Ursache, Adrian

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Adrian Virgil Ursache (Lebensrune.png 1. November 1974 in Rumänien) – auch unter den Namen „Stefan“, „Stefan der Große“ und „Ich Bin“ bekannt – ist ein gelernter KFZ-Mechaniker und rumänisch-deutsches Model mit der im Jahre 1998 erhaltenen Auszeichnung „Mister Germany“, welcher durch die Leitmedien und das BRD-Regime als „Reichsbürger“ gebrandmarkt wird, da er wegen der zermürbenden Abbezahlung seines Hauses bei gleichzeitiger Umvolkung in der BRD begann, die Plutokratie der Hochfinanz zu hinterfragen, die Volkssouveränität nachzuprüfen und dabei auf viele juristische Ungereimtheiten und ungeklärte Fragen stieß. Ab diesem Zeitpunkt bezahlte er keine Forderungen der BRD mehr.

Die Fahne des Staates „Ur“

Internationale Bekanntheit erlangte Adrian Ursache, als sein ehemaliges Privatgrundstück – auf welchem er aufgrund seiner erlangten Rechtskenntnisse[1] über das derzeitige System im Jahre 2014 seinen eigenen Staat Namens „Ur“ errichtete – von Einheiten des SEK wegen rund 4000 Euro Grundsteuerschuld gestürmt und zwangsgeräumt wurde. Dabei wurde Ursache lebensgefährlich angeschossen. Die Polizeivideos des Einsatzes (→ Filmgalerie) gelangten vermutlich durch einen Sympathisanten in das Weltnetz. Wegen deren Verbreitung wurde der politische Aktivist Sven Liebich im Januar 2018 vom BKA verfolgt.[2]

Leben

Adrian Ursache wurde am 1. November 1974 in Rumänien geboren und heiratete am 27. Juni 2003 die Schönheitskönigin des Jahres 2000 – Sandra Hoffmann – mit welcher er zwei Söhne zur Welt brachte. Ursache begann eine Ausbildung in Câmpulung Moldovenesc, welche er in Deutschland fortsetzte. An der Hochschule Anhalt absolvierte er ein Studium der Fachrichtung „International Trade“ (internationaler Handel), welches er als „Executive Master of Business Administration“ abschloss.

Nach seinem Studium arbeitete er im Vertrieb verschiedener Mobilfunkunternehmen und stieg als Gesellschafter und Investor in die Solarbranche ein, in welcher er später seine nun nicht mehr existente Firma „Dima Da Energie GmbH“ gründete, welche Produkte und Dienstleistungen rund um Photovoltaik, Stromspeicher und Energie-Lösungskonzepte verkaufte.

Zwangsräumung

Bereits am 24. August 2015 versammelten sich Freunde, Bekannte und Unterstützer von Adrian Ursache im Staat „Ur“ auf seinem Grundstück in Elsteraue im Ortsteil Reuden, um friedlichen Widerstand gegen den für 9,00 Uhr angekündigten Gerichtsvollzieher zu leisten. Ursache hatte seine Unterstützer explizit angewiesen, auch bei möglicher Polizeigewalt absolut keine Gegenwehr zu leisten und jeden Handgriff der Polizei lediglich filmtechnisch festzuhalten, dadurch das BRD-Regime im erwarteten Gerichtsprozess eindeutig zu entlarven. Mit einem größeren Polizeiaufgebot hatten seine Unterstützer gerechnet, an jenem Tag erschienen jedoch nur der Mitteldeutsche Rundfunk. Dieser filmte die vorliegenden Akten und eine Befragung mit Adrian Ursache über die Rechtslage der BRD und der DDR sowie zu den Rechten und Pflichten des nicht erschienenen Gerichtsvollziehers. Danach verließ der MDR wieder das Grundstück.

