Vertreibung

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Der Begriff Vertreibung stellt einen Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe dar, die sie zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Definitionen

Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen aufgrund von Verfolgung und Diskriminierung, erzwungene Flucht aufgrund von Androhung von Gewalt oder Androhung der Ausweisung, organisierte Deportation innerhalb eines Staatsgebietes, wie auch über die Staatsgrenzen hinaus, Abschiebung in einen anderen Staat, Ausweisung aufgrund staatlicher Anordnung bei Verhinderung der Rückkehr, staatlich erzwungene Umsiedlung von einem Gebiet in ein anderes zum Zweck der Sesshaftmachung.

Flüchtlinge verlassen ihre Heimat, um einer drohenden existentiellen Gefahr zu entgehen. Im Unterschied zu Vertriebenen werden sie nicht unmittelbar zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Geschieht die Flucht auf Anordnung der Behörden des eigenen Landes, spricht man von Ausweisung. Falls Flüchtlingen oder Ausgewiesenen die Rückkehr in ihre Heimat verwehrt wird, unterscheidet sich ihre Lage nicht mehr von der Lage von Vertriebenen. Deshalb werden sie in diesem Falle ebenfalls als Vertriebene bezeichnet.

In Deutschland werden unter "Vertreibung" die Ausweisung und die Flucht der deutschen Bevölkerung aus den deutschen Ostgebieten, also aus Ostdeutschland durch Polen und die damalige Sowjetunion, aber auch aus dem Sudetenland durch die Tschechei und aus dem damals entstandenen Jugoslawien ab 1945 verstanden. In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Vertreibung auch eng mit dem Begriff der Heimat verwoben.

„Vertreibung“ ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert, es ist vielmehr ein Terminus der politischen Sprache (Siehe auch: Fremdherrschaft). Mit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts hat sich bei Juristen und Historikern der Begriff der Ethnischen Säuberung eingebürgert, der weitgehend dieselbe Bedeutung wie „Vertreibung“ hat.

Vertreibungen werden aus dem Blickwinkel des Vertreiberlandes und anderer, nicht betroffener Länder oft als gerechtfertigt angesehen, weil sie Reaktion auf möglicherweise zuvor widerfahrenes Unrecht seien. Möglich werden sie zum Beispiel durch die faktische Machtsituation nach einem verlorenen Krieg. Jedoch ist zu beachten, dass auch dem Vertreiberland zuvor widerfahrenes Unrecht es nicht rechtfertigt, wenn dieses Land seinerseits Unrecht begeht. Vertreibungen werden in den verantwortlichen Ländern häufig legalisiert, davon ist die moralische und völkerrechtliche Berechtigung, die in aller Regel nicht gegeben ist, zu unterscheiden.

Siedlungsgebiete Volksdeutscher um 1910
Siedlungsgebiete Volksdeutscher um 1910
Siedlungsgebiete Volksdeutscher nach der Vertreibung 1945
Siedlungsgebiete Volksdeutscher nach der Vertreibung 1945

[bearbeiten] Vertreibung Volksdeutscher

[bearbeiten] nach dem Ersten Weltkrieg

[bearbeiten] nach dem Zweiten Weltkrieg

Stalins ursprüngliche Grenzpläne mit weitgehend deutsch verbliebenem Schlesien (Die blauen Linien wurden eigenhändig von Stalin gezeichnet)
Stalins ursprüngliche Grenzpläne mit weitgehend deutsch verbliebenem Schlesien (Die blauen Linien wurden eigenhändig von Stalin gezeichnet)

Durch die Siegermächte nach dem ersten Weltkrieg wurden in Osteuropa Grenzen nach Bevölkerungsmehrheiten vorgesehen. Federführend war dabei der britische Außenminister Lord George Nathaniel Curzon. Die sogenannte Curzon-Linie sollte die Ostgrenze Polens verbindlich festlegen. In den östlich dieser Linie gelegenen Gebieten befand sich keine polnische Bevölkerungsmehrheit. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde diese Grenze zwischen der Sowjetunion und Polen wieder festgelegt. Die polnische Bevölkerungsminderheit war dennoch weiterhin Repressalien ausgesetzt. Eine Vertreibung im engeren Sinne fand jedoch nicht statt, da der dort ansässigen polnischen Minderheit das Verbleiben in ihrer Heimat unter sowjetischer Staatsbürgerschaft angeboten wurde. Ungefähr 1,5 Millionen Polen zogen dennoch in die völkerrechtswidrig annektierten deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße. Auf diesem Weg kamen sie zu einem deutlichen "Wohlstandszuwachs". Die Vertreibung der Deutschen östlich von Oder und Neiße wurde auf der sogenannten Potsdamer Konferenz beschlossen, wobei die deutschen Ostgebiete vorübergehend bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit dem Deutschen Reich unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt werden sollten.

In der vom polnischen Institut "Weststudium" publizierten „Kleinen Bibliothek der Westgebiete” [biblioteczka ziem zachodnich] wurde der Krieg bereits 1942 dargestellt [...] als „Krieg um die politische Größe Polens. Polnisches Kriegsziel ist eine Ostseeküste von Klajpeda (Memel) nach Stettin und eine Grenze an der Oder [...]”. Die neue polnische "Westgrenze" sollte wenn nötig auch ohne internationales Mandat erzwungen werden. In einem 1943 erstellten Memorandum wurde die Schaffung vollendeter Tatsachen nach dem Krieg noch vor einer Friedenskonferenz gefordert, um so die Möglichkeit der Durchführung von Volksabstimmungen auszuschließen. Zu diesem Zeitpunkt wurde demnach die vollständige völkerrechtswidrige Vertreibung der deutschen Bevölkerung als unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Errichtung einer neuen polnischen "Westgrenze" angesehen.

Von großer Bedeutung war schließlich eine Gemeinschaftsarbeit „Über das linke Oderufer“. Sie stellt den Versuch dar, zu belegen, dass die neue polnische Westgrenze auch das linke Oderufer und damit auch Städte wie Görlitz und Frankfurt miteinschließen müsse. (Westrundschau Zygmunt Wojciechowski u.a. „O lewy brzeg srodkowej i dolnej Odry [Über das linke Ufer der mittleren und unteren Oder].“ Przeglad Zachodni 1 (1945), 2/3: 61-87)

In Stettin wurde die Vertreibung noch im Jahre 1946 fortgesetzt, um diese deutsche Stadt ebenfalls völkerrechtswidrig in polnischen Besitz zu nehmen.

Von den 13,5-17 Millionen deutschen Vertriebenen nach 1945 trafen nur etwa 7,5 Millionen in Restdeutschland ein. Konrad Adenauer schrieb später dazu: „Nur 7,3 Millionen sind in der Ostzone und in den drei Westzonen angekommen. Sechs Millionen Deutsche sind vom Erdboden verschwunden. Sie sind verdorben, gestorben.“[1]

Zur völkerrechtswidrigen Vertreibung der Deutschen Bevölkerung aus Ostdeutschland sagte der spätere Vorsitzende der Deutschen Partei, Heinrich Hellwege, am Vorabend der Moskauer Außenministerkonferenz am 10. März 1947:

“Es bleibt nun noch im Rahmen der Gebietsforderungen einen Punkt zu erwähnen, der über unsere Existenz als Nation entscheidet!
Ich meine die Regelung der deutschen Ostgrenze. Die Rechtslage ist klar! Auch durch das Potsdamer Abkommen ist die deutsche Ostgrenze nicht festgelegt worden.
Die Überlassung des dortigen Gebietes an Polen bedeutet keine Übertragung der Gebietshoheit, sondern nur eine vorläufige Übertragung der Verwaltung! Auch nicht der Schatten eines historischen Rechtes steht für den polnischen Anspruch. Polen ist auch nicht in der Lage, diese Gebiete so zu besiedeln und zu nutzen, wie sie von Deutschland besiedelt und genutzt waren.
Polen kann auch ohne diese Gebiete leben, Deutschland aber kann es nicht!“[2]

[bearbeiten] Vertreibung und Völkerrecht

Vertreibungen sind in jedem Falle völkerrechtswidrig. Sie verstoßen unter anderem gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907, gegen das Verbot von Kollektivausweisungen, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und gegen das Eigentumsrecht. Alle historisch belegten Vertreibungen waren mit Blutvergießen und Enteigungen verbunden. Doch selbst eine Vertreibung ohne Enteignung würde das Eigentumsrecht der Vertriebenen verletzen, weil dieses Recht das Recht der Nutzung einschließt. Ein Vertriebener kann aber seine Immobilien nicht mehr nutzen.

Dem Regensburger Völkerrechtler Otto Kimminich gelang in den 1950er Jahren der Nachweis, dass das seit jeher geltende Völkerrecht das Recht auf die Heimat einschließt, auch wenn dieses Recht lange nicht explizit niedergeschrieben (positiviert) wurde. Vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Völker setzt das Recht auf die Heimat voraus, denn es bezieht sich regelmäßig auf diejenigen Gebiete, in denen eine bestimmte Nation oder Volksgruppe unangefochten und rechtmäßig die Mehrheit der Bevölkerung stellt. Letzteres setzt aber das Recht auf die Heimat voraus.

Soweit Vertreibungen eine hinreichend klar definierte Gruppe betreffen und mit der Absicht durchgeführt werden, diese Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, erfüllen sie außerdem den Tatbestand des Völkermordes im Sinne der UN-Konvention von 1948.

B.R.D.-Bundespräsident Richard von Weizsäcker sollte später die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen aus Ostdeutschland und deren teilweise Ermordung in nicht zu überbietendem Zynismus eine „erzwungene Wanderschaft“ nennen.

[bearbeiten] Zitate

  • "Die Tschechen haben tausendmal weniger und die Polen hundertmal weniger erlitten im Vergleich zu dem, was sie in den letzten beiden Generationen den Deutschen zugefügt haben." (Prof. David L. Hoggan, US-amerikanischer Geschichtswissenschaftler)

[bearbeiten] Fußnoten

  1. ^ Kanzler Konrad Adenauer, „Erinnerungen“, „1945–1953“, S. 186
  2. ^ Auszüge aus Hellweges Rede mit Passagen zur Vertreibung vom 10. März 1947

[bearbeiten] Literatur

[bearbeiten] Verweise

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