Aschenauer, Rudolf

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Rechtsanwalt Rudolf Aschenauer (rechts) im Einsatzgruppen-Prozeß (1947/48); Filmaufnahmen von Aschenauers leidenschaftlicher Verteidigung seiner Mandanten vor dem Nürnberger Siegertribunal soll Maximilian Schell für seine Rolle Hans Rolfe in dem Spielfilm „Urteil von Nürnberg“ (1961) inspiriert haben.

Rudolf Aschenauer (Lebensrune.png 21. Dezember 1913 in Regensburg; Todesrune.png 28. Januar 1983 in Nürnberg) war ein deutscher Rechtsanwalt. Er organisierte juristische Hilfe für inhaftierte Nationalsozialisten und war Funktionär der Organisaton Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V. und 1977 Vorsitzender der Gesellschaft für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland.

Werdegang

Dr. Aschenauer war auch Herausgeber von „Die andere Seite“ (gegründet 1951), in der Prominente aus dem In- und Ausland zu Wort kamen, darunter auch der US-Amerikaner Harold Keith Thompson, Jr.

Rudolf Aschenauer gehörte im Herbst 1945 zu den ersten Rechtsanwälten, die als Verteidiger bei den Nürnberger Tribunalen zugelassen wurden. Er verteidigte etliche ehemalige Wehrmachtsoldaten und -offiziere. Er wurde zum Vorkämpfer einer Generalamnestie und schrieb eine Anzahl von Büchern zur jüngsten Zeitgeschichte, um Gerechtigkeit für Deutschland und das deutsche Volk bemüht. Alle Versuche, ihn wegen sogenannter „persönlicher NS-Vergangenheit“ zu denunzieren, schlugen fehl.[1] Er gehörte zu den Mitgründern des „Komitees für kirchliche Gefangenenhilfe“, aus der 1951 die „Stille Hilfe“ hervorging.

