Zwangsverrentung

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Zwangsverrentung bezeichnet in der BRD die gängige Praxis der sogenannten „Jobcenter“ in den „Arbeitsagenturen“, ältere (d. h. in dieser Generation vornehmlich Deutsche) arbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld II-Leistungen („Hartz IV“) gegen deren Willen in die Frührente abzuschieben. So hat das Bundessozialgericht 2015 verfügt, daß die davon Betroffenen auch Abschläge bei ihrer Altersrente klaglos hinzunehmen hätten.[1]

Begründet wurde und wird diese Maßnahme seitens des BRD-Regimes und der Blockparteien stets damit, daß die öffentlichen Kassen auch in diesem Bereich Geld sparen müßten, was aufgrund des von jenen gemeinsam und vollständig heruntergewirtschafteten Staates zwar einerseits durchaus zutrifft, andererseits sich aber als antideutsche Farce entblößt angesichts der Regime-Aussage, daß angesichts der Überfremdungsflut 2015 auch für eine Million Fremdlinge jährlich angeblich „genug Geld da sei“.

Verweise

Fußnoten