Spionage

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Plakat aus dem Zweiten Weltkrieg, das vor der Spionagegefahr warnte

Spionage (lat. spicari) ist die rechtswidrige Informationsgewinnung, die im Frieden zumeist als Wirtschaftsspionage praktiziert wird. Unter Kriegsbedingungen kommt der Spionage besondere Bedeutung zu, ist jedoch auch in einem solchen Fall völkerrechtlich nicht zulässig. In der Haager Landkriegsordnung heißt es dazu:

„Als Spion gilt nur, wer heimlich oder unter falschem Vorwand in dem Operationsgebiet eines Kriegführenden Nachrichten einzieht oder einzuziehen sucht in der Absicht, sie der Gegenpartei mitzuteilen.“

Um potentiell gefährliche Personen oder Personengruppen kenntlich zu machen, können diese nach jeweiligem Landesrecht verpflichtet werden, eine Markierung (Judenstern, Armbinde) sichtbar zu tragen.

Siehe auch

Literatur

  • Gustav Friedemann: Die Rechtslage der Kriegskundschafter und Kriegsspione nach modernem Völkerrecht, 1892 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Arthur Adler: Die Spionage. Eine völkerrechtliche Studie, 1906 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!