Quelle / Völkerrechtswidrige polnische Truppen auf Westerplatte

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Völkerrechtswidrige polnische Truppen auf Westerplatte

Die gegenwärtige Geschichtsschreibung versucht den Eindruck zu erwecken, als sei ein friedfertiges Polen 1939 von Hitler >überfallen< worden. Abgesehen von der brutalen Entdeutschung der früheren deutschen Gebiete und den zunehmenden Mißhandlungen der in ihrer Heimat verbliebenen Deutschen nahm Warschau auch immer wieder Provokationen gegenüber Danzig vor und scheute sich ebenso nicht, die vom Völkerbund aufgestellten Regeln für das Verhältnis zur Freien Stadt zu verletzen. Insbesondere hat es nicht nur einmal die zugelassene Truppenstärke auf der zu Danzig gehörenden Westerplatte überschritten und die ihm zugestandenen Örtlichkeiten dort unzulässigerweise militärisch befestigt.

Auf seiner Sitzung am 9. Dezember 1925 hatte der für Danzig zuständige Völkerbundsrat beschlossen, daß die Stärke der polnischen Besatzung auf der Danziger Westerplatte 2 Offiziere, 20 Unteroffiziere und 66 Mann nicht übersteigen dürfe. Durch einen Beschluß des Völkerbundsrats vom 9. Dezember 1924, auf den in § 2 des Provisorischen Abkommens zwischen Danzig und Polen betreffend der Westerplatte vom 4.8.1928 Bezug genommen war, wurde die Westerplatte der polnischen Regierung ausschließlich als Lagerplatz für Kriegsmaterial zur Verfügung gestellt. Im übrigen blieb die Souveränität der Freien Stadt Danzig über das Gebiet der Westerplatte unberührt, was auch von Warschau anerkannt worden war.

Am 6. März 1933 landete der polnische Munitions- und Truppentransportdampfer >Wilja< mit 100 Mann Polizei und 11 Maschinengewehren von Gdingen aus im Munitionsbecken der Westerplatte, ohne daß der zuständige Hohe Kommissar des Völkerbundes, Helmer ROSTING, von dieser Verstärkung informiert worden war und, wie es in der Vereinbarung zwischen Danzig und Polen vom 22. Juni 1921 festgelegt war, seine Zustimmung gegeben hatte. Diese verweigerte er nachträglich auch, und erst nach längerem Tauziehen mußte Warschau zurückstecken. 1)

Ebenso völkerrechtswidrig war die Westerplatte im August 1939 mit einer weit höheren Zahl polnischer Soldaten versehen und militärisch ausgebaut worden. In einer amtlichen Verlautbarung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht vom 3. November 1939 heißt es: 2) „Die nach Abschluß der militärischen Operationen in Danzig eingeleitete Untersuchung über den militärischen Zustand der Westerplatte und der ehemals polnischen Gebäude in Danzig hat zu folgendem Ergebnis geführt:

1. Die polnische Besatzung der Westerplatte betrug rund 240 Mann. An Befestigungsanlagen befanden sich auf der Westerplatte außer einem alten deutschen offenen Stand aus dem Jahre 1911, in dem 3 oder 4 Maschinengewehre mit mindestens 10.000 Schuß Munition vorgefunden wurden, 5 Maschinengewehr-Beton-Bunker, die offensichtlich von den Polen von langer Hand vorbereitet und nach einem wohldurchdachten System der gegenseitigen Flankierung errichtet worden waren. Außerdem war die neue Kaserne zur Rundum-Verteidigung eingerichtet und ihr Untergeschoß ebenso wie das Kellergeschoß des sogenannten Unteroffizier-Hauses betoniert ausgebaut und zur Verteidigung hergerichtet. Schließlich wurden u. a. vorgefunden: eine 7,5 cm-Kanone und 2 Panzerabwehr-Kanonen sowie eine Reihe von feldmäßig ausgebauten Maschinengewehr-Nestern, Palisaden und Schützenlöchern in feldmäßigem Ausbau.

2. An polnischen Stützpunkten befanden sich innerhalb Danzigs:

a) Polnische Post, Hevelinsplatz,

b) Hauptbahnhof und polnische Bahnpost,

c) Polnische Eisenbahndirektion,

d) Polnische Diplomatische Vertretung, Neugarten,

e) Polnische Zollinspektion, Opitzstr.,

f) Polnisches Pfadfinderheim, Jahnstr.,

g) Polnischer Wohnblock, Neufahrwasser, Hindoriusstr.,

h) Polnisches Studentenheim Langfuhr,

i) Polnisches Gymnasium.

Es wurden u. a. bei der Besetzung der Gebäude festgestellt und sichergestellt:

a) in der polnischen Post: 3 leichte Maschinengewehre, 44 gefüllte und 13 leere Rahmen für leichte Maschinengewehre, 30 Armeepistolen, 1 Trommelrevolver, 1 Sack Infanterie- und Pistolenmunition, 150 Eierhandgranaten, 2 Höllenmaschinen, Handwaffen von 38 Gefangenen,

b) im Hauptbahnhof: 1 leichtes Maschinengewehr und kleine Waffen,

c) in der Bahnpost: 1 Maschinengewehr, 18 Pistolen, 4 Gewehre mit Munition, 2 Kisten Handgranaten,

d) in der polnischen Eisenbahndirektion: 45 Pistolen, 2660 Schuß Munition,

e) in der Polnischen Diplomatischen Vertretung, Neugarten: 1 leichtes Maschinengewehr, 5 Gewehre, 4 Pistolen und Munition,

f) in der polnischen Zollinspektion, Opitzstr.: 15 Gewehre und 1000 Schuß Munition,

g) in dem polnischen Pfadfinderheim: 1 Maschinengewehr mit Munition und 20 Gummiknüppel.

In sämtlichen anderen Stützpunkten sind teils Gewehre, teils Pistolen sowie Munition gefunden worden.“

Autor: Rolf Kosiek

Quelle: Völkerrechtswidrige polnische Truppen auf Westerplatte, in: „Der große Wendig