Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

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Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, kurz Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ist eine am 1. Juni 2009 verabschiedete Änderung des zuletzt durch den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 19. Dezember 2007 geänderten Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991.

Unter anderem regelt dieser Vertrag, daß spätestens ab dem 1. September 2010 im Netzangebot der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medienanstalten viele Inhalte verboten sind und die erlaubten nur noch für begrenzte Zeit angeboten werden dürfen. Bei einigen Inhalten beträgt die erlaubte Verweildauer ein Jahr, bei anderen wiederum nur sieben Tage. Eine Ausnahme bilden lediglich „Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung“, wie zum Beispiel die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen der ARD. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv im Weltnetz zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere spezielle Regelung gilt für sich mit Wahlen befassende Inhalte, die für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden dürfen.

Das bedeutet, daß während weltweit immer mehr Inhalte meist kostenlos der Allgemeinheit verfügbar gemacht werden, mußten und müssen die bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Medienanstalten einen Großteil der mit Gebührenmitteln erstellten Archive löschen. Dies dient nicht etwa der Einsparung von Kosten, sondern verursacht im Gegenteil Mehrkosten, da das regelmäßige, selektive Löschen eigens organisiert und programmiert werden muß. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Lösch-Kosten zu Lasten neuer Inhalte.

Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann als eine teilweise Umsetzung des Konzeptes des Gedächtnis-Loches aus George Orwells dystopischem Roman „1984“ betrachtet werden, da er, gewollt oder ungewollt, dieselbe Funktion erfüllt.

Siehe auch

Verweise