Staat

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Ein Staat bezeichnet die organisatorische und politische Herrschaft innerhalb eines konkret abgegrenzten Gebietes, in welchem ein einziges Volk (→ Nationalstaat) oder mehrere verschiedene Völker (→ Vielvölkerstaat) siedeln. Das Staatsgebilde kann volkssouveräner oder nicht-volkssouveräner Natur sein, wobei es auch Mischformen geben kann. Eine sehr weitgehende Form eines nicht-volkssouveränen Staates trägt Kennzeichen des Totalitarismus.

Insbesondere in bezug auf die zum Erhalt und Schutz des eigenen Volkes relevanten Interessen sind volkssouveräne Staaten typischerweise selbstbestimmt, während nicht-volkssouveräne Staaten diesbezüglich weitgehend fremdbestimmt sind. Fremdbestimmung ist im Zeitalter der Neuen Weltordnung ein gängiges Instrument zur Zerstörung gewachsener völkischer Strukturen zugunsten der künstlich erzwungenen Ausbildung einer multikulturellen Gesellschaft.

Jede staatliche Macht geht auf Schutzgelderpressung zurück. Die Tributpflicht gegenüber (fernen oder nahen) Herrschern ist der ursprüngliche staatliche Impuls. Diese Schutzgeldfunktion der Besteuerung kann nur so lange aufrechterhalten werden, wie auch eine tatsächliche Schutzfunktion nachweisbar und spürbar ist. Allein das BRD-Regime bringt es zuwege, Höchstbesteuerung abzupressen und mit einem hämischen Lächeln sodann den staatlichen Schutz vor Invasoren, plündernden Eindringlingen und frauenvergewaltigenden Barbaren einfach so einzustellen – und nichts geschieht! Kein Aufstand, kein Zurückholen der Macht in eigene Verfügung, kein Zerfleischen der schändlich verratsschuldigen BRD-Machthaber. Gleichgeschaltete Regierungsmedien haben im elektronischen Zeitalter eine Durchschlagskraft, die alle gesunden Instinkte und jeden möglichen Widerstand abtötet und überhaupt jede Bewußtwerdung der tatsächlichen Lage verhindert.

Staatstheorien

Staatsauffassung nach Georg Jellinek

Nach der von Georg Jellinek aufgestellten Drei-Elemente-Lehre ist ein Staat typischerweise von folgenden drei Elementen gekennzeichnet:

  • Staatsgebiet (Lebensraum, Territorium)
  • Staatsgewalt (Autorität, Herrschaft)
  • Staatsvolk

Weiterhin definiert Jellinek einen Staat als eine mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines seßhaften Volkes.[1]

Staatsidee nach Ferdinand Lassalle

Ferdinand Lassalle (Jude) bestimmte die Idee des Staates wie folgt:

„Der Staat ist diese Einheit der Individuen in einem sittlichen Ganzen, eine Einheit, welche die Kräfte aller einzelnen, welche in diese Vereinigung eingeschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte, welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen würden, millionenfach vervielfältigt. Der Zweck des Staats ist also nicht der, dem einzelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie angeblich schon in den Staat eintritt; der Zweck des Staats ist vielmehr gerade der, durch diese Vereinigung die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als einzelne niemals erreichen könnten, sie zu befähigen, eine Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu erlangen, die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin unersteiglich wäre.“

Fundamentale Staatskritik bei Friedrich Nietzsche

In seinem dichterischen Hauptwerk „Also sprach Zarathustra“ (im ersten, 1883 erschienenen Teil) hat Nietzsche eine Rede Zarathustras über das Mißbrauchswesen des Staates ausgeführt. Darin fällt Nietzsches berühmte Formulierung, wonach der Staat „das kälteste aller kalten Ungeheuer“ sei. Jedes eingehende Verständnis dieser Werkpassage Nietzsches setzt voraus, daß der Leser ein Grundverständnis von Textsorten hat und begreift, daß es Kern der philosophischen Argumentation Nietzsches war (vergleichbar den Dialogen Platons), widerstreitende Stimmen – also zum Beispiel auch die dichterische Figur des Zarathustra – für seine Ideen sprechen zu lassen. Nietzsche schrieb dort:

Vom neuen Götzen. Irgendwo giebt es noch Völker und Heerden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da giebt es Staaten. Staat? Was ist das? Wohlan! Jetzt thut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker. Staat heisst das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: ‚Ich, der Staat, bin das Volk.‘ Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben. Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für Viele und heissen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin. Wo es noch Volk giebt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten. Dieses Zeichen gebe ich euch: jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen: die versteht der Nachbar nicht. Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen des Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist Alles an ihm; mit gestohlenen Zähnen beisst er, der Bissige. Falsch sind selbst seine Eingeweide. Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates. Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen! Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!
Viel zu Viele werden geboren: für die Überflüssigen ward der Staat erfunden! Seht mir doch, wie er sie an sich lockt, die Viel-zu-Vielen! Wie er sie schlingt und kaut und wiederkäut! ‚Auf der Erde ist nichts Grösseres als ich: der ordnende Finger bin ich Gottes‘ – also brüllt das Unthier. Und nicht nur Langgeohrte und Kurzgeäugte sinken auf die Kniee! Ach, auch in euch, ihr grossen Seelen, raunt er seine düsteren Lügen! Ach, er erräth die reichen Herzen, die gerne sich verschwenden! Ja, auch euch erräth er, ihr Besieger des alten Gottes! Müde wurdet ihr im Kampfe, und nun dient eure Müdigkeit noch dem neuen Götzen! Helden und Ehrenhafte möchte er um sich aufstellen, der neue Götze! Gerne sonnt er sich im Sonnenschein guter Gewissen, – das kalte Unthier! Alles will er euch geben, wenn ihr ihn anbetet, der neue Götze: also kauft er sich den Glanz eurer Tugend und den Blick eurer stolzen Augen. Ködern will er mit euch die Viel-zu-Vielen! Ja, ein Höllenkunststück ward da erfunden, ein Pferd des Todes, klirrend im Putz göttlicher Ehren! Ja, ein Sterben für Viele ward da erfunden, das sich selber als Leben preist: wahrlich, ein Herzensdienst allen Predigern des Todes! Staat nenne ich’s, wo Alle Gifttrinker sind, Gute und Schlimme: Staat, wo Alle sich selber verlieren, Gute und Schlimme: Staat, wo der langsame Selbstmord Aller – ‚das Leben‘ heisst. Seht mir doch diese Überflüssigen! Sie stehlen sich die Werke der Erfinder und die Schätze der Weisen: Bildung nennen sie ihren Diebstahl – und Alles wird ihnen zu Krankheit und Ungemach! Seht mir doch diese Überflüssigen! Krank sind sie immer, sie erbrechen ihre Galle und nennen es Zeitung. Sie verschlingen einander und können sich nicht einmal verdauen. Seht mir doch diese Überflüssigen! Reichthümer erwerben sie und werden ärmer damit. Macht wollen sie und zuerst das Brecheisen der Macht, viel Geld, – diese Unvermögenden! Seht sie klettern, diese geschwinden Affen! Sie klettern über einander hinweg und zerren sich also in den Schlamm und die Tiefe.
Hin zum Throne wollen sie Alle: ihr Wahnsinn ist es, – als ob das Glück auf dem Throne sässe! Oft sitzt der Schlamm auf dem Thron – und oft auch der Thron auf dem Schlamme. Wahnsinnige sind sie mir Alle und kletternde Affen und Überheisse. Übel riecht mir ihr Götze, das kalte Unthier: übel riechen sie mir alle zusammen, diese Götzendiener. Meine Brüder, wollt ihr denn ersticken im Dunste ihrer Mäuler und Begierden! Lieber zerbrecht doch die Fenster und springt in’s Freie! Geht doch dem schlechten Geruche aus dem Wege! Geht fort von der Götzendienerei der Überflüssigen! Geht doch dem schlechten Geruche aus dem Wege! Geht fort von dem Dampfe dieser Menschenopfer! Frei steht grossen Seelen auch jetzt noch die Erde. Leer sind noch viele Sitze für Einsame und Zweisame, um die der Geruch stiller Meere weht. Frei steht noch grossen Seelen ein freies Leben. Wahrlich, wer wenig besitzt, wird um so weniger besessen: gelobt sei die kleine Armuth! Dort, wo der Staat aufhört, da beginnt erst der Mensch, der nicht überflüssig ist: da beginnt das Lied des Nothwendigen, die einmalige und unersetzliche Weise.
Dort, wo der Staat aufhört, – so seht mir doch hin, meine Brüder! Seht ihr ihn nicht, den Regenbogen und die Brücken des Übermenschen? – Also sprach Zarathustra.“[2]

