Diskussion:Großgermanentum

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Im Artikel steht gegenwärtig:

»Der großgermanische Denkansatz stammt aus der Sprachwissenschaft des 19. Jahrhunderts, als Germanisten eine Abkehr vom Römischen Recht und eine Wiederbesinnung auf das Germanische Recht forderten.«

Stimmt alles. Aber wenn schon die Betroffenen damals nicht die Frage beantwortet haben, dann können und sollten wir sie heute beantworten. Nämlich: Gab es denn auch JURISTEN und PARTEIPOLITIKER, die sich der Forderung einer rechtlich-sittlichen Rückbesinnung angeschlossene haben? Zunächst ist das ja vollkommen unverständlich, warum ausgerechnet Germanisten sich in rechtliche Fragen hineinhängen. Natürlich weiß ich aus eigenem Studium, welchen Berg von Arbeit man sich aufhalst, wenn man dieser Frage nachgeht. Aber offenbar hat weder damals, noch heute irgendjemand es für nötig befunden, die wichtige Frage des gesellschaftlichen Rückhalts einer solchen Position einmal objektiv zu beantworten...

~ CodexThelema 17:08, 24. Lenzing (März) 2018 (CET)