Volkszugehörigkeit

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Die Volkszugehörigkeit gibt die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Volk an. Diese Zugehörigkeit wird über die Geburt erworben und kann weder abgelegt noch geändert werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Staatsangehörigkeit, die sowohl beliebig veränderbar als auch zu vergeben ist, denn sie bezieht sich nur auf den Staat und nicht auf das Volk.

In der heutigen Zeit wird allerdings oftmals die Volkszugehörigkeit mit der Staatsangehörigkeit gleichgesetzt, so gelten etwa in den Augen vieler Menschen die Österreicher nicht als Deutsche, weil sie eine österreichische Staatsangehörigkeit besitzen. Tatsächlich sind die zu den Baiern (Bajuwaren) gehörenden Österreicher einerseits Bestandteil des deutschen Kultur- und Sprachraumes, andererseits wie die anderen deutschen Stämme vorwiegend germanischer Abstammung, d. h. zu einem nicht unwesentlichen Teil nordisch geprägt; was sie insgesamt zu Angehörigen des deutschen Volkes macht.

Zitate

  • „Das wissen Sie ja so gut wie ich, daß die österreichische Nation eine Mißgeburt gewesen ist, eine ideologische Mißgeburt. Denn die Volkszugehörigkeit ist eine Sache, und die Staatszugehörigkeit ist die andere Sache.” - Jörg Haider im Jahre 1988

Siehe auch: