Weimarer Republik
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Weimarer Republik ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Zeit des Deutschen Reiches nach dem Versailler Diktat bis zur Nationalsozialistischen Revolution. Proklamiert wurde diese "Republik" am 9. November 1918 durch den SPD-Politiker Philipp Scheidemann. Strengenommen war allerdings auch die Zeit des Nationalsozialismus Teil der sogenannten Weimarer Republik, da die NSDAP legal gewählt wurde und diese das bestehende System nur geringfügig modifizierten.
Entgegen den Angaben nach der derzeitigen Politischen Korrektheit handelte es bei der Weimarer Republik demnach weiterhin um das Deutsche Reich. Offizielle Bezeichnung war auch in dieser Zeit auch „Deutsches Reich“ und nicht „Deutsche Republik“, es gab auch so gut wie niemanden, der einen anderen Staatsnamen einführen wollte. Der Begriff „Weimarer Republik“ kam erst Mitte der 1920er Jahre auf; die Stadt Weimar in Thüringen war zur Konstituierung der Republik im Februar 1919 gewählt worden, um den chaotischen Zuständen der Reichshauptstadt Berlin während der damaligen Zeit zu entgehen. Die vorübergehenden (und derzeit wieder gültigen) Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold wurden dort ebenfalls vereinbart. Die Zeit der „Weimarer Republik“ war geprägt durch die Folgen des sogenannten Versailler Vertrages, also durch Not, Entbehrung, Hunger und Inflation. Beendet wurde diese Zwischenphase durch die Wahl des Reichskanzlers Adolf Hitler im Jahre 1933.
Hitler sagte in seiner Rede vom 10. Februar 1933 unter anderem zu den Zuständen, die die Weimarer Republik hinterließ:
- „War das, was ihr in Deutschland angerichtet habt euer Programm? Oder wolltet ihr das nicht? Wer hinderte euch, das Gegenteil zu tun? (...) Nach eurer Wirtschaft, nach eurem Wirken, nach eurer Zersetzung muß man das ganze deutsche Volk von Grund auf neu aufbauen.“
An anderer Stelle heißt es zu den Zuständen, welche die Weimarer Republik hinterlassen hatte:
- (...) In der Weimarer Republik spielte das Volk nur eine untergeordnete Rolle, war die Form alles und der Inhalt nichts. In der Weimarer Republik gab es bezeichnenderweise zwar ein Gesetz zum Schutze der Republik, aber kein Gesetz zum Schutze des Volkes. So ist denn auch in den Jahren von 1919 bis 1932 keine einzige wirklich große und umfassende Maßnahme zu verzeichnen, die etwa zugunsten des Volkes getroffen worden wäre. Man überließ die Fürsorge für das Volk dem Zufall und verzichtete auf jede großzügige Planung. Hier und da in Angriff genommene Einzelaktionen verpufften und blieben ohne sichtbaren Erfolg, weil es an der Zusammenfassung der Kräfte und ihrer einheitlichen Lenkung fehlte. Weil dort, wo auf der einen Seite gegeben und geholfen wurde, man dafür auf der anderen Seite wieder nahm. So überließ man zum Beispiel die Betreuung aller der Unglücklichen, die aus der Arbeitslosenfürsorge ausgesteuert waren, den Gemeinden, und dort, wo die Gemeinden selbst am Rande des Abgrundes standen, dem Zufall. Die natürlichen Folgen blieben nicht aus. Das deutsche Volk wurde zu einem sterbenden Volk: Steigende Zahlen der Todesfälle, sinkende Zahlen der Geburten.[1]
Da die Weimarer Reichsverfassung faktisch nie aufgehoben wurde, besitzt sie bis heute Gültigkeit. In der BRD wird sie jedoch ignoriert und wahrheitswidrig das Grundgesetz für die BRD als Deutsche "Verfassung" bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Verweise
- Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 im Wortlaut, documentArchiv.de
