Zind, Ludwig

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Ludwig Zind (* 13. Februar 1907; † 13. April 1973) war ein deutscher Studienrat aus Offenburg, der im Rahmen des sogenannten „Falles Zind“ Ende der 1950er Jahre bundesweite Aufmerksamkeit erhielt.

Ludwig Zind wurde als Angeklagter in einem Strafprozeß bezüglich antijüdischer Meinungsäusserungen bekannt.

Fall Zind

In der Nacht vom 23. zum 24. April 1957 fand ein folgenreiches Streitgespräch zwischen dem Studienrat Ludwig Zind und dem jüdischen Kaufmann Kurt Lieser im Gasthaus Zähringer Hof in Offenburg statt. Dieses Gespräch wurde zum Anlaß einer öffentlichen Auseinandersetzung über Antijudaismus in der BRD.

Zind erklärte in dem Gespräch unter anderem, die Juden seien am Niedergang der Weimarer Republik schuld gewesen und im Dritten Reich hätte die Notwendigkeit bestanden sie auszuschalten.

Zind äußerte des Weiteren, er halte die Vergasung der Juden und die Grundkonzeption des Nationalsozialismus für richtig. Mehrmals fiel seitens Zind die Bemerkung, es sei schade, daß Lieser nicht vergast worden sei, daß wohl vergessen worden sei, Lieser zu vergasen und auch dass es schade sei, daß er nicht den Kamin oder Rauchfang hochgegangen sei.

Lieser wurde von Zind darüber hinaus als „Dreckspatz“ und „Dreckjude“ tituliert. Lieser informierte aufgrund eines Ratschlags des Landgerichtsdirektors Schiruska den Oberrat der Israeliten Badens, der das Kultusministerium in Stuttgart über den Vorfall in Kenntnis setzte. Das Ministerium beauftragte das Oberschulamt Freiburg sich um den Fall zu kümmern, das Oberschulamt gab die Angelegenheit wiederum zur Klärung an den Oberstudiendirektor des Grimmelshausen-Gymnasiums ab. Daraufhin kam es zu einer Aussprache im Grimmelshausengymnasium. Zind weigerte sich jedoch seine Äußerungen des Streitgesprächs zurückzunehmen und ließ unter anderem verlauten: „Ich krieche doch vor einem Juden nicht zu Kreuze, lieber gehe ich Straßenkehren“, „Israel gehört ausradiert“.

Nach Untätigkeit des Oberschulamts informierte Lieser Ende 1957 das Stuttgarter Spiegel-Büro. Daraufhin veröffentlichte das Nachrichtenmagazin am 18. Dezember einen Artikel über den Fall Zind. Nach dem Erscheinen des Artikels leitete das Oberschulamt Freiburg ein Dienststrafverfahren gegen Ludwig Zind ein. Im baden-württembergischen Landtag gab es eine Aktuelle Stunde. Zusätzlich erhob die Staatsanwaltschaft Offenburg Anklage gegen Ludwig Zind. Der Fall war auch deshalb so brisant, weil Ludwig Zind ein bekanntes Mitglied der Offenburger Gesellschaft war. So war der Studienrat beispielsweise Vorsitzender des Turnvereins 1848.

Flucht

Ludwig Zind musste seine Strafe jedoch nicht sofort antreten und so konnte er vor dem Revisionsverfahren am 28. November 1958 erst nach Ägypten und danach nach Libyen fliehen, wo er Asyl genoß und eine Professorenstelle erhielt. Nach einem unentdeckten Aufenthalt in Deutschland 1960 wurde Zind auf der Rückreise nach Nordafrika in Neapel aufgrund des internationalen Haftbefehls festgenommen. 1961 wurde der Auslieferungsantrag der Bundesrepublik von Italien abgelehnt und Zind kam wieder auf freien Fuß. Am 11. Juli 1970 wurde er jedoch von der Polizei bei seiner Ankunft am Düsseldorfer Flughafen festgenommen. Seine verbleibende Reststrafe musste Zind jedoch nicht antreten, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.