Sonder- und Bewährungseinheiten (Wehrmacht)

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Die Aufstellung von Sonder- und Bewährungseinheiten, Sonderabteilungen, wurde in der Wehrmacht als disziplinarische Maßnahme ab 1936 genehmigt.

Sonderabteilungen der Wehrmacht im Frieden

Die Grundlage dazu wurde in der Dienstvorschrift D 73 vom 7. August 1936, neue Fassung H. Dv. 39 Die Sonderabteilungen der Wehrmacht von 26. März 1938, gelegt. Sie sollten nach Bedarf durch die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine für jeweils zwei bis drei Wehrkreise aufgestellt werden. Im Falle einer Mobilmachung sollten Heer und Luftwaffe ihre Abteilungen auflösen, wie am 25. August 1939 geschehen. Abteilungsführer war in der Regel ein Hauptmann. Die Versetzung in eine Sonderabteilung ordnete der Kommandierende General nach Ausschöpfung aller erzieherischen und disziplinarischen Maßnahmen an, also vor dem Eingreifen der Militärgerichtsbarkeit mit dem Kriegsgericht. Eine Sonderabteilung war demzufolge kein Strafbataillon, stellte aber eine Ehr- und Wehrminderung des Versetzten dar. Erst nach Verbüßung der Disziplinarmaßnahme, Geldbuße oder Arrest, wurde die Sonderabteilung herangezogen.

In einer Sonderabteilung diente zuerst das Stammpersonal, dann versetzte Soldaten zum Weiter- oder Nachdienen. Weiter bedeutete, daß die Zeit in der Abteilung als Wehrdienst angerechnet wurde. Mit Nach wurde die Zeit in der Abteilung an die übliche Wehrdienstzeit angehängt. Auch vorbestrafte Wehrpflichtige konnten vor dem aktiven Wehrdienst zu einer Sonderabteilung kommandiert werden, des weiteren Dienstpflichtige, die ehrlos aus der NSDAP und damit auch dem RAD ausgeschlossen wurden, Selbstverstümmler, die nicht mehr zum Waffendienst taugten, und Soldaten mit gerichtlicher Bestrafung wegen unehrenhafter Handlungen (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue), deren Weiter- oder Nachdienen in der Truppe nicht erwünscht war.

Weitere Einheiten

  • Sonderabteilungen des Ersatzheeres im Kriege
  • Feldsonderabteilungen des Heeres
  • Feld- und Ersatzeinheiten 500
  • Sonderabteilungen der Kriegsmarine im Kriege
  • Prüfungslager der Luftwaffe, Luftwaffen-Jägerkompanie z. b. V. 14, Sonderkompanien z. b. V. 1 bis 3
  • Feldbataillone z. b. V. der Luftwaffe
  • Feldstrafgefangenen-Abteilungen
  • Strafvollstreckungszüge
  • Wehrmachtsstrafanstalten
  • Bewährungstruppe 999
  • SS-Bewährungstruppe Dirlewanger

Literatur