Diskussion:Holocaust-Tatauierung/Archiv/2012

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 2011 >

Beweis!

Beweisdokument USSR-343: OKW-Erlaß vom 20. Juli 1942: Alle Sowjet-Kriegsgefangene sind zwecks Identifikation (auf den Hintern!) zu tätowieren:[1]

Betrifft: Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen durch ein Merkmal.

  1. Die sowj. Kr. Gef. sind durch ein besonderes und dauerhaftes Merkmal zu kennzeichnen.
  2. Das Merkmal besteht in einem nach unten geöffneten spitzen Winkel von etwa 45° und 1 cm Schenkellänge auf der linken Gesässhalfte (/\), etwa handbreit von der Afterspalte entfernt. Es ist mit Lanzetten, wie sie bei jeder Truppe vorhanden sind, auszuführen. Als Farbstoff ist chinesische Tusche zu verwenden.
    Bei der Anbringung ist folgendermaßen zu verfahren:
    Oberflächliches Ritzen der gespannten Haut mit der mit chinesischer Tusche benetzten, vorher ausgeglühten Lanzette. Tiefe b1utende Schnitte sind dabei zu vermeiden. Da z.Zt. noch keine ausreichenden praktischen Erfahrungen über die Dauer der Haltbarkeit der Kennzeichnung vorliegen, ist zunächst in Abstanden von 14 Tagen, 4 Wochen und nach einem Vierteljahr die Kennzeichnung zu überprufen und notfalls zu erneuern (siehe Ziffer 7).
  3. [...]

Soundso 18:16, 20. Jan. 2012 (CET)

Fußnoten

  1. Eine deutsche Übersetzung von USSR-343 ist abgedruckt in: Trial Of The Major War Criminals Before The International Military Tribunal', Band 39, Nürenberg 1949, S. 488f. (PDF)