Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

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Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (auch Sozialistengesetz) wurde am 21. Oktober 1878 erlassen und ermöglichte Verbote von sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereinen sowie ihren Versammlungen und Druckschriften. Vor allem mit der SAP verfügte die Sozialdemokratie in Deutschland über eine einheitliche Partei, in der Reichskanzler Otto von Bismarck zu recht eine der größten Gefahren für die Gesellschaft im Deutschen Reich sah. Das Gesetz blieb bis 1890 in Kraft und scheiterte letztlich an der typisch deutschen inkonsequenten Umsetzung. Zwar war die SAP ab 1878 offiziell verboten, ihre Reichstagsfraktion blieb jedoch bestehen. Da die Wahlgesetzgebung die reine Persönlichkeitswahl vorsah, behielten die Sozialdemokraten ihre Reichstagsmandate.

Nach Bismarcks Entlassung 1890 verlängerte der zwei Jahre zuvor zum Kaiser gekrönte Wilhelm II. das Sozialistengesetz nicht mehr, da er auf eine Beschwichtigungspolitik gegenüber der Sozialdemokratie abzielte. Die Nichtverlängerung des Sozialistengesetzes führte 1890 zur Neugründung der SAP als Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), was während der Novemberrevolte 1919 zur Katastrophe für Deutschland führen sollte, als Reichskanzler Max von Baden die Regierungsgeschäfte rechtswidrig der SPD übertrug, da diese zum damaligen Zeitpunkt die größte Reichstagsfraktion darstellte.

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„Ich glaube, daß es notwendig ist für den Staat, die Macht der Agitatoren zu brechen. Es ist ja heutzutage die Stellung eines sozialistischen Agitators ein ausgebildeter Gewerbszweig wie jeder andere; man wird Agitator, Volksredner, wie man früher Schmied oder Zimmermann wurde; man ergreift dieses Gewerbe und steht sich dabei unter Umständen sehr viel besser, als wenn man bei dem früheren geblieben wäre, hat ein angenehmes und freies, vielleicht auch angesehenes Leben in gewissen Kreisen. Aber das hindert nicht, daß wir gegen die Herren, die diese Gewerbetätigkeit ergriffen haben, uns im Stande der Notwehr befinden, und je zeitiger wir diese Notwehr eintreten lassen, mit desto weniger Schaden für die Freiheit der übrigen und für die Sicherheit und für den inneren Frieden werden wir, glaube ich, damit zu Ende kommen.“

Otto von Bismarck[1]

Verweise

Fußnoten

  1. Reichstagsrede vom 9. Oktober 1878 zum Entwurf des Sozialistengesetzes