Keitel, Wilhelm

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Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel – ein treuer Deutscher bis zum letzten Atemzug

Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel (Lebensrune.png 22. September 1882 in Helmscherode bei Gandersheim; Todesrune.png 16. Oktober 1946 in Nürnberg ermordet) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1940 Generalfeldmarschall) und von 1938 bis 1945 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde und an dessen Entstehung das organisierte Weltjudentum beteiligt war (→ Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland), töteten die Kriegssieger weitere Millionen Deutsche (→ „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“). Eine Zielgruppe bildeten politische Führungspersonen, die überlebt hatten.

Die Feindmächte kleideten ihr Vorgehen teilweise in Formen des Rechts. So wurde Wilhelm Keitel 1946 einer von 24 Angeklagten in einem illegalen Schauprozeß in Nürnberg.[1] Am 1. Oktober 1946 ließen sie von ihren in Roben gekleideten Helfern gegen ihn einen Todesspruch fällen, der in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes durch Strangulierung ausgeführt wurde.

Wilhelm Keitel im Ersten Weltkrieg

Leben

Wilhelm Keitel als neuernannter Chef des Wehrmachtsamtes im Reichskriegsministerium, Oktober 1935

Wilhelm Keitel wurde am 22. September 1882 als ältester Sohn des Gutsbesitzers Carl Heinrich Wilhelm Keitel (auch: Carl Wilhelm August Louis Keitel; 1854–1934) und dessen Frau Apollonia Vissering (1855–1888) in Helmscherode bei Gandersheim geboren. Die Mutter starb früh im Alter von 33 Jahren am Kindbettfieber kurz nach der Geburt von Bodewin Claus Eduard Keitel. Sein Vater heiratete erneut, Anna, geb. Grégoire (Hauslehrerin), mit der er am 26. Juli 1902 noch die Tochter Annamarie (Todesrune.png 15. Januar 1968 in Aurich; verheiratet mit Georg Paul Cornelius Dempwolf) bekam.

Wilhelm besuchte nach Hausunterricht das Gymnasium in Göttingen, wo er 1901 die Schulzeit mit dem Abitur abschloß. Eigentliche wollte er Landwirt werden, jedoch konnte das kleine elterliche Gut zwei Landwirte nicht sicher ernähren. Also trat Keitel im März 1901 in die Preußische Armee ein und wurde – zunächst als Übergangslösung angesehen – Artillerist beim Feld-Artillerie-Regiment „von Peucker“ (Schlesisches) Nr. 6 und 1902 Leutnant bei der Feldartillerie in Wolfenbüttel.

Erster Weltkrieg

1914 leistete er als Hauptmann und Batterieführer im Ersten Weltkrieg seinen Militärdienst und war bei Kriegsende hochdekorierter Erster Generalstabsoffizier des Marine-Korps „Flandern“.

Zwischenkriegszeit

Nach dem Kriege blieb Keitel als Berufsoffizier in der aufgrund des sogenannten Versailler Vertrages auf 100.000 Mann verkleinerten Reichswehr und tat ab 1925 mit nur einer kurzen Unterbrechung durchweg seinen Dienst im Reichswehrministerium, und zwar entsprechend seiner Begabung in der Organisationsabteilung (T2) des Truppenamtes zunächst als Gruppenleiter und ab 1930 als Abteilungschef. Seiner Abteilung fiel später die theoretische Vorbereitung der Heeresvermehrung zu. 1931 besuchte der gerade zum Oberst beförderte Keitel die UdSSR. 1933 wurde er Infanterieführer in Potsdam und ein Jahr später in derselben Stellung nach Bremen versetzt.

Am 1. März 1934 wurde er Generalmajor und am 1. Oktober 1935 zum Chef des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium berufen, wo er somit die Nachfolge des Generals Walter von Reichenau antrat. Am 1. Januar 1936 wurde Keitel Generalleutnant und am 1. August 1937 General der Artillerie. In dieser Stellung setzte er sich für eine andersartige Spitzengliederung der Wehrmacht ein, die dem Reichskriegsminister Werner von Blomberg auch Führungsaufgaben zuweisen sollte.

Die in der Folge eingetretene Blomberg-Fritsch-Affäre mit den damit verbundenen Rücktritten von Blomberg und Fritsch führten dazu, daß Adolf Hitler 1938 selbst den Oberbefehl des Wehrmachtsamtes übernahm. Im Zuge der Umstrukturierung der Kommandostruktur der Wehrmacht wurde Keitel am 4. Februar 1938 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) und wurde damit Hitlers engster militärischer Berater. Heute wird wiederholt behauptet, Keitel habe völlig unter dem Bann Hitlers gestanden und dessen Befehle willen- und bedingungslos ausgeführt.

