Stäglich, Wilhelm

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Wilhelm Stäglich (* 11. November 1916, † 5. April 2006) war im Zweiten Weltkrieg Offizier bei der Luftwaffe und später Richter am Finanzgericht Hamburg. Er zählte zu der Gruppe der Revisionisten, die den Holocaust bestreiten.

[Bearbeiten] Leben

Wilhelm Stäglich wurde am 11. November 1916 geboren.

Im 2. Weltkrieg war Wilhelm Stäglich 1944 Ordonnanzoffizier im Stab der Flakabt. 12. Seine Einheit war von Mitte Juli bis etwa Mitte September in der Nähe des Konzentrationslagers Auschwitz zum Schutz der dortigen Industrieanlagen, in denen auch die Häftlinge des Lagers arbeiteten, eingesetzt. Sie erhielt ihre Verpflegung in dieser Zeit – jedenfalls zum Teil – aus dem Konzentrationslager, das u.a. eine eigene Schlachterei und eine eigene Bäckerei hatte.

Wilhelm Stäglich war mit dem Verpflegungsbeauftragten und dem Adjutanten seiner Abteilung mehrfach in dem Lager. U.a. wurde er auch zu einer offiziellen Besichtigung des Lagers eingeladen.

Nach dem Studium von Jura und Politikwissenschaft an den Universitäten Rostock und Göttingen promovierte Wilhelm Stäglich 1951 an der Universität Göttingen zum Dr. jur. Viele Jahre hindurch war er Richter am Finanzgericht in Hamburg. Er verfaßte zahlreiche Artikel zu rechtlichen und historischen Themen.

Angesichts der offensichtlichen Diskrepanz zwischen den Nachkriegsdarstellungen des Lagers Auschwitz und dem, was er selbst dort im Krieg gesehen hatte, beschloß er, nach Jahren des Schweigens hervorzutreten und sein eigenes Erleben zu schildern. 1973 verfaßt er hierzu einen Artikel. Ein Bericht von ihm wurde z.B. in dem von Thies Christophersen herausgegebenen Kritik-Heft Der Auschwitz-Betrug (Kritik Nr. 27, Mohrkirch, o. J., S. 67) veröffentlicht:

„Bei keinem dieser Besuche habe ich Vergasungseinrichtungen, Verbrennungsöfen, Marterinstrumente oder ähnliche grausige Dinge gesehen. Das Lager machte einen gepflegten Eindruck, ließ auf eine hervorragende Organisation schließen und hatte neben den schon genannten Handwerksbetrieben noch weitere, wie z.B. Schusterei und Schneiderei. Für die Unterbringung der Häftlinge waren große Baracken vorgesehen, die alle mit Betten ausgestattet waren. In den Handwerksbetrieben waren übrigens ausschließlich Häftlinge beschäftigt. Mich erinnerte dieses Lager in seiner Art an das Arbeitsdienstlager, in dem ich meine halbjährige Arbeitsdienstpflicht ableistete, nur daß es natürlich wesentlich größer war.“

Daß ein Richter am Finanzgericht es wagte, den Holocaust anzuzweifeln, löste eine Verfolgungswelle gegen Stäglich aus. Allein wegen seiner revisionistischen Veröffentlichungen wurde er 1975 aus seinen Richteramt entlassen. Des weiteren wurde seine Pension gekürzt.

Doch nun hatte Stäglich Zeit, das Thema in wissenschaftlicher Form ausführlich aufzuarbeiten. Er weitete seinen 1973 verfaßten Artikel aus. Das Ergebnis war das umfassende Buch Der Auschwitz-Mythos: Legende oder Wirklichkeit. Dieses grundlegende Werk erschien im März 1979 beim Grabert Verlag.

Mit Zwangsruhestand und Pensionskürzung waren die üblichen Mittel der Fügsammachung nahezu erschöpft. Also fand die BRD eine ganz neue Ehrenbezeugung für Stäglich: die Universität Göttingen erkannte ihm den Doktor-Titel ab. Dieser Akt diente vor allem der Einschüchterung der akademischen Welt, gab es doch damals noch nicht den verruchten § 130 StGB in seiner jetzigen Form mit Androhung von 5 Jahren Gefängnis für alle unerwünschten Äußerungen.

Stäglich hat als erster und bisher einziger sachverständiger Forscher die Nürnberger Tribunale und den Frankfurter Auschwitz-Prozeß einer kritisch-juristischen Analyse unterzogen. Da das Buch einen ungeheuren Erfolg hatte und schwerlich zu entkräften war, wurde es in Deutschland verboten und vernichtet. Der Deutsche Bundestag verschärfte aufgrund der durch dieses Buch ausgelösten Diskussion 1985 die Strafgesetze („Lex Stäglich“).

[Bearbeiten] Werke

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[Bearbeiten] Verweise

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