Aschenauer war als Publizist, Organisator und Vorsitzender der „Stillen Hilfe“ für viele Jahre im rechtsextremen Spektrum aktiv. Rudolf Aschenauer war vor dem Zweiten Weltkrieg ein „junger und ehrgeiziger Anwalt“ in München, der als strenggläubiger Katholik galt. Der Sohn eines Reichsbahnwerkmeister leitete in jungen Jahren einen katholischen Kirchenchor und war Mitglied der Marianischen Studentenkongregation Westend und einer katholischen Burschenschaft. Nach dem Abitur am Theresiengymnasium 1934 studierte Aschenauer Rechtswissenschaften in München. In dieser Zeit war er für anderthalb Jahre Mitglied des NSDStB. 1938 und 1941 legte Aschenauer die juristischen Staatsprüfungen jeweils mit „ausreichend“ ab. Am 1. Mai 1938 trat er der NSDAP bei. Am 31. Mai 1942 trat er aus der Partei aus. Nach Aschenauer lag es daran, dass „1941/42 (...) gegen Pater Franz Sales Aschenauer [der Provinzial der Bayerischen Franziskanerprovinz] auf Betreiben von Gauleiter Fritz Wächtler ein Strafverfahren eingeleitet (wurde), in dem er freigesprochen wurde. In diesem Zusammenhang und bei meiner ‚Belastung‘ wurde die Post meiner Familie und von Pater Franz Sales durch die Gestapo kontrolliert. Diese Umstände führten mein Ausscheiden aus der Partei ... herbei“. Ab 1. April 1941 kam Aschenauer zur Wehrmacht in eine Artillerieeinheit am Ladogasee als Hilfsdolmetscher und Zahlmeister. Aschenauer arbeitete von 1939 bis 1945 für das Propagandaamt München, dem er als „zuverlässiger, einsatzbereiter und verwendungsfähiger Nationalsozialist“ galt, der „jederzeit rückhaltlos für Bewegung und Staat eintritt“. Dennoch wurde er problemlos entnazifiziert.
Am 3. Januar 1947 wurde Aschenauer Verteidiger von Otto Ohlendorf im Einsatzgruppen-Prozess, des bekanntesten Angeklagten aus dem Prozess. Er argumentierte dass Massenexekutionen Präventivmaßnahmen gegen einen Angriff der Bolschewisten auf das Deutsche Reich gewesen seien. Bis zur Hinrichtung von Ohlendorf 1951 versuchte Aschenauer eine Revision des Urteils oder eine Begnadigung zu erreichen. Dann trat er als Verteidiger des SS-Standartenführers Joachim Peiper im Malmedy-Prozess auf. Es wurde ihm seine aufsehenerregende Behauptung im Prozess widerlegt, dass die Angeklagten gefoltert worden seien. Nach einer Ausbildungszuweisung an die Kanzlei Fritz Schäffer in München erhielt er am 1. Februar 1949 eine Anwaltszulassung. Zwischen 1948 und 1953 setzte sich Aschenauer als einer von mehreren Anwälten für den 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilten Walther Funk ein. Dazu hatte ihn Funks Ehefrau Louise beauftragt, ein Mandat von Funk selbst besaß Aschenauer nicht, da entsprechende Briefe von Funk an Aschenauers Kanzlei von der sowjetischen Direktion des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau zurückgehalten wurden. 1949 kontaktierte Aschenauer (vermutlich mit der Hilfe von Deutsch-Amerikanern aus Wisconsin) den damals in den USA auf nationaler Ebene noch weithin unbekannten Senator Joseph McCarthy, und behauptete, dass die Verurteilung im Malmedy-Prozess nur mit Hilfe von durch Folter erpressten Geständnissen zustande gekommen war. McCarthy brachte diese Anschuldigungen in einer Anhörung des US-Senats im Mai 1949 vor. Aschenauer wiederum benutzte diese Anhörung als Beleg für Veröffentlichungen in der deutschen Presse, welche die Rechtmäßigkeit aller Urteile gegen Kriegsverbrecher in Frage stellte.
Aschenauer promovierte 1949 in Jura an der Universität Erlangen mit einer Dissertation zum Thema der Rechtsprechung der amerikanischen Militärgerichtshöfe in Nürnberg. Auf die Initiative von Aschenauer wurde 1949 das „Komitee für kirchliche Gefangenenhilfe“ gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 26. November 1949 im Erzbischöflichen Ordinariat in München statt. An der Versammlung nahmen neben Aschenauer der Weihbischof Neuhäusler, Domkapitular Thalhamer und weitere hohe Kirchenfunktionäre teil. Die Büroleitung übernahm der ehemalige RSHA-Mitarbeiter Heinrich Malz. Aschenauer war Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft“, München, die ebenfalls Pressearbeit und Unterstützung für angeklagte und verurteilte Kriegsverbrecher betrieb. Von 1950 bis 1953 veröffentlichte er die Zeitschrift Die Andere Seite, deren Herausgeber die Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft war. Weiter nahm Aschenauer ab 1949 an den vierteljährlichen Tagungen des Heidelberger Juristenkreises teil, der die Revision der Urteile aus den alliierten Kriegsverbrecher- und NS-Prozessen koordinierte. 1951 war Aschenauer Mitglied des Gründungsvorstandes des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“, einem weiteren Verein mit diesem Ziel. Aschenauer trat als Anwalt und als Vertrauensmann der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei (SRP) auf. 1958 verteidigte Aschenauer den Hauptangeklagten Werner Hersmann beim Ulmer Einsatzgruppen-Prozess. 1960 war er Verteidiger von SS-Gruppenführer a.D. Max Simon, der im sogenannten Ansbacher Prozess wegen der Morde an Brettheimer Bürgern, die kurz vor Kriegsende die HJ entwaffnet hatten, angeklagt war. Aschenauer erreichte in erster Instanz einen Freispruch, da die Kriegsgerichtsurteile formal korrekt gewesen seien, dieses Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben. 1964 war Aschenauer Verteidiger von SS-Obergruppenführer a.D. Karl Wolff vor dem Landgericht München II, welcher der Beihilfe an der Ermordung von 300.000 Juden angeklagt war. 1965 verteidigte er den Hauptangeklagten Wilhelm Boger im Auschwitz-prozess. Aschenauer trat 1968 zusammen mit dem Anwalt Sauer als Verteidiger von Wilhelm Rosenbaum auf, der wegen gemeinschaftlichen Mordes an jüdischen Frauen, Kindern und Männern in 169 Fällen in der SD-Schule in Bad Rabka angeklagt war.[2]

Werke

Als Autor

  • Um die Problematik des richterlichen Nachprüfungsrechtes und der richterlichen strafrechtlichen Haftung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssprechung [Rechtsprechung] an den amerikanischen Militärgerichtshöfen in Nürnberg, Erlangen 1949
  • Das amerikanische Militärgericht No. 2 in Nürnberg verletzte im Einsatzgruppenprozeß, Fall 9 (gegen Ohlendorf u. a.), die Grundrechte, die den Verurteilten nach der USA-Verfassung zustanden, Selbstverlag, Nürnberg 1949
  • Ich beantrage Freispruch – Plädoyer im Schwurgerichtsprozess Simon, Klinger-Verlag, München 1958
  • Der Fall Schörner – Eine Klarstellung, Selbstverlag, München 1962 (Über den Fall von Ferdinand Schörner.)
  • Der Fall Herbert Kappler – Ein Plädoyer für Recht, Wahrheit und Verstehen, Damm-Verlag, München 1968
  • Um Wahrheit und Gerechtigkeit im Fall Herbert Kappler, Damm-Verlag, München 1969 (Über den von Aschenauer vertretenen Herbert Kappler.)
  • NS-Prozesse im Lichte der Zeitgeschichte – Eine Dokumentation, Selbstverlag, München 1975
  • Der Fall Reder – Ein Plädoyer für Recht und Wahrheit, Vowinckel-Verlag, Berg am See 1978. ISBN 3-921625-13-0. (Eine Schrift über den Fall des in Italien verurteilten SS-Sturmbannführers Walter Reder, der allerdings nicht von Aschenauer verteidigt wurde, sondern vom italienischen Anwalt Giuseppe Schirò und dessen deutschem Kollegen Claus-Joachim von Heydebreck.)
  • Der vergessene Friede von Münster – Ein offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Frage der NS-Verfahren, 1979
  • Verkennen deutsche Richter das Wesen der sozialrevolutionären Widerstands- und Partisanenbewegung?, 1980
  • Die Auslandsdeutschen – 100 Jahre Volkstumsarbeit, Leistung und Schicksal, Türmer-Verlag, Berg/Starnberger See 1981. ISBN 3-87829-065-9
  • Krieg ohne Grenzen – Der Partisanenkampf gegen Deutschland 1939–1945, Druffel-Verlag, Leoni am Starnberger See 1982. ISBN 3-8061-1017-4

Als Herausgeber

  • Ich, Adolf Eichmann – Ein historischer Zeugenbericht, Druffel-Verlag, Leoni am Starnberger See 1980 – zur Fragwürdigkeit des Buchinhalts siehe Dankwart Kluge: Eichmann im Zwielicht[3]

Kriegsbefehle (1964, 445 Seiten)

In diesem kaum bekannten und im Selbstverlag gedruckten Werk geht Aschenauer vorwiegend auf die Besonderheiten des Ostfeldzuges ein, liefert Berichte über die Durchführung des „Kommissarbefehls“ und beschreibt die Schwierigkeiten des Bandenkampfes.

Fußnoten

  1. Prominente ohne Maske, FZ-Verlag 1986, ISBN 3924309019
  2. Roger Cousin: Aschenauer Rudolf, 2013
  3. In: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 695–708