Wiener Auschwitzprozeß

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Der Wiener Auschwitzprozeß war ein vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien abgehaltener Prozeß gegen die „Architekten der Krematorien“, SS-Obersturmbannführer Walter Dejaco und SS-Untersturmführer Fritz Karl Ertl. Der am 1. Januar 1972 begonnene Prozeß unter dem Vorsitz des Richters Reisenleitner endete am 20. März desselben Jahres mit einem Freispruch für beide Angeklagte.

Ertl und Dejaco waren zeitweise während des Bestehens des Lagers Auschwitz-Birkenau in der dortigen Bauleitung führend am Entwurf, am Bau und an der Wartung der Krematorien beteiligt. Da nach der offiziellen Geschichtsschreibung diese Gebäude der Tötung von Insassen gedient haben, wurde beiden Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft der Vorwurf gemacht, zumindest mittelbar an der Planung und Durchführung dieses Verbrechens beteiligt gewesen zu sein. Weil sich von den verfügbaren Beweise, wie bspw. den Bauplänen der Krematorien, nicht auf einen Massenmord schließen ließ, mußte das Gericht die beiden Angeklagten freisprechen.

Die Prozeßakten sind angeblich im Wiener Landesgericht nicht mehr greifbar und bei Berichterstattungen über diesen Prozeß wird der Grund für Freispruch der beiden meist nicht erwähnt oder aber falsch wiedergegeben.[1][2]

Literatur

Fußnoten