Volksverhetzung

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Volksverhetzung gegen Deutsche: Linksfaschisten in Dresden (Brühlsche Terrasse) am 13. Februar 2005

Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Vergleichbare Straftatbestände kennen auch andere Staaten.

Das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches stellte im § 130 ursprünglich die "Anreizung zum Klassenkampf" unter Strafe. Diese Vorschrift wurde durch die BRD im Jahre 1960 unter dem Namen "Volksverhetzung" neu aufgelegt und dann 1994 so sehr erweitert, daß sein Verhältnis zum Ultima Ratio-Prinzip und zum Bestimmtheitsgrundsatz nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes problematisch wurde.

In der BRD werden Billigung von Völkermord und somit Volksverhetzung, sofern sich diese gegen Deutsche wendet, jedoch im Sinne der gegenwärtigen politischen Korrektheit toleriert, bisweilen sogar bewußt gefördert. Besonders umstritten ist in diesem Zusammenhang der Ende 1994 eingeführte Absatz 3, nach dem mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine begangene Handlung (Zeitraum 1933 bis 1945) der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) bezeichneten Art (Völkermord) öffentlich oder in einer Versammlung und in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, billigt, bestreitet oder verharmlost. Konkret bezieht sich dieser Absatz auf die „Holocaust-Leugnung“ (auch Auschwitzlüge genannt). Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leugnung als inhaltlich falsche Tatsachenbehauptung nicht als vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt angesehen. Das Gesetz wurde erlassen, um einer - ebenfalls möglichen - anderen Verfassungsinterpretation vorzubeugen. Kritiker des Absatz 3 werfen ein, dass hiermit die Äußerung einer bestimmten Meinung unter Strafe gestellt werde, die sich nur schwer als "direkter Aufruf zur Gewalt" interpretieren lasse. Zum anderen sei der erwähnte Absatz auch rechtsdogmatisch kein "allgemeines Gesetz" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, sondern ein speziell auf einen Einzelfall bezogenes und somit unwirksam bei der Einschränkung eines Grundrechtes.

Republik Österreich

In Österreich verbietet das „Verbotsgesetz“ (ähnlich dem „Volksverhetzung“-Paragrafen) jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus - auch die „Leugnung des Holocaust“. Mit dem Verbotsgesetz wurde sofort nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und die „Entnazifizierung“ in Österreich gesetzlich geregelt. Bei einer besonderen Gefährlichkeit der betreffenden Person, ist sogar eine lebenslange Haftstrafe vorgesehen. Lothar Höbelt hält das „Verbotsgesetz“ für "ein Ärgernis", das nur auf Wunsch der Alliierten eingeführt worden sei.

Auch in der Republik Österreich wird ein solcher Paragraph zur einseitigen politischen Verfolgung mißbraucht. Dort werden beispielsweise islamkritische Aussagen über die Person des Propheten Mohammed, auch wenn sie absolut der Wahrheit entsprechen, zum Anlaß genommen einen Prozeß selbst gegen hochrangige Politiker anzustrengen. Wobei im Fall von Dr. Susanne Winter (Freiheitliche Partei Österreichs) sogar die Aufhebung der Immunität, welche jeder Abgeordnete des "Nationalrates" genießt, verfügt wurde.

Republik Ungarn

In der Republik Ungarn steht das „Leugnen des Holocausts“ unter Strafe. Ein entsprechendes Gesetz war im Februar 2010 vom Parlament in Budapest beschlossen worden und wurde von Staatspräsident Sólyom unterzeichnet. Wer den „Holocaust“ während des Nationalsozialismus in Frage stellt oder ihn relativiert, wird mit Gefängnis von bis zu drei Jahren bestraft.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zitate

  • „§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzufinden.” - Günter Bertram, Richter am Landgericht Hamburg

[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Deutschlandradio Kultur, 12. März 2010: Leugnen des Völkermordes an den Juden in Ungarn bald strafbar
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