Diskriminierung
Diskriminierung bedeutet – seiner lateinischen Bedeutung gemäß – auch im Deutschen soviel wie „Unterscheidung, Trennung, Auslese“. In seiner heutigen, zunehmend egalitär-ideologisch besetzten Bedeutung steht der Begriff im gesellschaftlichen und sozialen Kontext mittlerweile auch für „(ungerechtfertigte) Geringschätzung, Herabsetzung, Benachteiligung, Ausgrenzung“ (→ Sprache der BRD). Damit hat sich eine Bedeutungsverengung durchgesetzt, denn im Wortsinn kann der Ausdruck „Diskriminierung“ nun von niemandem mehr verwendet werden, ohne sogleich in einem sehr engen – anklagenden und moralisch-ideologisch instrumentellen – Sinn aufgefaßt zu werden.
Dieser Befund belegt für sich noch keine Sprachverarmung, sondern erfolgt gemäß ewigen Prinzipien des Sprachwandels. Tatsächlich ist Spracharmut erst die weitere Konsequenz einer unablässig moralisierenden Wortwahl im Alltag, wenn dadurch die oben genannten verwandten Ausdrücke aus dem bezeichneten Wortfeld wegfallen oder ungebräuchlich werden. Es gibt unzweifelhaft eine gerechtfertigte Geringschätzung und es gibt nötiges Trennen und sinnvolles Unterscheiden. Wenn all diese Dinge aber nur noch moralisch anklagend als ein sündig-verbrecherisches „Diskriminieren“ bezeichnet werden, dann verschwindet mit einer solchen moralischen Pauschalisierung das Verständnis für die eigentliche Sache (und das Durchschauen des wirklichen Menschen).
Inhaltsverzeichnis
Egalitarismus
Bei der überwiegenden Mehrheit der BRD-Bürger hat sich mit der genannten Bedeutungsverengung ein Sprachverständnis durchgesetzt, das es ihnen an diesem Punkt mittlerweile verunmöglicht, andere Deutsche oder ältere Schriften noch zu verstehen, womit deren endgültige Entwurzelung massiv vorangetrieben bzw. bereits unumkehrbar vollendet wurde. In der BRD wird unter dem Schlagwort der Antidiskriminierung eine ideologische Gleichheitslehre vertreten, die bis zum Wahn von gesetzlich normierten, anonymen Stellenbewerbungen reicht, in denen weder Name, Alter, Geschlecht, noch sonstwelche Angaben erfolgen sollen. Unter den Begriff der „Diskriminierung“ fallen in der BRD ausschließlich sämtliche Minderheiten. Deutsche sind davon ausgenommen.
Auf der Netzseite www.diskriminierung-melden.de heißt es demzufolge in schönstem Neusprech:
- „Die Internetseite von ARIC-NRW e.V. und den AntiDiskriminierungsBüros NRW zur Erfassung rassistisch motivierter Diskriminierungsvorfälle. Mit dieser Weltnetzseite wenden sich die ADB NRW an von rassistischer Diskriminierung Betroffene. Wir bitten Sie als Betroffene, uns Ihre Diskriminierungserfahrungen zu melden. Nur so können die Informationen gewonnen werden, die zeigen, in welchen Bereichen MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund diskriminiert werden, wo besonders rassistische Diskriminierung abzubauen ist. Teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Ämtern, am Arbeitsplatz, in Ihrer Freizeit, Banken, Schulen, bei der Wohnungssuche usw. diskriminiert wurden. Mit Ihrer Hilfe können wir dann die Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um wirksam gegen Rassismus vorgehen zu können.“[1]
Die Seite wird vom „Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration“ des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Im Jahre 2006 wurde das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz (auch Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) von der BRD-„Regierung“ verabschiedet. Die angebliche Diskriminierung knebelt mittlerweile Arbeitgeber, Vermieter und den kläglichen Rest der Leistungsträger in der BRD mit einem Wust absonderlicher Gesetze und Regelungen, die Orwellsche Ausmaße angenommen haben. Für jeden und alles gibt es Ausnahme- und Sonderregelungen, außer natürlich für Deutsche. Diskriminierung von Deutschen ist in der BRD ausdrücklich erwünscht, da die Deutschen in der BRD (noch) nicht in der Minderheit sind.
Eine Form der Selbstdiskriminierung ist der Ethnomasochismus, bei dem das Subjekt seiner eigenen ethnischen Herkunft Verachtung entgegenbringt. Ethnomasochistische Einstellungen sind besonders bei weißen Menschen weit verbreitet.[2]
Beispiele für Diskriminierung
Im Jahre 1962 kam die jüdische Anti-Defamation League in der ersten in den USA landesweit durchgeführten Untersuchung über religiöse Diskriminierung in Vereinen zu dem Ergebnis, daß von den diskriminierenden Vereinen lediglich 82 Prozent der christlichen Vereine Juden grundsätzlich ausschlossen und die restlichen sie teilweise akzeptierten, während von den jüdischen Vereinen rund 96 Prozent keine Christen erlaubten und 4 Prozent sie teilweise zuließen.[3]
Pauschale Diskriminierung von Burschenschaftern
Am 23. Juni 2014 beschloß der Bundesvorstand der BRD-Blockpartei SPD, daß es zukünftig ausgeschlossen sei, sowohl der SPD als auch einer der 120 Burschenschaften anzugehören, die im Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert sind.[4]
Positive Diskriminierung
Eine positive Art der Diskriminierung (nicht mit dem politisch-korrekten Schlagwort „Positive Diskriminierung“ zu verwechseln) ist die Wahlfreiheit oder die rassische, soziale sowie wirtschaftliche Auslese zum Schutz oder zur Förderung der Allgemeinheit und der Gattung (siehe Arterhaltung als „positiver Rassismus“).
Literatur
- Frank Karsten: Mythos Diskriminierung – Freiheit, Ungleichheit und Vorurteile, Lichtschlag Buchverlag, Grevenbroich 2020, ISBN 9783948971007 [136 S.], auch als E-Book – libertäre Sicht
- Hans-Hermann Hoppe: Von der Notwendigkeit und der Tugend der Diskriminierung. In: Der Wettbewerb der Gauner – Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft. Holzinger Hubert W. 2012, ISBN 978-3926396587, S. 69–72 – libertäre Sicht