Zuchthaus

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Zuchthaus bezeichnet eine Strafanstalt mit Arbeitszwang zum Vollzug lebenslanger oder zeitiger Zuchthausstrafen. Schärfste Form der Freiheitsstrafe, angedroht bei besonders schweren und schimpflichen Verbrechen. Mindeststrafe: 1 Jahr; Höchstgrenze der zeitigen Zuchthausstrafe: 15 Jahre. Zuchthausstrafe kann daneben den Verlust bürgerlicher Ehrenrechte, z. B. der Fähigkeit zum Heeres- oder Arbeitsdienst zur Folge haben.[1] Bei Jugendlichen ist die Zuchthausstrafe unzulässig.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Das kluge Alphabet, Propyläen-Verlag GmbH 1935