Wiener Auschwitzprozeß
Der Wiener Auschwitzprozeß war ein vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien abgehaltener Prozeß gegen die „Architekten der Krematorien“, SS-Obersturmbannführer Walter Dejaco und SS-Untersturmführer Fritz Karl Ertl. Der am 1. Januar 1972 begonnene Prozeß unter dem Vorsitz des Richters Reisenleitner endete am 20. März desselben Jahres mit einem Freispruch für beide Angeklagte.
Ertl und Dejaco waren zeitweise während des Bestehens des Lagers Auschwitz-Birkenau in der dortigen Bauleitung führend am Entwurf, am Bau und an der Wartung der Krematorien beteiligt. Da nach der offiziellen Geschichtsschreibung diese Gebäude der Tötung von Insassen gedient haben, wurde beiden Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft der Vorwurf gemacht, zumindest mittelbar an der Planung und Durchführung dieses Verbrechens beteiligt gewesen zu sein. Weil sich von den verfügbaren Beweise, wie bspw. den Bauplänen der Krematorien, nicht auf einen Massenmord schließen ließ, mußte das Gericht die beiden Angeklagten freisprechen.
Die Prozeßakten sind angeblich im Wiener Landesgericht nicht mehr greifbar und bei Berichterstattungen über diesen Prozeß wird der Grund für Freispruch der beiden meist nicht erwähnt oder aber falsch wiedergegeben.[1][2]
Literatur
- Franz W. Seidler: Siegerjustiz. Die KZ-Prozesse der alliierten Besatzungsmächte 1945–50, Pour le Mérite Verlag, Selent 2006, ISBN 978-3-932381-31-7
- Olaf Rose: Der Auschwitz-Prozeß – kein rechtsstaatliches Verfahren, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 533–537
- Michael Gärtner: Vor 25 Jahren: Ein anderer Auschwitzprozeß, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(1) (1997), S. 24 f.
- Robert Faurisson: Answer to Jean-Claude Pressac on the Problem of the Gas chambers
Fußnoten
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