Soest

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Soest

Wappen von Soest
Staat: Deutsches Reich
Gau: Westfalen-Süd
Landkreis: Soest
Provinz: Westfalen
Einwohner (2012): 46.685
Bevölkerungsdichte: 544 Ew. p. km²
Fläche: 85,81 km²
Höhe: 90 m ü. NN
Postleitzahl: 59494
Telefon-Vorwahl: 02921
Kfz-Kennzeichen: SO
Koordinaten: 51° 34′ N, 8° 7′ O
Soest befindet sich entweder unter Fremdherrschaft oder wird durch die BRD oder BRÖ staatsähnlich verwaltet.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Arnsberg
Bürgermeister: Eckhard Ruthemeyer (CDU)

Soest ist Sitz eines Kreises im Bezirk Arnsberg des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohner
1880 14.846
1939 25.116
2007 48.668

Geschichte

Blick auf Soest

Im Mittelalter war Soest eine der angesehensten und reichsten Hansestädte mit reichsstädtischen Rechten und einer Bevölkerung von 25-30,000 Seelen. Ihr Stadtrecht, Schran (jus Susatense) genannt und zwischen 1144 und 1165 aufgezeichnet, diente in vielen anderen Städten, Lübeck, Hamburg etc., als Norm.

Die Stadt galt als Hauptstadt des Landes Engern im Herzogtum Sachsen. Nach Auflösung des letzteren 1180 bemächtigte sich der Erzbischof von Köln derselben und eignete sich das Schultheißenamt an. Dagegen stand den Grafen von Arnsberg bis 1278 die Vogtei (Blutbann) in Soest zu.

Unter dem Erzbischof Dietrich von Köln entzog sich die Stadt wegen zu harten Drucks der erzbischöflichen Botmäßigkeit wieder und begab sich am 24. Oktober 1441 unter den Schutz Adolfs, Herzogs von Kleve und Grafen von der Mark, was 1444 zu einer langwierigen Belagerung der Stadt („Soester Fehde“) führte, bei welcher die dortigen Frauen sich durch Mut auszeichneten. Der Streit endete infolge päpstlicher Entscheidung damit, daß Soest mit der Börde 1449 unter die Landeshoheit des neuen Herzogs von Kleve, Johannes, kam.

Bekannte, in Soest geborene Personen

Bildergalerie

Fußnoten

  1. Tore/Türme und Brunnen. Aus vier Jahrhunderten deutscher Vergangenheit, Verlag Langewiesche, Königstein im Taunus & Leipzig 1924, S. 61 (Die Blauen Bücher)