Zweiter Weltkrieg

1939 erhielt er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Am 22. Juni 1940 war er in Compiègne der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens mit Frankreich, wo er seinem Gegenüber Charles Huntziger folgende Worte widmete:

Es ist ehrenvoll für einen Sieger einen Besiegten zu ehren. Es drängt mich der Tapferkeit der französischen Soldaten Tribut zu zollen. Ich bitte um eine Minute Schweigen zum Gedächtnis derer, die auf beiden Seiten für ihr Vaterland ihr Blut vergossen haben[2].

Am 19. Juli 1940 wurde er von Hitler zum Generalfeldmarschall befördert.

Ende April 1945 verlegte das OKW seinen Sitz nach Mecklenburg und nach dem Ableben Hitlers meldete sich Keitel bei Dönitz in Flensburg. Vorerst behielt er seinen militärischen Rang und ratifizierte am 8. Mai als Bevollmächtigter der Regierung Dönitz im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst die am 7. Mai im VS-amerikanischen Hauptquartier in Reims von Generaloberst Alfred Jodl unterzeichnete bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht gegenüber der Roten Armee. Am 10. Mai 1945 schied er offiziell aus dem Militärdienst aus.

Bildergalerie des Krieges

Gefangenschaft

Der deutsche Patriot Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel.jpg
Keitel im weißen Sommerock
Unterschrift

Am 13. Mai 1945 wurde Keitel von den Alliierten im Sonderbereich Mürwik bei Flensburg völkerrechtswidrig verhaftet und kam im sogenannten Kriegsverbrechergefängnis in Nürnberg in Kriegsgefangenschaft. Keitel wurde im sogenannten Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß am 2. Oktober 1946 für schuldig in allen vier Anklagepunkten erklärt und zum Tode durch den Strang verurteilt.

Angesichts des sicheren Todes verfaßte er – überwiegend auf Wunsch seines Verteidigers Dr. Nelte – Lebenserinnerungen und Schilderungen seiner Amtstätigkeit als Chef des OKW. Diese Aufzeichnungen, verbunden mit Briefen und anderen Dokumenten, wurden 1961 von dem Schriftsteller Walter Görlitz unter dem Titel „Keitel, Verbrecher oder Offizier?“ im Musterschmidt-Verlag, Göttingen herausgegeben. Die vorhandenen Lücken des Lebensberichtes, z. B. zwischen 1943 und 1945 schloß der Herausgeber und ergänzte sie durch eine Einleitung und das Schlußwort „Der Soldat im Führerstaat“. Das Schriftstück enthält Aufzeichnungen und Feststellungen, deren Verläßlichkeit und Richtigkeit zumindest in Einzelfällen zweifelhaft sein dürfte; im wesentlichen wird damit von Keitel ein Bild vermittelt, welches ein hoher Militärrichter einmal so umschrieb:

„Keitel ist so mutig, daß er einem Löwen mit bloßen Fäusten gegenübertreten würde, aber gegenüber Hitler ist er hilflos wie ein Kind.“

Die Ausführungen des Herausgebers postulieren, daß Keitel sich seiner schuldhaften Verstrickung in gewissem Sinne bewußt war, sich am wohlsten auf dem später geerbten Gut Helmscherode fühlte, unter seiner Rolle als Blitzableiter der Generalität und der deutlichen Mißachtung litt und nicht eigentlich der charakterlose Ehrgeizling war, als der er vielfach bezeichnet worden war. Keitel habe sich nur wenige Male zu Widerstand aufgerafft, jedoch nie durchgedrungen, auch nicht, als er nach dem 20. Juli 1944 erfolglos eine Aburteilung der von ihm noch 1945 abschätzig beurteilten Widerstandskämpfer durch das Reichskriegsgericht und nicht durch den Volksgerichtshof vorgeschlagen habe. Verbittert soll er festgestellt haben, daß keiner seiner Kritiker je den Mut gehabt habe, ihn ernsthaft zu kritisieren oder zu stürzen, da keiner sein unangenehmes Amt habe übernehmen wollen. Von Bedeutung für die kriegsgeschichtliche Forschung scheinen weniger seine persönlichen Notizen zu sein als seine Berichte über das Wesen der Spitzengliederung der Wehrmacht.

