hoc geschaffenen Rechtes des Siegers, dem ich als Besiegter wehrlos ausgeliefert bin, nicht anerkennen. Ich bekenne mich aber freimütig zu meinen Taten! Auch bei strenger Gewissensprüfung bin ich mir nicht bewußt, Verbrechen begangen zu haben.

Jede Epoche und ihre Geschichte wirkt, in der Gegenwart betrachtet, verwirrender und bedrängender als in einer Entfernung von Jahren und Jahrzehnten, zumal wenn man sie in einem so glücklichen Lande wie dem Ihrigen verlebt, über dessen Fluren der verheerende Sturm des Krieges nicht gerast ist.

In jeder Zeit aber ist das größte Verbrechen der Verrat, der im Kriege gegen das eigene Volk begangen wird. Deshalb sind jene lauen und schlauen Intellektuellen, Honoratioren und politischen Spekulanten, die dem Regime willig in den Sattel halfen, Ehren und Würden von ihm gern entgegennahmen, um es dann gewissen- und charakterlos zu verraten, die größten Verbrecher am deutschen Schicksal. Zu diesen gehöre ich nicht! Ich bin bestrebt gewesen, meinen Weg über diese Erde und durch mein Leben gerade und anständig zu gehen, auch wenn ich manchmal geirrt haben sollte.

So glaube ich auch heute noch, alles, was ich tat, vor meinem Gewissen und damit vor meinem Herrgott verantworten zu können.

Was ich getan habe, tat ich allein in dem heiligen Willen und in dem reinen Glauben, meinem Vaterlande zu dienen und ihm in seinem Lebenskampf zum Siege zu verhelfen. Ihm fühlte ich mich zur unbedingten Treue verpflichtet. Und diese Treue habe ich meinem Deutschland gehalten. Meinem nunmehr unglücklichen Vaterlande aber werde ich die Treue auch im Tode nicht brechen.

Quelle: Historische Tatsachen Nr. 75, S. 34f. (PDF-Datei)


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