Besatzungsstaaten

Staaten, die von Vertretern eines auf dem betroffenen Staatsgebiete ursprünglich nicht vorrangig siedelnden Volkes errichtet und unterhalten werden, können als Besatzungsstaaten bezeichnet werden. Ein besatzungsähnlicher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn das staatlich handelnde Fremdvolk über das originäre Volk derart herrscht, daß es zu Vertreibungen und Völkermorden kommt (Beispiel: „Israel“).

Jüngere Staatsentwicklung in Deutschland

Der Nationalsozialismus manifestierte deutliche Aspekte der Volkssouveränität, u. a. weil er wesentliche Eckpunkte seines politischen Handelns mit Volksabstimmungen genehmigen ließ. Die Grundstruktur des nationalsozialistischen Staatsgebildes nahm seinen Anfang mit der vom Reichstag genehmigten Machtübertragung auf Adolf Hitler sowie dem ebenfalls per Mehrheitsbeschluß vom Reichstag ratifizierten Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Der Führererlaß, welcher die gesamte Staatsleitung auf Hitler fokussierte, wurde auf seinen ausdrücklichen Wunsch durch eine Volksabstimmung legitimiert; zweifellos handelte es sich dabei um einen vorbildlichen Akt der Volkssouveränität.

Die Weimarer Republik war zwar de jure noch ein selbstbestimmtes Staatskonstrukt, jedoch de facto insbesondere von den Alliierten schon stark fremdbestimmt. Der nationalsozialistische Staat war de jure und de facto ein weitgehend selbstbestimmter Staat. Überwiegend selbstbestimmte Staaten, ob nun volkssouverän oder nicht-volkssouverän, werden seit Propagierung der Neuen Weltordnung infolge des Zweiten Weltkrieges immer weniger an der Zahl. Vor allem die der EU-Diktatur angehörenden Staaten sind heute weitgehend fremdbestimmt, was de facto dem Status von Besatzungskonstrukten gleichkommt. Maximale Fremdbestimmung liegt im Falle der BRD und der 1990 aufgelösten DDR vor; bei ihnen handelt es sich um echte, de jure existierende Besatzungskonstrukte.

Jüngere Staatsentwicklung in sonstigen Ländern

Insbesondere seit 1945 wurden zahlreiche Staaten von den Alliierten zur Einführung des als besonders demokratisch propagierten Mehrparteienparlamentarismus gedrängt. Das hat in den betroffenen Staaten dazu geführt, daß die bislang noch weitgehend vorhandene staatliche Selbstbestimmung zunehmend einer Fremdbestimmung wich.

Artikel aus dem Staatspolitischen Handbuch


Quelle Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Staat leitet sich her vom italienischen lo stato und ist erst seit der Renaissance als Bezeichnung für eine dauerhafte politische Ordnung gebräuchlich, die in einem bestimmten Gebiet Machtausübung nach rationalen Prinzipien zuläßt. Diese Auffassung hat dazu geführt, die Staatlichkeit all jener politischen Systeme in Frage zu stellen, die solchen Kriterien nicht genügen: akephale und Stammesgesellschaften ebenso wie Personenverbände nach dem Muster des Feudalismus oder hochentwickelte Theokratien. Vollkommen durchgesetzt hat sich der engere Begriff des St. zwar nicht, aber es spricht für diese Deutung, daß sie die Interpretation der neuzeitlichen politischen Entwicklung Europas möglich macht und damit auch die Frage, wieso dieser Sonderweg zu einer derartigen Macht­entfaltung führen konnte.

Eine wesentliche Voraussetzung des St. waren die Modernisierungsvorgänge (Moderne), die seit dem 14. Jahrhundert allmählich zur Durchsetzung von Zentralgewalten führten, die ein weiteres Territorium kontrollierten und von anderen – vor allem auch: kirchlichen – Einflüssen weitgehend frei waren. Ihnen gelang es, ein Gewaltmonopol zu schaffen und damit die Bedingung für die Befriedung des St. im Inneren und Organisation der Verteidigung nach außen beziehungsweise Konzentration der Kräfte zum Vorstoß gegen andere St.

Dieser Prozeß war bis zum 18. Jahrhundert weitgehend abgeschlossen und fand im Absolutismus seinen Höhepunkt. Allerdings wirkten sich die geistigen Veränderungen der Neuzeit auch dahingehend aus, daß die Entmachtung der Gesellschaft durch den St. zunehmend in Frage gestellt wurde und sich in deren Inneren verschiedene Kräfte bündelten, die die Macht des St. herauszufordern in der Lage waren. Dieser Vorgang hing nicht zuletzt mit dem Aufstieg des Bürgertums zusammen und führte bis zum 19. Jahrhundert nicht nur zu Revolutionen, die die Abschaffung absolutistischer Monarchien zur Folge hatten, sondern auch zur Durchsetzung eines Konzepts der Machtteilung, das seither als typisch europäisches Modell des modernen St. gilt.

Das Nebeneinander von St. und Gesellschaft hat weiter zur Folge gehabt, daß einzelne gesellschaftliche Gruppen darangingen, die staatlichen Institutionen ihrer Kontrolle zu unterwerfen, ihren Sonderinteressen dienstbar zu machen und Elemente der Staatshoheit auszuhöhlen. Der so installierte Pluralismus hatte zwar den Machtverlust des St. zur Folge, allerdings ohne die vor allem von Linken und Liberalen (Liberalismus) erwarteten wohltätigen Folgen. Vielmehr bahnte sich eine krisenhafte Entwicklung an, die noch dadurch verstärkt wurde, daß die Souveränität des St. durch Technisierung, Industrialisierung und den Prozeß der Globalisierung nachhaltig in Frage gestellt wurde.

Das Ende des klassischen St., das bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts diagnostiziert wurde, hat allerdings eine gewisse Ratlosigkeit angesichts der Frage erzeugt, was danach kommen könnte. Optimisten glauben, daß die »Zivilgesellschaft« zukünftig ohne die Korsettstangen des St. auskommen könne, während gerade konservative Beobachter den Rückfall in ein »neues Mittelalter« befürchten, das von ähnlich anarchischen Zuständen geprägt sein wird wie der Feudalismus.