Zur Verurteilungsgrundlage ist anzumerken, daß es sich bei den beiden ersten Punkten um einen Ex-post-facto-Rechtsspruch handelte, welcher keiner weiteren Beurteilung zugeführt wurde. Die Anklagepunkte III (Kriegsverbrechen) und IV (Verbrechen gegen die Menschlichkeit; dieser Tatbestand existierte ebenfalls vor der Konstitution des Siegertribunals nicht) basierte auf Keitels Teilnahme an der Bekämpfung verbrecherischer Partisanenaktivitäten. Die Verurteilung in diesen Punkten war im Hinblick auf das Urteil auf das spätere alliierte Verfahren gegen militärische Befehlshaber im südosteuopäischen Kriegsschauplatz (Geisel-Prozeß von 1947 bis 1948) von Seiten des Siegers insofern revidiert worden, als daß das Tribunal wie folgt feststellte:

„Andererseits müssen die Mitglieder solcher Widerstandsgruppen das erhöhte Risiko, welches diese Kampfesart mit sich sich bringt, auf sich nehmen. Solche Truppen sind im technischen Sinne nicht rechtmäßige Kriegsführende und haben in ihrer Gefangenschaft keinen Anspruch auf den Schutz, der Kriegsgefangenen gewährt wird.

Folglich muß Keitels Verurteilung als völkerrechtswidrig angesehen werden, insofern ihm überhaupt eine (Mit-)Verantwortlichkeit für die Eindämmung zur Bekämpfung der verbrecherischen Partisanenaktivitäten nachzuweisen war.

Schlußwort

Grabstätte der Familie Keitel.jpg

Wilhelm Keitel vor dem Nürnberger Tribunal am 216. Tag. Die Stellungnahme in Auszügen:[3]

„[...] Es liegt mir fern, meinen Anteil an dem, was geschehen ist, zu verkleinern. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit erscheint es mir aber geboten, einige Irrtümer in den Schlußansprachen der Anklagebehörde richtigzustellen. Der amerikanische Herr Anklagevertreter hat in seiner Schlußansprache ausgeführt – ich zitiere: ‚Keitel, ein schwächliches, ergebenes Werkzeug, lieferte die Wehrmacht, das Angriffsmittel, an die Partei aus!‘ Eine ‚Auslieferung‘ der Wehrmacht an die Partei durch mich läßt sich mit meinen Funktionen nicht in Einklang bringen, weder bis zum 4. Februar 1938, noch nach diesem Zeitpunkt, in dem Hitler sich selbst zum Obersten Befehlshaber der Wehrmacht machte und damit Partei und Wehrmacht unumschränkt beherrschte. Ich erinnere mich nicht, daß im Laufe dieses Verfahrens ein Beweismittel vorgebracht worden ist, das diese schwerwiegende Behauptung der Anklagebehörde rechtfertigen könnte. [...] Im letzten Stadium des Prozesses wurde durch die Anklagebehörde noch einmal der Versuch gemacht, mich dadurch schwer zu belasten, daß mein Name mit einem Befehl zur Vorbereitung des bakteriologischen Krieges in Verbindung gebracht wurde. Ein Zeuge, der ehemalige Generalarzt Dr. Schreiber, hatte in seinem Bericht gesagt: ‚Der Chef OKW, Feldmarschall Keitel, hatte den Befehl erlassen, den bakteriologischen Krieg gegen die Sowjetunion vorzubereiten.‘ Ende des Zitats. Auf dem Zeugenstand hier hat dieser Zeuge allerdings von einem Führerbefehl gesprochen. Aber auch dieses ist nicht richtig. Die im Einverständnis mit der Anklagebehörde von dem Tribunal genehmigte Einführung der Bekundungen des Oberst Bürker ergibt, daß ich im Herbst 1943 die mir vorgetragene Anregung der Heeressanitätsinspektion, des Heereswaffenamtes, zu einer Aktivierung der Bakterienversuche, wie Bürker wörtlich sagt, scharf und kategorisch zurückwies mit dem Hinweis, das komme gar nicht in Frage, es sei ja doch verboten. Dies ist richtig. Auch Generaloberst Jodl kann bestätigen, daß niemals ein Befehl der von dem Zeugen behaupteten Art erlassen worden ist, vielmehr Hitler den von einigen Stellen erörterten bakteriologischen Krieg verboten hat. Damit erweist sich die gegenteilige Behauptung des Zeugen Dr. Schreiber als unwahr.
Ich nehme für mich in Anspruch, in allen Dingen, auch dann, wenn sie mich belasteten, die Wahrheit gesagt, mich jedenfalls bemüht zu haben, trotz des großen Umfanges meines Tätigkeitsbereichs zur Aufklärung des wahren Sachverhalts nach bestem Wissen beizutragen.
So will ich auch am Schluß dieses Prozesses offen meine heutige Erkenntnis und mein Bekenntnis darlegen:
Mein Verteidiger hat mir im Laufe des Verfahrens zwei grundsätzliche Fragen vorgelegt; die erste schon vor Monaten. Sie lautete:
‚Würden Sie im Falle eines Sieges abgelehnt haben, an dem Erfolg zu einem Teil beteiligt gewesen zu sein?‘
Ich habe geantwortet: ‚Nein, ich würde sicher stolz darauf gewesen sein.‘
Die zweite Frage war:
‚Wie würden Sie sich verhalten, wenn Sie noch einmal in die gleiche Lage kämen?‘
Meine Antwort: ‚Dann würde ich lieber den Tod wählen, als mich in die Netze so verderblicher Methoden ziehen zu lassen.‘
Aus diesen beiden Antworten möge das Hohe Gericht meine Beurteilung erkennen.
Ich habe geglaubt, ich habe geirrt und war nicht imstande zu verhindern, was hätte verhindert werden müssen.
Das ist meine Schuld.
Es ist tragisch, einsehen zu müssen, daß das beste, was ich als Soldat zu geben hatte, Gehorsam und Treue, für nicht erkennbare Absichten ausgenutzt wurde und daß ich nicht sah, daß auch der soldatischen Pflichterfüllung eine Grenze gesetzt ist.
Das ist mein Schicksal.
Möge aus der klaren Erkenntnis der Ursachen, der unheilvollen Methoden und der schrecklichen Folgen dieses Kriegsgeschehens für das deutsche Volk die Hoffnung erwachsen auf eine neue Zukunft in der Gemeinschaft der Völker.“

