Zabern-Affäre

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Die Zabern-Affäre wurde im elsässischen Zabern am 28. Oktober 1913 durch einen damals minderjährigen preußischen Leutnant von 19 Jahren ausgelöst, einer hilflos agierenden örtlichen militärischen und zivilen Verwaltung überregional verstärkt und führte zu politischen Verwerfungen auf Reichsebene.

Vorgeschichte

Das Elsaß war 1871 zu Deutschland zurückgekommen, nachdem es bei den Raubkriegen Ludwigs XIV. im 17. Jahrhundert nach Zugehörigkeit zum Reich von fast einem Jahrtausend von Frankreich annektiert wurde. Das auch während dieser Zeit immer weiter mehrheitlich Deutsch sprechende Land hatte seit 1871 bis zum Ersten Weltkrieg einen großen wirtschaftlichen Aufschwung genommen, und durch die Reichsuniversität Straßburg war auch das kulturelle Leben der weit überwiegend deutschen Bevölkerung befruchtet worden. Um 1913 hätte eine Volksabstimmung eine große Mehrheit für das Reich ergeben. Dennoch gab es noch politische Kräfte, die das Reichsland gern wieder bei Frankreich gesehen hätten. Ständige französische Provokationen waren an der Tagesordnung. Diese bewirkten, daß aus einer an sich unbedeutenden Begebenheit im Herbst 1913 die >Zaberner Affäre< wurde, die weltweit großes Aufsehen erzeugte und die gegen das Reich und sein Militär ausgenutzt wurde.

Vorgang

Am 28. Oktober 1913 äußerte der Leutnant Günter Freiherr von Forstner vor Rekruten des Reichsland Elsaß-Lothringen: „Wenn Sie angegriffen werden, dann machen Sie von Ihrer Waffe Gebrauch; wenn Sie dabei so einen Wackes niederstechen, dann bekommen Sie von mir noch zehn Mark.“
Wackes meinte im regionalen Dialekt einen Lumpen oder Vagabunden und von einem Preußen ausgesprochen angeblich alle Elsässer. Eine Woche nach der Äußerung berichtete die antideutsche, französisch kontrollierte Presse über den Vorfall. Proteste der Bevölkerung standen nun an der Tagesordnung. Forstner wurde nicht versetzt sondern nur zu Stubenarrest verurteilt und mit weiteren vier Mann Eskorte in die Öffentlichkeit gelassen. Am 28. November wurde eine Demonstration vor der Kaserne aufgelöst, mehrere Personen festgenommen und Räume durchsucht. Der Belagerungszustand wurde verhängt. Nach Anhörung der Beteiligten wurde vom Militär eine Presseerklärung herausgegeben, in der es zum Schluß hieß, der Leutnant habe mit »so einem Wackes« nicht »die elsässische Bevölkerung im allgemeinen, sondern nur streitsüchtige Personen und Raufbolde gemeint«. Wenige Tage später wurde am 2. Dezember von Forstner von einem Schuster beschimpft. Als dieser festgenommen werden sollte, schlug er einem Gefreiten ins Gesicht und stürzte sich auf den Leutnant. Dieser zog seinen Degen und hieb dem Angreifer über den Kopf, wobei eine 10 cm lange Wunde entstand und etwas Blut floß. Der Verhaftete wurde dem Bürgermeister übergeben. Nachdem Reichskanzler Theodor von Bethmann Hollweg vergeblich versucht hatte, zugunsten der Zivilverwaltung zu schlichten, befaßte sich am 3. und 4. Dezember 1913 der Reichstag mit dem Fall und rügte mit 293 gegen 54 Stimmen das Verhalten der Regierung. Das betreffende Regiment 99 wurde anschließend auf einen Truppenübungsplatz geschickt. Im Verlauf der weiteren Ereignisse wurden die Vorgesetzten Forstners Januar 1914 vom Kriegsgericht freigesprochen. Am 19. März wurde die Vorschrift geändert, wonach das Militär vorher von den Zivilbehörden angefordert werden muß.

Folgen

Der an sich belanglose Zwischenfall wurde durch die aufgeführten Vorgänge und durch psychologische Ungeschicklichkeiten des in Straßburg residierenden Generals des XV. Armeekorps, von Fabeck, von der Presse aufgebauscht und in den internationalen, meist deutschfeindlichen Medien, besonders von Paris aus, wo kurz vorher der Deutschenhasser Poincare Staatspräsident geworden war, zur Hetze gegen das Reich ausgenutzt. Während das Regiment 99 von Zabern abwesend war, wurde gegen die beteiligten Offiziere vor einem Kriegsgericht verhandelt. Es urteilte, daß Oberst von Reuter seine Befugnisse überschritten und sich Rechte der Zivilverwaltung angemaßt habe. Doch wurde auch festgestellt, daß die Polizei versagt habe. Er wurde nach Frankfurt/Oder versetzt. General der Infanterie von Fabeck wurde anschließend von Straßburg versetzt und durch General Deimling ersetzt, ebenso wie der Statthalter Graf von Wedel gehen mußte. Von Forstner wurde nachträglich mit 43 Tagen Arrest bestraft. Im Berufungsverfahren wurde ihm Putativ-Notwehr zugebilligt, als er den Degen gegen den Schuster zog. Er wurde freigesprochen, aber nach Bromberg versetzt. Er fiel im Ersten Weltkrieg.

Literatur

  • Der Große Wendig, Band 5: 940 Die Zaberner Affäre • 99
  • Sommerfeld, Adolf: Der Fall Zabern - Die Kronprinzen-Depesche und die öffentliche Meinung, 1914
  • Erwin Schenk: Der Fall Zabern, 1927
  • Willy Höflich: Affaire Zabern, 1931
  • Westermann, Ekkehard: Die „Zabern-Affäre“ 1913 - eine Regierungs- und Staatskrise des Deutschen Kaiserreiches. In: Nachbarregion Elsaß = Karlsruher pädagogische Beiträge. 1996. S. 45-66.

Verweise