Schutzjude

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Beer Dann, Schutzjude in Frankfurt a. M. im Alter von 66 Jahren (Radierung von Johann A. B. N. Nothnagel, 1774). Dann trägt den traditionellen dreieckigen Hut, einen Vollbart und zeigt demonstrativ Münzen in der rechten Hand.

Ein Schutzjude (lat. judaeus sub protectione superiorum) war der unter besonderen Obrigkeitsschutz gestellte Jude im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Derartigen, spezielle Privilegien genießenden Juden waren in ihrer Tätigkeit innerhalb des Wirtsvolkes aber noch gewisse Grenzen gesetzt; so durften sie weder das Bürgerrecht in den Gemeinden erwerben noch in eine andere Provinz übersiedeln[1]. Im 19. Jahrhundert war es vor allem dem Betreiben des Liberalismus` geschuldet, daß die Einrichtung der Schutzjuden zugunsten der vollständigen „Judenemanzipation“ beseitigt wurde.

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Der Schutzjude, des -n, plur. die -n, ein Jude, welcher unter dem Schutze der höchsten Obrigkeit an einem Orte lebt, und vermöge dieses Schutzes gewisse Freyheiten genießet.

– Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1699

Siehe auch

Literatur

Fußnoten