Zitate

  • „Was ist der Staat? Er ist die Gruppe innerhalb der Gesellschaft, die für sich das ausschließliche Recht beansprucht, über alle Menschen zu herrschen, und zwar auf der Grundlage einer besonderen Gesetzgebung, die es ihr erlaubt, anderen das anzutun, was allen anderen zu Recht verboten ist, nämlich Angriffe auf Personen und Eigentum.“ — Llewellyn H. Rockwell, Jr.
  • „Der Staat und seine Einrichtungen sind nur möglich, wenn sie als permanent identische Persönlichkeiten gedacht werden.“Otto von Bismarck[3]
  • „Er ist nicht eine Zusammenfassung wirtschaftlicher Kontrahenten in einem bestimmt umgrenzten Lebensraum zur Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben, sondern die Organisation einer Gemeinschaft physisch und seelisch gleicher Lebewesen zur besseren Ermöglichung der Forterhaltung ihrer Art sowie der Erreichung des dieser von der Vorsehung vorgezeichneten Zieles ihres Daseins... Damit aber ist der Staat ein völkischer Organismus und nicht eine wirtschaftliche Organisation.“Adolf Hitler, Mein Kampf, Seite 164ff.
  • „Es ist der Sinn des Staates, Menschen die Freiheit zu verschaffen, die es ihnen ermöglicht, die natürliche Ordnung zu erkennen und zu ihrer Verwirklichung beizutragen.“Moltke im Oktober 1940
  • „Staat ist seinem Wortsinn und seiner geschichtlichen Erscheinung nach ein besonders gearteter Zustand eines Volkes, und zwar der im entscheidenden Fall maßgebende Zustand und deshalb, gegenüber den vielen denkbaren individuellen und kollektiven Status, der Status schlechthin.“Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen
  • „Im allgemeinen soll aber nie vergessen werden, daß nicht die Erhaltung eines Staates oder gar die einer Regierung höchster Zweck des Daseins der Menschen ist, sondern die Bewahrung ihrer Art.“Adolf Hitler: Mein Kampf
  • „Es ist das Verdienst der alldeutschen Bewegung Deutschösterreichs der neunziger Jahre gewesen, in klarer und eindeutiger Weise festgestellt zu haben, das eine Staatsautorität nur dann das Recht hat, Achtung und Schutz zu verlangen, wenn sie den Belangen eines Volkstums entspricht, mindestens ihm nicht Schaden zufügt. Staatsautorität als Selbstzweck kann es nicht geben, da in diesem Falle jede Tyrannei auf dieser Welt unangreifbar und geheiligt wäre. Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungsgewalt ein Volkstum dem Untergang entgegengeführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht.“Adolf Hitler: Mein Kampf
  • „Der Staat hat mich nie gekannt, nie angesehen. Ich habe ihn immer nur kennengelernt, wenn er wie ein von der Sauftour heimkehrender Vater mich entdeckte und prügelte. Fallen Sie nicht auf die Lüge hinein, daß Vaterland gleich Staat ist.“Joachim Fernau
  • „Was sind denn die Staaten, mit aller ihrer künstlichen, nach außen und nach innen gerichteter Maschinerie und ihren Gewaltmitteln, Anderes, als Vorkehrungen, der gränzenlosen Ungerechtigkeit der Menschen Schranken zu setzen?“Arthur Schopenhauer[4]
  • „Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Staat gesprochen werden kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung an die Allgemeine Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die sogenannte Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann, wenn die drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z. B. ein Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung der betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente ‚Volk‘ und ‚Gebiet‘ fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der drei Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat, sondern eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf das Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets nicht als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie Diktaturen an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich, daß die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher Staats- und Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“Otto Kimminich[5].