Das Ende

Nach fast einjähriger Verhandlung, verteidigt durch Dr. Otto Nelte, wurde er am 1. Oktober 1946 im sogenannten „Hauptkriegsverbrecher-Prozeß“ durch einen Spruch alliierter Beauftragter, die als Richter auftraten, der Liquidierung überantwortet. Seine Bitte, ihm den Soldatentod durch die Kugel zu gewähren, wurde abgelehnt. Am 12. Oktober 1946 kam es deswegen zu einem Disput:

„Offiziere werden erschossen, nicht gehängt.“

Dennoch wurde an der Tötungsart Erhängen festgehalten. In den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 1946 bestieg er den Galgen. Seine sterblichen Überreste wurden eingeäschert und in alle Winde verstreut.

Im September 2006 ist der lange unter Verschluß gehaltene Abschiedsbrief Keitels, verfaßt kurz vor der Hinrichtung, im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel geöffnet worden. Das Schreiben enthält neben privaten Worten vor allem eine politische Aussage, eine Aktualisierung seines 1944 in der Wolfsschanze formulierten „politischen Testaments”. Er schreibt darin, er sei durch ein Treueverhältnis besonderer Art an den Führer Adolf Hitler gebunden gewesen:

Hätte ich diese Gefolgschaft nicht bis zuletzt gewahrt, wäre ich zum Verräter geworden.

Seine letzten Worte unter dem Galgen waren:

Ich rufe den allmächtigen Gott an und bitte ihn, Mitleid mit dem deutschen Volk zu haben. Mehr als zwei Millionen deutscher Soldaten sind bereits vor mir für das Vaterland gefallen. Ich folge meinen Söhnen.[4]
Alles für Deutschland!

Todesumstände

In dem an Tatsachen angelehnten Roman „Götzen gegen Thule“ vertritt der Autor Wilhelm Landig die These, daß Wilhelm Keitel aufgrund des starken Blutverlustes nicht nur gehängt, sondern einem jüdischen Ritual gemäß regelrecht geschächtet worden sei. Dies deckt sich auch mit der Aussage Julius Streichers kurz vor dessen eigener Hinrichtung, der dabei auf das jüdische Purimfest verwies. Eine Überprüfung dieser These ist nicht möglich, da die Männer nach ihrer Ermordung verbrannt wurden. Eine weitere Ursache des starken Blutverlustes könnte jedoch auch vom Aufprall auf die scheinbar absichtlich zu klein bemessene Klappe während des Falles herrühren. Nach dem Zeitgeschichtler Werner Maser konnten die bei der Hinrichtung anwesenden Ärzte erst um 1.44 Uhr – 24 Minuten nach der offiziellen Exekution – den Tod des „Delinquenten“ feststellen. Seine Asche wurde von den VS-amerikanischen Besatzern in den Wenzbach gestreut.

