Vergangenheitsbewältigung

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Als Vergangenheitsbewältigung wird der öffentliche Umgang eines Staatswesens und einer Gesellschaft mit den Aktivitäten des aus seiner Sicht als Unrechtsregime gewerteten Vorgängerstaates im Sinne eines Schuldkultes gewertet. Dabei werden Selbstverständnis, Institutionen, politisches Verhalten, kulturelle Orientierung und die Verbrechen sowie vermeintlichen Verbrechen des Vorgängerstaates von der Hauptströmung der öffentlichen Meinung und der politischen Klasse im Sinne der Political Correctness überwiegend als moralisch verwerflich dem eigenen, angeblich überlegenen Wertesystem kontrastierend gegenübergestellt.

Bekannte Parole bezüglich einer politisch oktroyierten Vergangenheitsbewältigung insbesondere in der BRD ist Bewältigung der NS-Vergangenheit beziehungsweise Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Die Schärfe der sogenannten Vergangenheitsbewältigung hängt in fast allen Einzelfällen mit persönlichem bzw. familiärem Verstricktsein der Bewältiger zusammen, so z.B. bei Fritz Fischer und Hannes Heer.

Begriff

Der Begriff tauchte ab den 50er Jahren zuerst in der BRD im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit der Zeit zwischen 1933 und 1945 auf. Dabei haben sich inzwischen standardisierte Modelle der Geschichtsinterpretation, und ritualisierte Formen des Erinnerns und des Sprachgebrauchs etabliert, deren Protagonisten auch nur minimal davon abweichende Sichtweisen oder Formulierungen pauschal scharf und empört zurückweisen.

Ab 1990 wird der Begriff auch in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem von der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR begangenen Unrecht verwendet.

In neuerer Zeit wird der ursprünglich deutsche Begriff Vergangenheitsbewältigung auch auf ähnliche Aktivitäten übertragen, mit denen andere Staaten oder Gesellschaften ihre eigene Geschichte aufarbeiten.

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Die Verständigung um jeden Preis ist nur möglich als Verständigung auf Kosten des Sinns des menschlichen Lebens; denn sie ist nur möglich, wenn der Mensch darauf verzichtet, die Frage nach dem Richtigen zu stellen; und verzichtet der Mensch auf diese Frage, so verzichtet er darauf, ein Mensch zu sein.

– der Philosoph Leo Strauss in einer Deutung von Carl Schmitts „Begriff des Politischen“, [1]


Aufarbeitung der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands

Der Begriff faßt mehrere Aspekte zusammen: Die juristische (d. h. sowohl strafrechtliche, zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche) Aufarbeitung des Dritten Reiches, die geschichtswissenschaftliche und moralische Aufarbeitung dieser Zeit.

Am Anfang der Vergangenheitsbewältigung stand mit der Verurteilung von Tätern die juristische Aufarbeitung (→ Nürnberger Tribunal) und mit Reparationsleistungen und Demontage ökonomische Entschädigung. Es folgten Wiedergutmachungszahlungen an Opfer und in mehreren Schritten die Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze und Urteile, ua. alle Urteilssprüche des Volksgerichtshofes.

Der Beginn der Aufarbeitung der Vergangenheit wurde nach der „Befreiung“ durch die Siegermächte als sogenannte „Entnazifizierung“ erzwungen. Der militärischen Unterwerfung folgte damit die moralische, was zur Folge hatte, daß Erfindungen und Übertreibungen der alliierten Kriegspropaganda Fortbestand hatten und bis in die Gegenwart auch in der Vergangenheitsbewältigung ihre Wirkung zeigen.

Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit erfolgte nur in der BRD, während sich die DDR der Klärung dieser Traditionslinie verweigerte. In der BRÖ verdrängte man die Zeit des Nationalsozialismus, indem man sich primär als Opfer sah. In Frankreich hat eine wirkliche Auseinandersetzung mit der sympathisierenden Haltung und auch Zusammenarbeit von Teilen der Bevölkerung – speziell unter der Vichy-Regierung – mit dem Nationalsozialismus nur kurzfristig 1968 und konsequent erst in den 1980er-Jahren begonnen. [2]

Instrumentalisierung der Vergangenheit

Die Aufarbeitung der Vergangenheit war eine zentrale Frage für die 68er-Bewegung, die nicht nur den Nationalsozialismus überwunden wissen wollte, sondern auch große Teile der deutschen Kulturtradition ablehnte und zerstören wollte. Viele schon lange vor dem Dritten Reich existierende Begriffe, Personen, oder Werte des deutschen (und auch anderer Kulturen) Kulturkreises wie z.B. Preußentum, Friedrich der Große, Pflichtgefühl, Militärwesen, Ordnung, Nationalstolz, Familie, Volksmusik, und vieles andere wurden auf wissenschaftlich unhaltbarere Weise als autoritäre, zwangsläufig auf die Zeit des Nationalsozialismus hinführende „krypto-, semi-, neo-, pro-, bzw. postfaschistische“ Faktoren abgewertet. [3] So schreibt Sebastian Haffner in Bezug auf ideologisch motivierte Legenden zu Preußen:

„... ; und wir können seine Geschichte, die uns nun abgeschlossen vor uns liegt, von den Legenden befreien, die sie entstellten, [...] ; und ebenso von der schwarzen Preußenlegende, die in Preußen nichts als räuberischen Militarismus sehen wollte und in Friedrich und Bismarck heute noch Vorläufer Hitlers sehen will.“ [4]

