Vertrag von Labiau

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Der Vertrag von Labiau wurde am 20. November 1656 zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm und dem König Karl X. Gustav von Schweden geschlossen. Durch den Vertrag hob Karl Gustav die schwedische Lehnshoheit über das 1655 annektierte Herzogtum Preußen und das Ermland wieder auf. Er erkannte den Kurfürsten, der in Personalunion auch Herzog von Preußen war, damit als „obersten, absoluten und souveränen Fürsten von Preußen“ an. Es handelte sich um ein Zweckbündnis Schwedens, das damit Preußen auf seine Seite ziehen wollte, da nach der Schlacht bei Warschau sich der russische Zar mit Polen verbündet hatte und der deutsche Kaiser ebenfalls zugunsten des katholischen Polen einzugreifen drohte. Initiiert wurde der Vertragsschluß durch den schwedenfreundlichen Berater des Großen Kurfürsten Georg Friedrich von Waldeck.

Literatur

  • Der Vertrag von Labiau, S. 398ff. in: Bernhard Erdmannsdörffer: „Graf Georg Friedrich von Waldeck. Ein preuß. Staatsmann im 17. Jh.“, 1869 (PDF-Datei)

Verweise