Generalfeldmarschall Keitels Ehrengrab befindet sich auf dem Friedhof in Bad Gandersheim, im Gemeinschaftsgrab liegt auch dessen Sohn Hans Georg, der (laut Grabplatte) am 15. Juli 1941 an der Ostfront nach einem sowjetischen Fliegerangriff gefallen war. Auf der Grabplatte steht „Die Treue ist das Mark der Ehre“ nach dem König in Preußen Friedrich II. (der Große).

Familie

Am 18. April 1909 heiratete Leutnant Keitel Anne Wilhelmine Auguste Luise „Lisa“ Fontaine, Tochter eines hannoverschen Ritterguts- und Brauereibesitzers. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen eines früh starb – Name und Geburtsdatum dieser Tochter sind unbekannt.

Die bekannten Kinder waren:

  • Apollonia „Nona“ Anna Margarethe (Lebensrune.png 20. Januar 1911 – Todesrune.png 15. Dezember 1998)
    • Nona wird als gut 1,85 m groß beschrieben, sie studierte von 1935 bis 1936 an der „Trinity College Dublin“, der renommierten Universität Dublins. Hier studierten sehr viele wohlhabende Deutsche (zumeist als Austauschstudenten) in den 1930er Jahren, u. a. zur selben Zeit wie Apollonia studierte dort der spätere Abwehr-Agent Helmut Clissmann (→ Unternehmen „Fischadler“). Ihre Dissertation über „Subjektive und objektive Vokalanalysen“ fertigte sie bei Prof. Dr. Schumann an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Berlin. Dr. Nona Illing, verheiratet mit Friedrich Wilhelm Illing (Lebensrune.png 13. April 1904), verstarb am 15. Dezember 1998 und wurde auf dem Waldfriedhof Timmendorfer Strand beigesetzt.
  • Erika Anna Luise Franziska (Lebensrune.png 1912 – Todesrune.png 1942)
  • Karl-Heinz (Lebensrune.png 1914 – Todesrune.png 1968)
  • Ernst-Wilhelm (Lebensrune.png 1915 – Todesrune.png 1997)
    • Major i. G. Ernst-Wilhelm galt seit dem Kurland-Kessel 1945 als vermißt, erst 1954 erfuhr die Familie, daß er überlebt hatte. Die Sowjets haben den Spätheimkehrer erst am 15. Januar 1956 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen, er wurde in dieser Zeit gefoltert und bekam beide Beine amputiert.[5] Wilhelm Keitel hat nie erfahren, daß sein Sohn noch lebte.
  • Hans-Georg (Lebensrune.png 11. Juni 1919 – Todesrune.png Juli 1941)
    • Leutnant Hans Georg fiel im Juli 1941 als Angehöriger des Artillerie-Regimentes (mot.) 29 an der Ostfront.

Bruder

Keitels Bruder war Bodewin Keitel, ebenfalls Offizier des Kaiserlichen Heeres, der Reichswehr und der Wehrmacht, zuletzt als General der Infanterie.

Bildergalerie (Familie)

Auszeichnungen (Auszug)

Kaiserreich

Beförderungen

Drittes Reich

Siehe auch

Literatur

  • Hans-Joachim Keitel: Keitel in Nürnberg – Stellungnahme zur Anklage, Verlag S. Bublies [412 S.]
  • Werner Maser (Hg.): Wilhelm Keitel – Mein Leben – Pflichterfüllung bis zum Untergang, Berlin 1998
  • Werner Maser: Nürnberg:Tribunal der Sieger, Düsseldorf 1982, ISBN 978-3430163552

Verweise

Fußnoten

  1. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche Grundsätze → Nürnberger Tribunal
  2. Gerhard Frey: Prominente ohne Maske international, Seite 178f., FZ-Verlag 1989, ISBN 3924309108
  3. Nürnberger Tribunal: Zweihundertsechzehnter Tag. Samstag, 31. August 1946
  4. Zu diesem Zeitpunkt dachte Keitel, alle Söhne seien tot, er hat nicht mehr erfahren, daß zumindest Ernst-Wilhelm den Horror der Sowjet-Gulags überlebt hatte.
  5. Ein „Gespensterzug" und andere Transporte