Zu einem der Dogmen der Linken gehört dabei die Überzeugung, daß der Nationalsozialismus bzw. Faschismus auf keinen Fall ein „Betriebsunfall der Geschichte“ gewesen sein könne, der theoretisch unter leicht anderen Rahmenbedingungen auch in anderen europäischen Gesellschaften an die Macht hätte kommen können. Er müsse eine feste Verwurzelung in angeblich besonders restaurativen, autoritativen und gewalttätigen Tendenzen des wilhelminischen Deutschland und des deutschen „Nationalcharakters“ selber haben. [5]

Die „deutsche“ Linke instrumentalisiert regelmäßig die deutsche Vergangenheit, bzw. ihr Bild der deutschen Vergangenheit. Mit Verweis auf die deutsche Geschichte fordert sie die multikulturelle Gesellschaft, unbegrenzte Einwanderung, ungeregeltes Asylrecht, und war 1989/1990 deswegen auch mehrheitlich gegen die Deutsche Teilvereinigung. Hier zu ein Zitat aus der Wochenzeitschrift Der Spiegel aus dem Jahr 1999:

„Und es ist richtig, daß der Massenmord an den Juden immer wieder auch ‚instrumentalisiert‘ wird, um allerlei Unfug moralisch zu rechtfertigen, zum Beispiel die deutsche Teilung als Strafe für Auschwitz oder jenen deutschen Rassismus von links, der den unreflektierten Selbsthaß in der blinden Liebe alles Fremden und irgendwie Nichtdeutschen aufgehen läßt.“[6]

Vergangenheitsbewältigung als Leitkultur?

CDU-Politiker Armin Laschet erklärte am 27. Januar 2010 bei einer Veranstaltung in Düsseldorf die VB zur Leitkultur: „Gerade wenn sich die Gesellschaft verändert, ist es wichtig, das Erbe unserer Geschichte immer wieder neu anzunehmen und weiterzureichen. 38 Prozent der unter sechsjährigen Kinder in Deutschland haben eine Zuwanderungsgeschichte. Diese tragen in Zukunft unsere Gesellschaft. Auch sie müssen sich der besonderen Verantwortung, die aus der Vergangenheit hervorgeht, bewusst sein. Nur so, nur indem alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam – mit den Zugewanderten – an die deutsche Geschichte erinnern und den Opfern des Nationalsozialismus gedenken, können wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Lehren aus unserer Geschichte niemals in Vergessenheit geraten. Dies ist Teil unserer gemeinsamen Leitkultur.

Aufarbeitung der Verbrechen des SED-Staates

Eine der ab 1990 auftretenden Fragen war und ist: Wie läßt sich eine gesellschaftliche und historische Aufarbeitung von Verantwortung bzw. Schuld Einzelner im Interesse der Opfer und des gesamtdeutschen Volkes mit dem Bemühen um Integration von in die Verbrechen der SED-Diktatur involvierten Personen und Gruppen vereinbaren.

Die Beurteilung der Qualität der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht ist abhängig vom jeweiligen politischen Standpunkt sehr unterschiedlich. Während vor allem viele vom Sozialismus immer noch überzeugte ehemalige DDR-Bürger und Funktionsträger, sowie linksextreme westdeutsche Gruppierungen der Meinung sind, daß hiermit ohne ausreichende Rechtsgrundlage nur eine politische Abrechnung und „Siegerjustiz“ betrieben würde, bemängeln eher demokratisch gesinnte Personen und ehemalige Oppositionelle aus der DDR, daß die Justiz nur halbherzig gegen Systemtäter vorgegangen ist, deren Opfern Genugtuung und finanzielle Wiedergutmachung verweigert, und gegenüber den Haupttätern viel zu milde Strafen verhängt hat.

Strafrechtlich verfolgbare Deliktfelder sind dabei Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze, Rechtsbeugung, Wahlfälschungen des SED-Regimes, Mißhandlungen in Haftanstalten, Amtsmissbrauch und Korruption sowie Wirtschaftsstraftaten, innerstaatliche Tätigkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit, sowie Spionage. [7]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. zitiert in: Junge Freiheit, 14. 8. 2010
  2. Anja Köhler: Vichy und die französischen Intellektuellen - Die `annees noires` im Spiegel autobiographischer Texte, Gunter Narr Verlag, Tübingen, 2001, S. 51 ff.
  3. Klaus Motschmann: Mythos Sozialismus - Von den Schwierigkeiten der Entmythologisierung einer Ideologie, Blaue aktuelle Reihe, Band 18, MUT-Verlag, 1990, S. 139
  4. Sebastian Haffner: Preussen ohne Legende, Goldmann Verlag, 5. Aufl, 1992, Originalausgabe von 1979, S. 22 u. 23
  5. Klaus Motschmann: Mythos Sozialismus - Von den Schwierigkeiten der Entmythologisierung einer Ideologie, Blaue aktuelle Reihe, Band 18, MUT-Verlag, 1990, S. 16 u. 125-141
  6. DER SPIEGEL, Nr. 49/1998
  7. Klaus Marxen und Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht - Eine Bilanz, de Gruyter, 1999, Seite 7