Segelflugzeugführerabzeichen

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Segelflugzeugführer-Abzeichen

Das Segelflugzeugführerabzeichen oder Segelflieger-Abzeichen wurde am 16. Dezember 1940 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe verliehen werden, die sich nach dem Erwerb des Segelflugzeugführerscheins entsprechend als Segelflugzeugführer bewährt und ausgezeichnet hatten. Dies war wegen des heldenhaften Einsatzes der Führer der Lastensegler bei Eben-Emael notwendig geworden.

Das Segelflugzeugführerabzeichen der Wehrmacht ist nicht mit dem Segelfliegerabzeichen (in verschiedenen Stufen) des Nationalsozialistischen Fliegerkorps (NSFK) zu verwechseln.

Hintergrund

Die Anregung zur Schaffung eines solchen Abzeichens ging von der 7. Flieger-Division aus. Das Reichsluftfahrtministerium forderte die Division auf, einen oder mehrere Entwürfe einzureichen, was auch geschah. Weitere Entwürfe wurden dann noch angefertigt.

Der von Göring gebilligte Entwurf wurde im Herbst 1940 der Berliner Firma C. E. Juncker zur Herstellung eines Musters übergeben. Dieser Entwurf, der verwirklicht wurde, stammt von dem Graphiker Wilhelm Ernst Peekhaus (Berlin), der ja auch die Entwürfe anderer Kampfabzeichen angefertigt hatte. Peekhaus erhielt am 8. August 1940 den Auftrag mit der Maßgabe, daß das Abzeichen einen Adler zeigen sollte, welcher das Gleiten und Schweben eines Segelflugzeuges versinnbildlicht. Im übrigen sollte die äußere Form der der anderen Tätigkeitsabzeichen angepaßt werden.

Verleihungsbestimmung

Segelflieger-Abzeichen der Luftwaffe, 1940-41.jpg

Am 16. Dezember 1940 wurde das Luftwaffen-Segelflugzeugführerabzeichen vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe mit dem folgenden Text genehmigt:

Ich genehmige hiermit die Einführung eines Tätigkeitsabzeichens für Segelflugzeugführer. Über Form usw. des Abzeichens vergleiche nachstehende Beschreibung und Zeichnung.

Aus Metall: versilberter, ovaler, massiver Eichenlaubkranz. Auf der Mitte der unteren Grundlinie des Kranzes befindet sich ein Hakenkreuz. In der oberen Hälfte des Kranzes aufgesetzt ein oxydierter, segelnder massiver Adler. Der Adler ist mit zwei Nietstiften auf dem Kranz vernietet. Auf der Rückseite ist die hartverlötete oxydierte Scharniernadel aus Neusilber angebracht.

In Stickerei: Form und Größe in gleicher Art wie beim Metallabzeichen. Der plastisch gearbeitete Kranz ist in hell Aluminium, der Adler in oxydierter Stickerei und das Hakenkreuz aus blankem Gespinst.
B. Abmessungen
Abmessungen des Kranzes Höhe etwa 55 mm
Breite etwa 42 mm
Flügelspannweite des Adlers Breite etwa 53 mm
Höhe etwa 15 mm
C. Material
Neusilber
D. Bestimmungen für die Verleihung des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens
1. Bedingungen für die Verleihung.
Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen kann aktiven Soldaten und Soldaten des Beurlaubtenstandes der Luftwaffe bei entsprechender Bewährung und Erwerb des Segelflugzeugführerscheines (L) verliehen werden.
Beamten, Angehörigen des Ingenieur- und Nautikerkorps kann das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen unter der gleichen Voraussetzung verliehen werden, wenn sie Soldaten des Beurlaubtenstandes sind.
Beim ehrenvollen Ausscheiden aus dem fliegenden Personal der Luftwaffe (einschließlich Reserve) wird das Fliegererinnerungsabzeichen verliehen, wenn der Ausscheidende das Lw.-Segelflugzeugführer- oder ein anderes Lw.-Fliegerabzieichen mindestens 4 Jahre im Besitz gehabt hat. Bei früherem Ausscheiden infolge nicht selbstverschuldetem Unfalls kann eine frühere Verleihung erfolgen. Entscheidung trifft Reichsluftfahrtministerium (!P.)
2. Antrag auf Verleihung.
...
3. Bestimmungen über das Tragen des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens.
Das Segelflugzeugführerabzeichen darf als militärisches Tätigkeitsabzeichen nur zur Uniform der Wehrmacht und zur Uniform des NSFK getragen werden. Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen wird am Tuchrock (Sommerrock) auf der Mitte der linken Brustseite, an der Fliegerbluse und Jacke des Abendgesellschaftsanzuges in entsprechender Höhe getragen. Bei Orden (E.K. I usw.) unter diesen.
Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen kann neben einem Kriegsfliegerabzeichen (Weltkrieg) getragen werden.
Das Tragen des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens als Tätigkeitsabzeichen neben einem anderen Lw.-Fliegerabzeichen (ausgenommen das Fallschirmschützenabzeichen) ist ausgeschlossen.
Es bleibt jedoch den Besitzern von anderen Lw.-Fliegerabzeichen freigestellt, das Segelflugzeugführer zu beantragen. Nach seiner Verleihung ruht das Tragen eines anderen Lw. -Fliegerabzeichens
Das Anlegen zur bürgerlichen Kleidung, auch in verkleinerter Form, ist verboten (Ausnahme Fliegererinnerungsabzeichen).
4. Bestimmungen über den Verbleib des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens.
...
E. Allgemeines
...
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe i.V. Milch Generalfeldmarschall.

Tragebestimmung

Die Beschaffung der gestickten Ausführung wurde mit Datum vom 8. Mai 1942 eingestellt. Seit dem 29. November 1943 konnte das Abzeichen – wie alle anderen Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe – auch zu der Uniform der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei getragen werden.

Siehe auch