Volksverrat

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Unter Volksverrat wurde im Deutschen Reich nach 1933 der Treubruch gegenüber der Volksgemeinschaft verstanden. Das seinerzeit novellierte Strafgesetzbuch faßte die in zwei besonderen Titeln enthaltenen Bestimmungen über Hoch- und Landesverrat als „Volksverrat“ im 1. Abschnitt zusammen und brachte damit zum Ausdruck, daß durch beide Verbrechen das deutsche Volk in seiner Gesamtheit angegriffen wird.

Zur Aburteilung dieser Verbrechen war ein besonderer Volksgerichtshof eingesetzt.

Bekannte historische Volksverräter

Siehe auch