Wappen

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Wappen verschiedener deutscher Adelshäuser und Bereiche[1]

Als Wappen (Nebenform zu ahd. wâfan, mhd. wâpen[2], ags. wâpan, mnd. und ndl. wapen[3], afries. wêpin, altnd. vápn[4]) wird im weitesten Sinn ein in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbig gestaltetes, meist schildförmiges Zeichen bezeichnet, welches symbolisch für eine Person, eine Familie, eine Dynastie, eine Körperschaft u. a. steht. Der Begriff des Wappens ist allerdings vielschichtig und er wurde seit jeher bis in die heutige Zeit nicht nur in der deutschen Sprache in vielfältigen Kontexten und in den unterschiedlichsten Bedeutungsschattierungen verwendet.[5][6] Die sich mit der wissenschaftlichen Erforschung der Wappen, ihrer Herkunft und Bedeutung sowie den Regeln zu ihrer Beschreibung und Gestaltung etc. beschäftigende historische Hilfswissenschaft wird Heraldik genannt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Bildquelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907
  2. wāpen „Waffe, Wappen“ (eigentlich „Zeichen auf der Waffe“)
  3. Ursprünglich Nebenform von Waffe, erst im 16. Jahrhundert Scheidung zwischen „Waffe“ als Kampfgerät und „Wappen“ als (Schild)zeichen
  4. Altnordisch vápn mit der Nebenform vákn
  5. Die Definition von Wappen ist so oftmals verschieden, als oft sie von Heraldikern angestellt worden ist.“ — Otto Titan von Hefner: Altbayerische Heraldik: unter Zugrundelegung eines neuen allgemeinen Systems der wissenschaftlichen Heraldik. Propädeutik, Band 1. 1869. S. 20 Fußnote 1
  6. „(..) »Die Aufstellung einer für alle Zeiten gültigen Definition des Begriffes ›Wappen‹ ist daher unmöglich.« (Gustav Adelbert Seyler) (..) »Es ist nicht möglich, eine nach allen Regeln der Vernunft-Lehre eingerichtete Erklärung von den Wappen überhaupt zu geben.« (1747: Johann Paul Reinhard)“, in: Otto Hupp: Wider die Schwarmgeister!. Teil 3. München. 1919. S. 17. Hupp zitiert hier Gustav Adelbert Seyler und Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst. Nürnberg 1747. S. 4.