Teso-Beschluss

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Mit Beschluß vom 21. Oktober 1971 hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR für die Rechtsordnung der BRD in den Grenzen ihres ordre-public die Rechtswirkung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes beizumessen ist. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Erwerb der Staatsbürgerschaft der „DDR“ nach dortigen Vorschriften erfolgt ist, in denen eine Entsprechung im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 fehlt. Der damalige Beschwerdeführer hieß Marco Teso, von dessen Nachnamen sich der Name des Beschlusses ableitete.

[bearbeiten] siehe auch

Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945

[bearbeiten] Verweise

Der Teso-Beschluss (PDF)

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