Am selben Tag errichteten seine Unterstützer Zelte im Garten und auf der Wiese des Grundstückes zu Übernachtung, da die Zwangsräumung am kommenden Tag vermutet wurde. Zu eben jenen Unterstützern gehörte auch Wolfgang Plan, welcher am 19. Oktober 2016 aus Notwehr einen SEK-Beamten erschoß[3] und später durch die Leitmedien als „Polizistenmörder von Georgensgmünd“ bekannt gemacht wurde, um dadurch ebenfalls Adrian Ursache zu diskreditieren und das gewünschte Bild einer „gefährlich bewaffneten Reichsbürgerszene“ aufzubauen.

Am 25. August 2016 um 7,48 Uhr – so der Beginn des ersten Polizeivideos – begann der Überfall des SEK Sachsen-Anhalt sowie der rund 200 Polizeiterroristen[4], welche um 8,13 Uhr bei ihm vermutlich mit dem angekündigten Gerichtsvollzieher eintrafen und die wehrlosen Unterstützer gewaltsam festnahmen, die teilweise noch in den Zelten schliefen oder gerade den Frühstückstisch deckten.[5]

Bei der Zwangsräumung wurde Ursache lebensgefährlich angeschossen, wonach er in ein reguläres Krankenhaus verbracht und später in ein Haftkrankenhaus der JVA Leipzig verlegt wurde. Zunächst wurde noch vor dem eigentlichen Prozeß medial verbreitet, Adrian Ursache hätte mit einem Revolver einem „Beamten“ ins Gesicht geschossen, ihn am Hals verletzt und dieser hätte wohl angeblich nur durch das getragene Helmvisier überlebt. Diese Verdrehung der Tatsachen diente vermutlich dazu, eine öffentliche Vorverurteilung zu erreichen.

Durch die Analyse der Tonspur auf den in das Weltnetz gelangten Polizeiaufnahmen konnte eindeutig nachgewiesen werden, daß nur die Waffe des SEK abgefeuert wurde und Adrian Ursache nicht schoß – dies auch gar nicht konnte, denn wie er selber beim Prozeßbeginn sagte, war der von ihm gehaltene Revolver lediglich eine Attrappe ohne Munition. Es wäre auch völlig widersinnig gewesen, seine Unterstützer auch bei möglicher Polizeigewalt zum unbedingten friedlichen Widerstand mittels Filmaufnahmen aufzufordern, während er eine echte Waffe zur Gegenwehr verwenden würde. Nach der Genesung wurde Ursache zunächst in eine Untersuchungshaft überstellt.

Prozeß

Im April 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ursache wegen „versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“, „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ sowie „Verstößen gegen das Waffengesetz“. Bereits zu Verhandlungsbeginn am 12. Oktober 2017 bezog sich Ursache stetig auf das Grundgesetz sowie die Strafprozeßordung und schilderte den wahren Handlungsablauf der Schüsse durch das SEK sowie Ursaches Verwendung einer Attrappe.[6] Die Analyse der Polizeivideos konnte eindeutig belegen, daß das SEK zuerst schoß. Dies wurde zum Nachteil der Ankläger vom Schützen des SEK selber zugegeben.[7]

Das Verfahren wegen „versuchten Mordes“ wurde am 9. Oktober 2017 eröffnet. Durch die beharrliche Anzweiflung der Rechtmäßigkeit des Gerichtes und mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Richter ordnete der vorsitzende Richter schließlich ein psychiatrisches Gutachten durch den anwesenden Sachverständigen an, um zu „klären“, ob Ursache überhaupt medizinisch verhandlungsfähig ist. Durch diese Taktik der Behandlung als "Geisteskranker" wird seitens des Gerichts aktiv verhindert, sich mit der eigentlichen Sachlage und den juristischen Fragen von Ursache befassen zu müssen und damit eindeutig zu klären, was „Reichsbürger“ wirklich sind, auf welcher rechtlichen Basis die BRD ihre Anweisungen gegen die Bürger durchsetzt und welchen Zielen das Grundgesetz wirklich dient. Diese Klärung ist natürlich nicht im Sinne des BRD-Systems, denn eine eindeutige Klärung würde vermutlich zu dem öffentlichen Erkenntnis führen, daß die Begriffe „Reichsbürger“ und „Reichsbürgerbewegung“ lediglich Kampfbegriffe sind, um Systemkritiker zu diffamieren und mundtot zu machen – im schlimmsten Fall sogar die Vermutung bestätigen, daß das BRD-Besatzerkonstrukt den Volkstodes der Deutschen durchsetzen soll.

