Wehrmachtamt

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Das Wehrmachtamt (ohne Fugen-s; auch: Wehrmacht-Amt; WA) war seit dem 12. Februar 1934 durch Umbenennung der Nachfolger der „Wehrmachtsabteilung im Ministeramt“ (seit 1933 als Nachfolger der Heeresleitung[1]) und Vorgänger des Oberkommandos der Wehrmacht (ab dem 4. Februar 1938), de facto Hitlers Stab.

Geschichte

Im Februar 1934 wurde Generalmajor Walter von Reichenau, bis dann Chef des Ministeramtes, im Zuge der Umstrukturierung der Reichswehr Chef des neugeschaffenen Wehrmachtamtes und blieb damit engster Berater des Reichswehrministers und zukünftigen Reichskriegsministers Werner von Blomberg. Die bisherige Wehrmachtsabteilung wurde in die Abteilungen „Landesverteidigung“ (L) und „Inland“ (J) geteilt. WA „Inland“ (J)[2] unter Kapitän zur See Gustav Kieseritzky gliederte sich gemäß dem Geschäftsplan vom Oktober 1937 in fünf Gruppen mit jeweils mehreren Untergruppen.

Seit dem 1. Oktober 1935 war Wilhelm Keitel Chef des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium.

Übergang zum OKW durch Umbenennung (1938)

Keitel war als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht seit dem 8. Februar 1938 auch mit den Aufgaben des Reichskriegsministers (Adolf Hitler) beauftragt. Damit wurde im § 13 Abs. 2 des Wehrgesetzes das Wort „Reichskriegsminister“ faktisch ersetzt durch „Chef des Oberkommandos der Wehrmacht“.

Die rechtliche Grundlage für die Umstrukturierung der Wehrmachtführung beruht auf dem Führererlaß Adolf Hitlers vom 4. Februar 1938:

„Erlaß über die Führung der Wehrmacht
vom 4. Februar 1938.
Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.
Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als ‚Oberkommando der Wehrmacht‘ und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtamts als ‚Chef des Oberkommandos der Wehrmacht‘. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.
Berlin, den 4. Februar 1938“

Fußnoten

  1. Die Heeresleitung war neben der Marineleitung die höchste Untergliederung im Reichswehrministerium der Weimarer Republik und wurde 1933 durch die „Wehrmachtsabteilung im Ministeramt“ abgelöst.
  2. Die Abkürzung wird, je nach Lektüre, entweder mit „J“ oder „I“ angegeben. „J“ überwiegt, sowohl als Abkürzung für die Abteilung „Inland“ im Wehrmachtamt als auch für die Abteilung „Inland“ des Allgemeinen Wehrmachtsamtes (zumeist mit Fugen-s; AWA) des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW).