Frick, Wilhelm

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Wilhelm Frick (* 12. März 1877 in Alsenz; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer Politiker. Er wurde vor dem Nürnberger Terrortribunal zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Wilhelm Frick studierte in München, Göttingen und Berlin von 1897 bis 1900 Rechtswissenschaft. Und promovierte 1901 in Heidelberg zum Doktor. Bei Beginn des Ersten Weltkrieges wurde er als untauglich ausgemustert. 1919 wurde ihm die Leitung der politischen Polizei übertragen. Er soll einem Freikorpsmitglied durch die Ausstellung eines falschen Passes geholfen haben. 1919 lernte er Adolf Hitler kennen und unterstütze ihn sowie die NSDAP mit der Genehmigung von Versammlungen und Werbeplakaten. 1923 erfolgte seine Beförderung zum Leiter des Sicherheitsdienstes der Kriminalpolizei München. Im November des gleichen Jahres war er am Hitler-Ludendorff-Putsch beteiligt. Frick sollte neuer Polizeipräsident werden. Wegen "Beihilfe zum Hochverrat" wurde er daraufhin im Jahre 1924 zu einer Strafe von 15 Monaten Festungshaft verurteilt, die aber nach ungefähr 5 Monaten Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für seine Teilnahme am Putsch wurde ihm 1935 von Hitler der Blutorden verliehen. Seine Entlassung aus dem Staatsdienst wurde durch den Bayerischen Disziplinarhof mit der Begründung aufgehoben, er habe nicht in hochverräterischer Absicht gehandelt.

Nach der Reichstagswahl im Mai 1924 zog Wilhelm Frick über eine gemeinsame Liste der Deutschvölkische Freiheitspartei und der damals verbotenen NSDAP als Abgeordneter in den Reichstag ein. 1925 wurde Frick Mitglied der NSDAP. Am 23. Januar 1930 wurde er Thüringischer Staatsminister für Inneres und Volksbildung und somit der erste Minister der NSDAP zur Zeit der Weimarer Republik.

Frick setzte die Berufung des Rasseforschers Hans F. K. Günther für den neugeschaffenen Lehrstuhl für Sozialanthropologie an der Universität Jena durch. Sein Ziel war die Förderung der nationalsozialistischen Bewegung und Weltanschauung.

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler holte Adolf Hitler Frick und Hermann Göring als einzige nationalsozialistische Minister in sein Kabinett. Frick bekam als Reichsminister des Innern eine Schlüsselposition und war zu diesem Zeitpunkt einer der einflussreichsten Politiker. Jedoch schon im März 1933 musste er erste Sachgebiete seines Ministeriums an das für Joseph Goebbels neu eingerichtete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abtreten. Ein Jahr später verlor er weitere Zuständigkeiten an das neue Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Allerdings wurde er zur selben Zeit zusätzlich Innenminister Preußens. Durch die Ernennung Heinrich Himmlers im Jahre 1936 zum Chef der Deutschen Polizei verlor Frick weiter entscheidend an Einfluß. Nach der Umstellung der Zivilverwaltung auf Kriegsbedingungen am 9. September 1939 wurde er Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung und Mitglied im Reichsverteidigungsrat.

Am 20. August 1943 wurde er als Reichsinnenminister durch Heinrich Himmler abgelöst. Frick sagte dazu vor dem Nürnberger Tribunal, er habe bereits ab 1937 keinen direkten Zugang mehr zu Hitler gehabt. Hitler soll 1942 angemerkt haben, Frick sei ein nicht mehr konsequent genug eingestellter Nationalsozialist, der mit der Entwicklung nicht mehr Schritt halten könne. Fricks Entlassung als Innenminister war der Schlusspunkt seines schleichenden Machtverlustes. Trotzdem behielt er weiterhin den Rang eines Reichsministers und wurde als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren nach Prag beordert.

Durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen wirkte er als Reichsinnenminister maßgebend mit, die Weimarer Verfassung in Teilen außer Kraft zu setzen sowie die nationalsozialistische Machtergreifung zu sichern. Am 4. Februar 1933 wurde die von Frick vorgelegte Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen. Mit der nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar verabschiedeten Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat entmachtete er die Landesregierungen durch ihm unterstellte Reichskommissare. Am 31. März sorgte er mit Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich für die Auflösung der Länderparlamente und am 7. April mit dem zweiten Gesetz durch das Einsetzen von Reichsstatthaltern für die endgültige Entmachtung der Länder.

Frick sorgte ebenso für die Gesetze zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie, die er auch schon in seinen Reichstagreden propagiert hatte. Am 7. April 1933 trat unter seiner Federführung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft, was insbesondere ein Berufsverbot für jüdische aber auch kommunistische Beamte beinhaltete. Frick war jedoch an der Ausarbeitung der sogenannten Nürnberger Rassegesetze von 1935 nur marginal beteiligt. Im Juli 1933 ließ Frick das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das zum Nutzen der Volksgesundheit die Zwangssterilisation vorsah, in Kraft treten.

Nach Kriegsende im Jahre 1945 wurde Frick vor dem Nürnberger Tribunal angeklagt. Am 1. Oktober 1946 wurde er in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 für schuldig befunden und zum Tode durch Erhängen verurteilt. In seinem Schlusswort sagte er:

„Der Anklage gegenüber habe ich ein reines Gewissen. Mein ganzes Leben war Dienst an Volk und Vaterland. Ihnen habe ich meine beste Kraft in treuester Pflichterfüllung gewidmet. Ich bin überzeugt, dass kein patriotischer Amerikaner oder Angehöriger eines anderen Landes in gleicher Lage seines Landes an meiner Stelle anders gehandelt hätte. Denn jede andere Handlungsweise wäre Bruch meines Treueides, Hoch- und Landesverrat gewesen“.

Die Hinrichtung Fricks erfolgte am 16. Oktober 1946.

Seine letzten Worte waren:

„Es lebe das ewige Deutschland“.


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