Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

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Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, deren Umsatz von inzwischen beinahe einer Milliarde Euro jährlich sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz stützt.

GEMA-Vermutung

Die GEMA leitet aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ihre Monopolstellung ab. Durch die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verankerte GEMA-Vermutung kann die GEMA für die Aufführung von Musik auch dann Geld verlangen, wenn sie keinerlei Rechte daran hat und auch nichts davon an die Künstler weitergeleitet wird.

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wird auch missbraucht um politische Gegenmeinungen zu unterdrücken.

Gliederung des Gesetzes

  • Erster Abschnitt. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
  • Zweiter Abschnitt. Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
  • Dritter Abschnitt. Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft
  • Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Verweise