Zweiter Pariser Frieden

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Der Zweite Pariser Frieden wurde im „Definitiv-Tractat“ (endgültigen Vertrag) am 20. November 1815 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Rußland unterzeichnet und beendete somit schlußendlich die Koalitionskriege nach der Siebten Koalition im Sommer 1815 gegen den Invasoren Napoleon Bonaparte.

Ergebnis

Die „Quadrupel-Allianz“ (wie 1814 erstmalig beim Kongreß von Châtillon beschlossen) wurde erneuert, alle vier Teilnehmer versprachen, je 60.000 Soldaten im Falle weiterer französischer Aggression und zur Durchsetzung der Vereinbarungen des Wiener Kongresses zu stellen, vor allem einigten sich die vier Staaten schriftlich darauf, sich regelmäßig zu treffen, um die „europäische Entwicklung im Rahmen des Wiener Kongresses zu fördern und zu regeln“.

Frankreich erhielt hierbei die Grenzen von 1790 ohne die Festungen Philippeville, Mariembourg, Saarlouis und Landau in der Pfalz mit den innerhalb dieser Grenzen liegenden Enklaven. Saarbrücken und Savoyen blieben im Zweiten Pariser Frieden außerhalb des französischen Staatsgebietes. Außerdem wurden Frankreich Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt.

Die Schweiz erhielt durch den Zweiten Pariser Frieden die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangte. Die französische Grenzfestung Hüningen bei Basel wurde geschleift.

Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlußakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 wurden bestätigt.

Am selben Tag wurde auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz von 1814 neuerlich unterzeichnet.

Siehe auch