Währungsreform

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Währungsreform bedeutet eine Änderung relevanter Merkmale einer Währung. Die Währung wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der Währungsverfassung definiert; sie ist das durch Gesetz erlassene Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des Währungsgebietes.[1]

Beispiele

Deutschland

  • 1923-24: Nach Hyperinflation Einführung der Rentenmark bzw. Reichsmark
  • 1935: Neue Deckung der Reichsmark
  • 1948: Einführung der D-Mark
  • 1990: Ausweitung der D-Mark auf das Gebiet der früheren DDR
  • 2002: Einführung des Euro

Ausland

Vereinigte Staaten von Amerika

Ursachen

Eine Währungsreform kann zwingend erforderlich werden aufgrund eines Staatsbankrotts. Typische Exzesse einer eklatanten Mißwirtschaft oder auch bedenkenloses Wettrüsten, Kriegsfinanzierung mittels Staatsanleihen oder ein verlorener Krieg können die Währungsreformlage herbeiführen.

Verlaufsformen

Dem radikalen Währungsschnitt geht erfahrungsgemäß eine Phase der Hyperinflation voraus. Die deutsche Hyperinflation des Jahres 1923 verlief in einem Zeitraum von nur neun Monaten. Durch eine Währungsreform werden unterschiedliche Umrechnungskurse für Barvermögen, für Bankguthaben und für Verbindlichkeiten gesetzlich festgelegt. Geschichtlich wurden Schulden stets schlechter umgerechnet als Guthaben, so daß die sehr verbreitete Auffassung, im Vorfeld einer Währungsreform, am Vorabend eines Währungsschnitts, sei es günstig — oder sogar empfehlenswert für den Privatmann — Schulden zu machen, als unbelegte und irrtümliche Idee gelten muß.

Währungsumstellung

Für den Fall, daß lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs stattfindet, spricht man auch von einer Währungsumstellung. Ein Sonderfall einer Währungsreform ist die Abschaffung einer Währung. Dies geschieht durch (freiwillige oder erzwungene) Einführung der Währung eines anderen Landes (Fremdwährung).

In den alten Bundesländern Deutschlands wird der Begriff „Währungsreform“ oft auch als Synonym für die Einführung der Deutschen Mark im Juni 1948 verwendet; dagegen steht der Begriff „Währungsreform“ in den neuen Bundesländern eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990.

Währungsreform in Westdeutschland

In der Trizone wurde im Juni 1948 eine Währungsreform durchgeführt. Diese hatte zum Ziel, in den westlichen Besatzungszonen eine US-dollarkonvertible Währung zu etablieren, um den Export der VS-amerikanischen Wirtschaft anzukurbeln. Aber auch die westlichen Besatzungsmächte England und Frankreich profitierten von der Einführung. Die bis dahin gültige Reichsmark war eine Binnenwährung, die im zerstörten Deutschland und nach dem Raub des Reichsbankgoldes durch die VSA keine wirtschaftliche Wertgrundlage mehr hatte. Die SBZ in Mitteldeutschland mußte ihrerseits reagieren und führte kurz darauf die DDR-Mark ein.

Zitate

  • Solange der Euro besteht, richtet er Schaden an. [...] Denkbar und wahrscheinlicher ist gerade im Falle des Euro-Verbundes die parallele Wiedereinführung nationaler Währungen unter Beibehaltung des Euro, zumindest bis zur Abwicklung der alten in Euro gezeichneten Staatsschuldentitel. [...] Egal wann welche Währungsreformvariante eintreten wird, die Halter von Euro-Geld sind — schon in der Vorperiode hoher Inflationsraten — die großen Vermögensverlierer. [...] Der schon jetzt zu verzeichnende starke Anstieg der entsprechenden Sachgüterpreise [...] beweist, daß diese Einsicht bereits bei Vielen eingetreten ist. Letztlich steckt dahinter die Tatsache, daß der Euro eine wichtige Funktion des Geldes verloren hat, die des Wertaufbewahrungsmittels. Der Euro ist daher im eigentlichen Sinne kein vollwertiges Geld mehr.[2]

Fußnoten

  1. O. Pfleiderer: Währungen. In: Staatslexikon. Bd 8., 6. Auflage. Herder, Freiburg 1963, Sp. 406/407
  2. Bernd-Thomas Ramb: Private Währungsalternative als Weg aus der Sackgasse, Junge Freiheit, Nr. 45/12 (2. November 2012), S.12