Westverschiebung Polens

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Unter Westverschiebung Polens versteht man die Annexion Ostdeutschlands durch Polen, nachdem der zuvor von Polen annektierte Ostteil, das von diesem so genannte „Ostpolen“, wieder an die Sowjetunion zurückgegeben werden mußte.

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Es bleibt nun noch im Rahmen der Gebietsforderungen einen Punkt zu erwähnen, der über unsere Existenz als Nation entscheidet! Ich meine die Regelung der deutschen Ostgrenze. Die Rechtslage ist klar! Auch durch das Potsdamer Abkommen ist die deutsche Ostgrenze nicht festgelegt worden. Die Überlassung des dortigen Gebietes an Polen bedeutet keine Übertragung der Gebietshoheit, sondern nur eine vorläufige Übertragung der Verwaltung. Auch nicht der Schatten eines historischen Rechtes steht für den polnischen Anspruch. Polen ist auch nicht in der Lage, diese Gebiete so zu besiedeln und zu nutzen, wie sie von Deutschland besiedelt und genutzt waren. Polen kann auch ohne diese Gebiete leben, Deutschland aber kann es nicht!

Heinrich Hellwege, Rede am Vorabend der Moskauer Außenministerkonferenz am 10. März 1947


Polen in seinen vom Wiener Kongreß festgelegten Grenzen
Die nach dem „Versailler Vertrag“ 1919 festgelegte Curzon-Linie (gelb dargestellt die heute völkerrechtswidrig annektierten deutschen Gebiete)
Die auf der Potsdamer Konferenz festgelegte Grenze Deutschlands mit Gebietsstand vom 31. September 1937
Polen in Europa in seinen rechtmäßigen Grenzen
Stalins ursprüngliche Grenzpläne mit weitgehend deutsch verbliebenem Schlesien entlang der Glatzer Neisse (Die blauen Linien wurden eigenhändig von Stalin gezeichnet.)

Die polnische Legende

Bereits im Jahre 1863 schrieb Otto von Bismarck zu den polnischen Lügen:

„Befriedigen können wir die Ansprüche, welche dieser neue Nachbar Polen auf unsere Kosten erheben würde, niemals. Sie würden außer Posen und Danzig sich demnächst auf Schlesien und Ostpreußen richten. und die Landkarten, in welchen die Träume der polnischen Insurrektion ihren Ausdruck finden, bezeichnen Pommern bis an die Oder als polnische Provinz.“[1]

Demzufolge gab es keine Westverschiebung Polens, sondern eine westliche Expansion Polens. Bekanntlich wurde die Ostgrenze des neuen polnischen Staates im Versailler Diktat von 1919 auf die „Curzon-Linie“ vereinbart. Vom ethnischen Standpunkt stellte diese eine gerechte Ostgrenze dar, denn die Gebiete, die Polen im Krieg gegen die Sowjetunion 1919 bis 1921 beanspruchte, hatten eine überwiegend ukrainische und weißrussische Bevölkerung. Dort lebten nur etwa drei Millionen Polen. Auf der Konferenz von Jalta vereinbarten Churchill, Roosevelt und Stalin, daß die Curzon-Linie die östliche Grenze Polens bilden sollte. Der Begriff „Westverschiebung Polens“ ist insofern unberechtigt, denn die Ukraine hatte den besseren Anspruch auf die Gebiete östlich der Curzon-Linie, und Polen hatte kein Recht auf eine „Entschädigung im Westen“. Der Begriff „Westverschiebung“ vermittelt den falschen Eindruck, daß Polen tatsächlich ein Anrecht auf eine Entschädigung im Westen gehabt habe und bagatellisiert die Tatsache, daß hier die alten Ambitionen der polnischen Westexpansion endlich erfüllt wurden. In den Jahren 1945 bis 1948 wurden etwa 1,5 Millionen Polen aus dem Gebiet östlich der Curzon-Linie ausgesiedelt, wobei zu bemerken ist, daß viele ihr Privateigentum mitnehmen durften. Viele der ausgesiedelten Polen wurden dann in den von Polen verwalteten deutschen Ostprovinzen, vor allem in Schlesien, angesiedelt. (Prof. Alfred de Zayas, der Rechtsanwalt in New York und Florida ist, schreibt in dem Artikel „Curzon Linie“ in der Encyclopaedia of Public International Law (Bd. I, Amsterdam 1992) zur „Westverschiebung Polens“.)

Auf der Jalta-Konferenz zwischen Churchill, Roosevelt und Stalin im Februar 1945 wurde eine Westverschiebung Polens zwar grundsätzlich beschlossen, genaue Angaben blieben jedoch offen, aber sie entsprachen dem Willen Stalins, die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrutheniens und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem Angriffskrieg auf die Sowjetunion durch Polen 1920 erobert wurden. Der von Stalin zur Diskussion gestellte Grenzverlauf zwischen der Sowjetunion und Polen entsprach also ziemlich genau dem, was durch den sogenannten Versailler Vertrag bereits festgelegt worden war.

Auf der Potsdamer Konferenz war allerdings nur von einer vorübergehenden Verwaltung der deutschen Reichsgebiete östlich von Oder und Neiße die Rede. Dementsprechend wurde vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung die Reichsgrenze auf das Gebiet vom 31. Dezember 1937 festgelegt. So gilt sie bis heute. Die Vertreibung der deutschen Zivilbevölkerung aus ihrer Heimat durch Polen nach 1945 war somit ein völkerrechtswidriger Akt, der bis heute ohne entsprechende Legitimation den Zustand einer gewaltsamen Annexion darstellt und den Tatbestand des Völkermordes erfüllt.

In der vom polnischen Institut „Weststudium“ publizierten „Kleinen Bibliothek der Westgebiete” [biblioteczka ziem zachodnich] wurde der Krieg bereits 1942 dargestellt als „Krieg um die politische Größe Polens. Polnisches Kriegsziel ist eine Ostseeküste von Klajpeda (Memel) nach Stettin und eine Grenze an der Oder [...]”. Die neue polnische „Westgrenze“ sollte, wenn nötig, auch ohne internationales Mandat erzwungen werden. In einem 1943 erstellten Memorandum wurde die Schaffung vollendeter Tatsachen nach dem Krieg noch vor einer Friedenskonferenz gefordert, um so die Möglichkeit der Durchführung von Volksabstimmungen auszuschließen. Zu diesem Zeitpunkt wurde demnach die vollständige völkerrechtswidrige Vertreibung der deutschen Bevölkerung als unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Errichtung einer neuen polnischen „Westgrenze“ angesehen.

Von großer Bedeutung war schließlich eine Gemeinschaftsarbeit „Über das linke Oderufer“. Sie stellt den Versuch dar zu belegen, daß die neue polnische Westgrenze auch das linke Oderufer und damit auch Städte wie Görlitz und Frankfurt miteinschließen müsse.[2]

In Stettin wurde die Vertreibung noch im Jahre 1946 fortgesetzt, um diese deutsche Stadt ebenfalls völkerrechtswidrig in polnischen Besitz zu nehmen.

Am 16. August 1945 erklärte Winston Churchill im britischen Unterhaus:

„Ich muß meine Meinung zu Protokoll bringen, daß die provisorische Westgrenze, die Polen zugebilligt worden ist, und die ein Viertel des pflügbaren Landes von Deutschland in sich schließt, keine gute Vorbedeutung für die Zukunft Europas hat. Hier ist, glaube ich, ein Fehler gemacht worden, wobei die provisorische polnische Regierung ein hitziger Verhandlungspartner gewesen ist, indem sie weit über das hinausging, was Notwendigkeit und Gleichwertigkeit erfordert. Es gibt wenig Tugenden, die die Polen nicht besitzen, aber auch wenig Fehler, die die Polen nicht gemacht haben.“[3]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Erlaß an den Londoner Gesandten Graf Bernstorff, 7. Februar 1863
  2. Westrundschau Zygmunt Wojciechowski u. a. „O lewy brzeg srodkowej i dolnej Odry [Über das linke Ufer der mittleren und unteren Oder].“ Przeglad Zachodni 1 (1945), 2/3: 61–87
  3. zitiert in: Das Ostpreußenblatt, 1. März 1969, S. 1 (PDF-Datei)