Im Falle einer Verurteilung droht Adrian Ursache eine lebenslange Haftstrafe oder auch die Einweisung in eine Psychiatrie. Dessen ist er sich jedoch vollkommen bewußt und führt den Prozeß in erster Linie, um das Unrechtsregime in die Schranken zu verweisen und eine ernsthafte öffentliche Diskussion zur Rechtmäßigkeit der BRD anzuregen. Weitere Prozeßtermine veröffentlicht das Landgericht Halle.[8] Am 18. April 2019 veröffentlichte die Systempresse, das Adrian Ursache durch das BRD-Regime zu einem Freiheitsentzug von sieben Jahren verurteilt wurde.[9]

„Tatwaffe“

Adrian Ursache wird vorgeworfen, mit einem Revolver einen Polizisten „beinahe getötet“ zu haben und wird deshalb unter anderem wegen „versuchten Mordes“ angeklagt. Diese Anklage kann jedoch nur eine dreiste Lüge sein, denn wie dem vom Nikolai Nerling verlesenen „Aufruf für die Freilassung von Adrian Ursache“[10] zu entnehmen ist, ignoriert die Staatsanwaltschaft sieben absolut entlastende Tatsachen:

  • 1. Aus der „Tatwaffe“ kann keine Projektilmunition abgefeuert werden.
  • 2. Die Laufkammer des von Adrian verwendeten Revolvers war beim Auffinden durch das LKA leer. Hätte er – wie es ihm mit der Anklage vorgeworfen wird – einen Schuß daraus abgegeben, hätte sich dort eine leere Patronenhülse befinden müssen.
  • 3. Der am Hals des SEK-„Beamten“ gefundene Projektilrest ist nicht mit der Munition welche Adrian in der Trommel des Revolvers hatte, in Übereinstimmung zu bringen.
  • 4. An der Schutzkleidung des vermeintlich verletzten SEK-„Beamten“ befinden sich keine Spuren eines Projektils, welche bei einer Berührung dort festzustellen währen.
  • 5. Die angebliche Verletzung am Hals des SEK-„Beamten“ wurde vom Rechtsmediziner als eine von ihm bei einem anderen SEK-„Beamten“ festgestellten Verletzung identisch erachtet, obwohl beim Polizeieinsatz am 25. August 2016 nur ein „Beamter“ am Hals verletzt worden sein soll.
  • 6. Es steht fest, das Adrian kein Feuer auf Beamte eröffnete, wie es ihm mit der Anklage vorgeworfen wird, sondern ein SEK-„Beamter“ – ohne das Adrian zuvor geschossen hatte – insgesamt vier Schüsse auf ihn abgab und traf. Ein weiterer „Beamter“ hat ein Mal auf Adrian geschossen.
  • 7. Nach vier bis fünf Treffern mit der Mannstoppmunition 9 Millimeter Luga-Action-5-Munition, wurde Adrian sofort bewußtlos, fiel rückwärts auf den Boden und konnte selbst bewußt und gezielt gar keinen Schuss mehr auf einen „Beamten“ abgeben. Also ist Adrian Ursache – jedenfalls vom Vorwurf der „Begehung eines versuchten Mordes“ oder vom schwächeren Vorwurf der „Begehung eines versuchten Totschlags“ freizusprechen.

Öffentliche Unterstützung

Öffentliche Unterstützung erhielt Ursache u. a. von dem Netzaktivisten Nikolai Nerling („Der Volkslehrer“), der einen „Aufruf für die Freilassung von Adrian Ursache“ verlas, in dem er um Unterstützung für die Durchführung einer Revision vor dem Bundesgerichtshof sowie einer Klage vor dem „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ warb.

Fußnoten