Schröder, Oskar

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Generaloberstabsarzt Prof. Dr. med. Oskar Schröder

Oskar Schröder (Lebensrune.png 6. Februar 1891 in Hannover; Todesrune.png 26. Januar 1958 in München) war ein deutscher Korporierter, Mediziner (Facharzt HNO), Professor an der Universität Münster, Sanitätsoffizier des Deutschen Heeres, der Reichswehr und der Wehrmacht, zuletzt Generaloberstabsarzt und Chef des Sanitätswesens der Deutschen Luftwaffe beim OKW im Zweiten Weltkrieg sowie Angeklagter im Nürnberger Ärzteprozeß.

Werdegang

Oskar Schröder diente nach dem Abitur ab dem 10. April 1910 als Einjährig-Freiwilliger beim 2. Garde-Regiment zu Fuß des Garde-Korps in Berlin, wurde allerdings am 30. September 1910 zwecks Aufnahme eines Studiums in die Reserve entlassen. Am 1. Oktober 1910 trat er ein Studium der Medizin an der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen an, 1911 wurde er im Pépinière-Corps Saxonia[1] aktiv und promovierte am 30. August 1919 in Berlin.

Erster Weltkrieg

Am 2. August 1914 wurde der Reserveoffizier für den Ersten Weltkrieg aktiviert und wurde als Feldunterarzt Bataillonsarzt beim 32. Reserve-Infantrie-Regiment. Am 12. Januar 1915 wurde er schwer verwundet und kam nach seiner Genesung in das 15. Feld-Artillerie-Regiment. Am 1. Oktober 1916 kam er als Feldhilfsarzt zum Landwehr-Korps, wo er zuletzt als Assistenzarzt bis 30. September 1919 diente.

Zwischenkriegszeit

1919 bis 1935 als Militärarzt in Königsberg, Würzburg und Hannover. Im Jahr 1935 avancierte er zum Abteilungsleiter und Stabschef des Generalarztes Erich Hippke im Luftfahrtministerium. Am 1. Januar 1944 löste Schröder seinen Vorgesetzten Erich Hippke als Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe ab.

Zweiter Weltkrieg

  • 1. Juni 1939 Chef des Stabes der Inspektion des Sanitätswesens der Luftwaffe / Reichsluftfahrtministerium
  • 1. Februar 1940 Luftflottenarzt 2
  • 2. Dezember 1941 zugleich Leitender Sanitätsoffizier beim Oberbefehlshaber Süd (LSO OB Süd)
  • 15. August 1943 in der Inspektion des Sanitätswesens der Luftwaffe / RLM
  • 1. Januar 1944 Inspekteur des Sanitätswesens der Luftwaffe (L In 14) / RLM
    • Chef des Stabes, Inspekteur des Luftwaffen-Sanitätswesens
  • 1. April 1944 Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe (Chef L San In) / RLM
  • April 1945 zugleich Chef des Wehrmacht-Sanitätswesens beim OKW-Süd

Versuche zur Trinkbarkeit von Meerwasser 1944

Seit 1942 wurden im Auftrag der Luftwaffe Verfahren zur Trinkbarmachung von Meerwasser entwickelt. Hintergrund waren Fälle von in Seenot geratenen Angehöriger der Luftwaffe und der Kriegsmarine.

Am 9. Mai 1944 wurde eine Konferenz unter Anwesenheit Oskar Schröders, des Referenten für Luftfahrtmedizin des Sanitätswesens Hermann Becker-Freyseng und dem Unterarzt im Stab des Forschungsinstitutes für Luftfahrtmedizin Konrad Schäfer und anderen im Reichsluftfahrtministerium abgehalten. Nachdem die besondere Dringlichkeit festgestellt wurde, wurde beschlossen, die verschiedenen Möglichkeiten zur Trinkbarmachung von Meerwasser anhand von Humanexperimenten zu erproben. Sinn der Versuche war es, die beste Möglichkeit zur Trinkbarkeit von Meerwasser zu erproben, um die Versorgung von in Seenot geratenen Angehörigen der Luftwaffe und der Marine zu gewährleisten. Becker-Freyseng stellte fest, daß die günstigsten Voraussetzungen für eine Versuchsreihe in einem Konzentrationslager bestünden. In der Folge erging am 7. Juni 1944 der folgende Antrag Schröders auf die Zurverfügungstellung von Probanden an den Innenminister und Reichsführer-SS Heinrich Himmler:

„Hochverehrter Reichsminister!
Sie gaben bereits früher der Luftwaffe die Möglichkeit, dringende ärztliche Fragen im Versuch am Menschen zu klären. Ich stehe heute wieder vor einer Entscheidung, die nach zahlreichen Tier- und auch Menschenversuchen an freiwilligen Versuchspersonen eine endgültige Lösung verlangt: Die Luftwaffe hat gleichzeitig zwei Verfahren zum Trinkbarmachen von Meerwasser entwickelt. Das eine, von einem Sanitätsoffizier entwickelte Verfahren entsalzt das Meerwasser und macht es zu einem wirklichen Trinkwasser, das zweite, von einem Ingenieur angegebene Verfahren läßt den Salzgehalt unverändert, es nimmt dem Seewasser nur den unangenehmen Geschmack. Das letzte Verfahren benötigt im Gegensatz zum ersten keine Engpassrohstoffe. Ärztlicherseits muss dieses Verfahren nach unseren heutigen Kenntnissen als bedenklich angesehen werden, da die Zufuhr konzentrierter Salzlösungen schwere Vergiftungserscheinungen hervorrufen kann. Da die Versuche am Menschen bisher nur zu einer Dauer von vier Tagen durchgeführt werden konnten, die praktischen Forderungen aber eine Versorgung in Seenot-Geratener bis zu zwölf Tage verlangen, sind entsprechende Versuche erforderlich. Benötigt werden vierzig gesunde Versuchspersonen, die für vier Wochen voll zur Verfügung stehen müßten. Da von früheren Ersuchen bekannt ist, daß im KL Dachau die notwendigen Laboratorien bestehen, wäre dieses Lager sehr geeignet.“

Die Durchführung der Meerwasserversuche fand im Zeitraum von Juli–September 1944 statt, die Leitung der Meerwasserversuche übernahm der österreichische Mediziner Wilhelm Beiglböck.

Nachkriegszeit

Nürnberger Ärzteprozeß

Nach Kriegsende war Oskar Schröder Hauptangeklagter Nr. 4 des Nürnberger Ärzteprozesses.

Den Hauptbelastungspunkt bildeten dabei die Dachauer Meerwasserexperimente, wobei auch der Versuch unternommen wurde, Schröder als Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe auch die Teilnahme und Verantwortlichkeit für die Höhen- und Unterkühlversuche von Sigmund Rascher im KL Dachau, die im KL Ravensbrück durchgeführten Sulfonamidversuche unter dem Obersten Kliniker des Reicharztes der SS Karl Gebhardt) sowie die Gelbsucht- und Fleckfieberversuche des Luftwaffenoffiziers Eugen Haagen im KL Natzweiler-Struthof anzulasten. Schuldig befunden wurde Schröder der maßgeblichen Initiative und Durchführung der Meerwasserversuche.

Nachdem der Anklagepunkt der Sulfonamidversuche durch die Anklagebehörde zurückgezogen wurde, verurteilte das Gericht Schröder weiter aufgrund der Beteiligung von Luftwaffenoffizieren, die ihm zu diesem Zeitpunkt formell unterstanden, als mitverantwortlich an den Experimenten zur Erforschung von Fleckfieberimpfstoffen. Das Urteil gegen Oskar Schröder erweis sich insoweit als Kuriosum, da er ferner für die Beteiligung Haagens und des Stabsarztes der Luftwaffe Karl Wimmer an den Lost- und Phosgenversuchen im KL Natzweiler-Struthof verurteilt wurde, obwohl gegen ihn in diesem Punkt überhaupt keine Anklage erhoben worden war.

