Volkspfleger

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Volkspfleger(in) waren im Deutschen Reich bis 1945 Reichsbeamte oder Angestellte der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, deren Hauptaufgaben je nach Eignung und Fortbildung in Gesundheitspflege und -fürsorge, Jugendführung und -hilfe, Anstaltserziehung, Wirtschaftsfürsorge, Arbeitsnachweis und Berufsberatung, sozialer Betriebsarbeit, Mütterschulung oder Krankenhausfürsorge bestanden.

Die Ausbildung erfolgte in staatlich anerkannten öffentlichen oder privaten Volkspflegeschulen, deren Aufnahmebedingungen unter anderem eine bestimmte fachliche Berufsschulung bei Eintritt in die Schule vorsahen: staatliche Kranken- oder Säuglingspflegeprüfung, oder einjährige Ausbildung in einer anerkannten Kranken- oder Säuglingspflegeschule, oder Prüfung als Kindergärtnerin, Hortnerin oder technische Lehrerin, oder Abschlußzeugnis einer dreijährigen Frauenoberschule oder höheren Fachschule für Frauenberufe, oder dreijährige Berufstätigkeit in der Wohlfahrtspflege oder vierjährige Berufstätigkeit. Die Dauer der Ausbildung betrug zwei Jahre, danach wurde die staatliche Prüfung abgelegt. Zur staatlichen Anerkennung als Volkspfleger mußte eine weitere einjährige Berufsarbeit in der Wohlfahrtspflege nachgewiesen werden.

Siehe auch