Siehe auch

Literatur

  • Keith Knight (Hg.): Voluntarismus: Aufsätze, Texte und Zitate über die Freiheit, Independently published, 2023, ISBN‎ 979-8378044351 [427 S.]
  • Helmut Nicolai: Der Staat im Nationalsozialistischen Weltbild, in C. Schaeffer (Hg.): Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig 1934
  • Hermann Heller: Staatslehre [1934], Werke, Bd. 3, zuletzt Tübingen 1992
  • Julius Binder: Der deutsche Volksstaat, Tübingen 1934
  • Claudius Freiherr von Schwerin: Freiheit und Gebundenheit im germanischen Staat, 1933
  • Alfred Conn: Der Wahn vom völkischen Staat auf christlicher Grundlage, Hamburg 1928
  • Arthur Gütt: Dienst an der Rasse als Aufgabe der Staatspolitik. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1934; Sonderausgabe für das Rassenpolitische Amt der NSDAP: Junker & Dünnhaupt, Berlin 193; 2. Auflage 1938, [1]
  • Hermann Rehwaldt: Der Kollektivstaat – das Ziel des Mosaismus und der römischen Kirche, Faksimile der 1934 im Ludendorffs Verlag, München, unter dem Titel: Der Kollektivstaat – das Ziel Rom-Judas erschienenen Ausgabe (Archiv-Edition, Viöl 2004) [42 S.]
  • Hans-Dietrich Sander: Politik und Polis, hrsg. von Heiko Luge, Arnshaugk, 2016, ISBN 978-3944064352 [271 S.]
  • Die heldische Staatskunst – Kapitel in Hans F. K. Günther: 96-book.png PDF PDF Ritter, Tod und Teufel – der heldische Gedanke, 1935 [213 S.]
  • Carl Schmitt:
    • Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität [1922], zuletzt Berlin 1996
    • Verfassungslehre [1928], zuletzt Berlin 2003
    • Staat als ein konkreter, an eine geschichtliche Epoche gebundener Begriff [1941], in ders.: Verfassungsrechtliche Aufsätze [1958], zuletzt Berlin 2003, S. 375–385
  • Othmar Spann: Der wahre Staat. Vorlesungen über Abbruch und Neubau des Staates (PDF-Datei)
  • Ulrich Schwarze: Die Deutschen und ihr Staat 800–1990. 4 Bände, Hohenrain, Veröffentlichungen der Stiftung Kulturkreis 2000, ISBN 978-3-89180-100-0, Gesamtwerk [1696 S.]
  • Jürgen Brake: Spartanische Staatserziehung. Nach den Quellen bearbeitet. Nachdruck der Ausg. Hamburg 1939, Arnshaugk, 2015, ISBN 3-944064-53-4 [136 S.]
  • Stefan Blankertz: Das libertäre Manifest. Über den Widerspruch zwischen Staat und Wohlstand, Verlag Books on Demand, Norderstedt 2012, ISBN 978-3848231874
  • Olaf Baale: Die Verwaltungsarmee. Wie Beamte den Staat ruinieren, dtv, München 2004, ISBN 3-423-24412-7
  • Walther Schulz: Germanische Vorzeit: Familie – Staat – Gesellschaft, Orion-Heimreiter-Verlag, 2012, ISBN 978-3890930350 [104 S.]
  • Menno Aden: Staatsgründungen und Staatenreformer aus dem germanischen und deutschen Kulturraum. Eckartschrift 237, ISBN 978-3-902350-74-9
  • Jochen Lober:[6] Beschränkt souverän – Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als „Weststaat“ – alliierter Auftrag und deutsche Ausführung. Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, 2020, ISBN 978-3948075200 [144 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
  • Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein: Der Staat im dritten Jahrtausend. van Eck Verlag, 2. Aufl. 2014, ISBN 978-3905881035 [240 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
  • Marianne und Claus Diem (Hgg.): Der Staat – die große Fiktion: Ein Claude-Frédéric-Bastiat-Brevier. NZZ Libro, 2001, ISBN‎ 978-3038235798 [176 S.]
  • 96-book.png PDF Dieter Vollmer: Kritik – Die Stimme des Volkes (Nr. 35): Volk – Staat – Nation, Kritik-Verlag, Mohrkirch 1976 (Archive)
  • Johann von Leers: Volk und Staat, in: „Der Weg“, Jg. 1955, Heft 11
Englischsprachig
  • Llewellyn Rockwell: Against the State: An Anarcho-Capitalist Manifesto. Rockwell Communications LLC, 2014, ISBN‎ 978-0990463108
  • Albert Jay Nock: Our Enemy, the State. CreateSpace Independent Publishing Platform, 2014 [Erstveröffentlichung 1935], ISBN ‎978-1502585639 [226 S.]

Verweise

Englischsprachig
  • Philipp Bagus: Vaccine Mandates and the "Great Reset", mises.org, 15. August 2021 – libertäre Sicht auf die Rolle und die sinistren Absichten des Staates bzw. der Staaten bei der Erzwingung der Injektion von Pharmasubstanzen zum angeblichen Schutz vor COVID19

Fußnoten

  1. Jellinek: Allgemeine Staatslehre 1900, S. 393
  2. Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra. Erster Teil, Kapitel 22: Vom neuen Götzen. Der erste und zweite Teil erschienen 1883, der dritte 1884, der vierte und letzte als Privatdruck 1885. 1886 ließ Nietzsche die drei ersten Teile zusammengebunden erscheinen.
  3. Schreiben an den Staatssekretär von Boetticher im Reichsamt des Inneren vom 27. März 1882
  4. Parerga und Paralipomena I/2 (Aphorismen zur Lebensweisheit, Kapitel V., Paränesen und Maximen)
  5. In: Einführung in das Völkerrecht, Uni-Taschenbücher Nr. 469, Verlag K.G. Saur, München 1987, S. 134 f.
  6. Notiz des Verlags Manuscriptum zur Person (September 2020)