Von den übrigen Punkten wurde Schröder durch das amerikanische Siegertribunal freigesprochen und am 20. August 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt, die er in der Strafanstalt Landsberg am Lech zu verbüßen hatte. Am 31. Januar 1951 wurde das Strafmaß Schröders durch den VS-amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy auf fünfzehn Jahre reduziert, am 31. März 1954 erfolgte unter Aussetzung der Strafe zur Bewährung die Entlassung.

Berater des einstigen Feindes

Nach Haftentlassung trat er als medizinischer Berater in den Dienst der USAAF (→ Aktion Paperclip).

Kontroverse

Das Hauptkapitel der Verhandlung gegen Oskar Schröder und die wesentliche Verurteilungsgrundlage bildeten für die Alliierten die Meerwasserversuche im KL Dachau. Festzustellen ist zunächst, das Schröder nicht den geringsten Einfluß auf die Probandenauswahl aus Dachau zu dieser Versuchsreihe innehatte. Weiterhin sagten selbst ehemalige Probanden aus dem KL Buchenwald vor dem Tribunal aus, daß sie freiwillig zu den Versuchen gemeldet hatten, weil ihnen im KL Dachau eine bessere Verpflegung und Hafterleichterung zugesichert wurde. Über die Frage von Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit der Versuche gab es bereits während des Prozesses erheblich abweichende Ansichten.

So bemerkte der medizinische Sachverständige des Gerichts Prof. Franz Volhard:

„Ich sage eigentlich nur deshalb hier aus, um auf Grund meiner Beobachtungen festzustellen, daß von einem Verbrechen gegen die Humanität bei derartigen Versuchen nicht die Rede sein kann.“

Der Ausschuß des Kongresses für innere Medizin thematisierte 1948 ebenfalls das Nürnberger Urteil zu den Meerwasserversuchen und veröffentlichte ein Gutachten, in welchem u. a. festgestellt wird:

„Die Versuche waren in der damaligen Situation notwendig. Sie sind nach Zeugenaussagen und Versuchsprotokollen menschlich und ärztlich einwandfrei und mit Sorgfalt durchgeführt worden.“

Der Kronzeuge der Meerwasserversuchsanklage stellte sich als notorischer Krimineller heraus, wie die Verteidigung im Kreuzverhör herausschälte.

Selbst Alexander Mitscherlich vermerkt in einer späteren Auflage seines tendenziösen Standartwerkes „Medizin ohne Menschlichkeit“, das den Nürnberger Ärzteprozeß rein subjektiv aus Sicht der Klageführung dokumentiert:

„Dementsprechend ist es wohl notwendig, die nach Urteilsverkündung vorliegenden Freiwilligkeitserklärungen im Zusammenhang mit dem gesamten Komplex der Meerwasserversuche zu überprüfen. Es erscheint zweifelhaft, ob danach die Festlegung einer wesensmäßig verbrecherischen Natur der Meerwasserversuche aufrechterhalten werden kann. Das Urteil bedürfte dann einer Revision.“

Tod

Generaloberstabsarzt a. D. Prof. em. Dr. med.Oskar Schröder verstarb am 26. Januar 1959 in München.

Beförderungen

  • Feldunterarzt (2. August 1914)
  • Feldhilfsarzt (12. April 1916)
  • Assistenzarzt (12. Dezember 1916)
  • Oberarzt (18. Mai 1920)
  • Stabsarzt (1. Februar 1924)
  • Oberstabsarzt (1. Oktober 1933)
  • Oberfeldarzt (1. Januar 1936)
  • Oberstarzt (1. August 1938)
  • Generalarzt (1. Juni 1940)
  • Generalstabsarzt (1. Juni 1942)
  • Generaloberstabsarzt (1. Januar 1944)

Auszeichnungen (Auszug)

Fußnoten

  1. Nach der Neugründung in Hamburg erhielt er auch die Bänder des Corps Franconia Tübingen und des Corps Brunsviga Göttingen; wie auch Gerhard Rose.