Ultra posse nemo obligatur

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Ultra posse nemo obligatur (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem; kein Verlangen über das Mögliche hinaus) ist ein juristischer Grundsatz des Römischen Rechts, der im deutschen Privatrecht in Art. 275 BGB festgeschrieben ist. Er besagt, daß niemand zu einer unmöglichen Leistung verpflichtet werden kann. Dieser Grundsatz stellt eine objektiv und subjektiv absolut wirkende Norm dar; es gibt keine Verpflichtung zu einer unmöglichen Leistung für jedermann ebenso wie nur für den Leistungsverpflichteten (Leistungsschuldner).