Diskussion:Lenz, Friedrich (1900)

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Geburtsort und -datum

Ist etwas über sein Geburtsdatum und -ort bekannt? Ich konnte auf die Schnelle jedenfalls nichts Dahingehendes im Netz finden. --Thore 11:06, 27. Lenzing (März) 2013 (CET)

Widerlegung durch das Institut für Zeitgeschichte

Die etablierten BRD-Historiker haben niemals versucht, seine Ansichten, daß z.B. die Angehörigen des sogenannten Widerstandes eine Mitschuld am Kriegsausbruch 1939 tragen, die er in Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht geäußert hat, durch etablierte bzw. systemkonforme Historiker widerlegen zu lassen.

Ist das sicher? Das Institut für Zeitgeschichte ist eigentlich auf so etwas spezialisiert und es würde mich überraschen, wenn es nicht den ein oder anderen Versuch dort gegeben hat. Herr Soundso 16:37, 28. Lenzing (März) 2013 (CET)

Hat der BGH Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt?

Im Artikel steht gegenwärtig der Satz:
»Aus den entsprechenden Akten der Regierung Adenauer aus der besagten Zeit, über die stattgefundenen Kabinettssitzungen, die mittlweile im Weltnetz zugänglich sind, geht hervor, daß Lenz vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt worden ist, nachdem der vom Ausschuß für Verfassungsschutz des Bundestages ausgegangene Vorschlag, ihm die Grundrechte zu entziehen, gescheitert war, weil das Kabinett den Vorschlag abgelehnt hat.«
Ich behaupte jetzt mal ganz kühn: Der BGH hat noch niemals irgendwen zu einer Haftstrafe verurteilt (Strafsachen allenfalls mal zurückverwiesen) und deshalb kann der Satz nicht stimmen. Bitte klären...
~ CodexThelema 07:10, 10. Launing (April) 2013 (CEST)

Ich habe dafür keinen Beleg aber frei nach Faurisson hatte auch Raul Hilberg nicht mehr als BlaBla, deshalb nannte er ihn auch Mr. BlaBla. Das mit dem Bundesgerichtshof steht glaube ich so in der Fußnote. --Roon 11:44, 10. Launing (April) 2013 (CEST)

Ich halte es eher für unwahrscheinlich, daß er noch lebt, kann dazu aber auch nichts weiter sagen. -- Roon 15:25, 13. Launing (April) 2013 (CEST)

Werke

Als ich Informationen über ihn gesammelt habe, bin ich auch auf einer Seite gelandet, auf der seine Bücher mit denen eines Ökonomen gleichen Namens zusammengeworfen worden sind. Die Buchtitel dieses Ökonomen fand ich aber durchaus auch interessant, er hat sich wohl viel mit Friedrich List beschäftigt. Dann bin ich auf die Seite der Deutschen Nationalbibliothek gegangen und habe herausbekommen, daß es sich um zwei verschiende Personen handelt. Unter seinem Namen waren nur die Bücher dort gelistet, die ich bereits erwähnt habe. Dann gibt es aber noch ein Buch "Nie wieder München!" es behandelt die Ereignisse rund um das Müchener Abkommen und die Kriegsschuldfrage und es ist von 1964, das dort nicht auftaucht und auch nicht bei diesem Ökonom. Das Buch gibt es dort gar nicht. Ich glaube auch das Udo Walendy in Wahrheit für Deutschland daraus zitiert hat. Ich denke es könnte auch von dem Friedrich Lenz sein, den ich meine, wenn jemand dazu etwas sagen kann, dann sollte er es tun. Das Buch umfaßt zwei Bände und zvab.com ist insofern nicht hilfreich, weil es zwar das Buch führt, aber es ordnet die Bücher nicht den verschiedenen Autoren zu. Also man kann, soweit ich das jetzt gesehen habe, keine Liste der Autoren gleichen Namens dort aufrufen, sich einen aussuchen und dann werden alle Bücher des jeweiligen Autors ausgeworfen. --Roon 19:20, 13. Launing (April) 2013 (CEST)

Von dem Buch über Adolf Hitler gibt es zwei Ausgaben, die andere ist in Holland herausgekommen in Amsterdam. Der Unterschied zwischen beiden beträgt etwas über 40 Seiten. -- Roon 19:58, 13. Launing (April) 2013 (CEST)

Diese Werke stehen alle schon im Artikel:https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&reset=true&cqlMode=true&query=auRef%3D106351680&selectedCategory=any

Das ist der andere Friedrich Lenz: https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showFullRecord&currentResultId=Friedrich+and+Lenz+and+List%26any&currentPosition=10

Das Buch über das Münchener Abkommen habe ich auch gefunden: https://www.zvab.com/servlet/SearchResults?kn=Friedrich+Lenz+Nie+wieder+M%FCnchen%21&sts=t --Fußnote 07:29, 10. Hornung (Februar) 2017 (CET)

Zitat

Sollte man das Zitat nicht besser als Quellenwiedergabe einfügen? — --Wehrkraftverstaerker 21:46, 8. Hornung (Februar) 2017 (CET)

Da kann ich nur zustimmen! — Hyperboreer 22:27, 8. Hornung (Februar) 2017 (CET)

Weiteres

Dort ist von EINEM Verfassungsschutzpräsidenten die Rede, um welchen genau handelt es sich dabei? Das wäre schon interessant. — --Wehrkraftverstaerker 21:46, 8. Hornung (Februar) 2017 (CET)

Ich glaube der hier. http://zuerst.de/2016/01/05/getroffene-hunde-bellen-juristische-schritte-gegen-ex-vs-chef-roewer-gefordert/ --Fußnote 07:14, 9. Hornung (Februar) 2017 (CET)

Zur Person

Die neuen Informationen „Zur Person“ sind sehr interessant! Sehr gut! Wichtig: Keine Anführungszeichen ("") innerhalb Anführungszeichen („“), diese stets beim Zitieren angleichen (‚‘). — Hyperboreer (Diskussion) 17:59, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Danke für den Hinweis. Scheinbar gab es einen Fehler bei der Digitalisierung des BGH-Urteils, denn da steht „trat 1950 der NSDAP bei“. Auch besteht ein Widerspruch zwischen dem BGH-Urteil („Seitdem [1952] gehört er keiner politischen Partei an.“) und den Akten der Adenauer-Regierung (1953 Mitglied der „Deutschen Reichspartei"). Es ist daher fraglich, ob er Mitglied der DRP war. Er scheint auch noch ein weiteres Buch veröffentlicht zu haben („So hat er ausser den erwähnten beiden Schriften u.a. neuerdings eine Schrift über den sozialdemokratischen Parteiführer Ollenhauer und dessen Mitarbeiter herausgegeben.“). Außerdem ist es scheinbar unklar, wer nun „W. von Asenbach“ in Wirklichkeit war, da Lenz wohl im Prozess gesagt hat, daß er nur die Vertriebslizenz für dieses Buch für die Bundesrepublik besitzt und der Autor in Wahrheit im Ausland lebt. Keine Ahnung, ob das nur eine Schutzbehauptung von ihm war und das doch sein Pseudonym war, aber der BGH schreibt ja, das sei „glaubhaft“. Was nun wirklich stimmt weiß wohl keiner.--Nurzu (Diskussion) 18:58, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)
Ich finde es auch bedenklich, daß wir nicht einmal richtige Lebensdaten finden. Ggf. war Friedrich Lenz auch ein Pseudonym? Stehen im BGH-Urteil genaue Daten? — Hyperboreer (Diskussion) 20:14, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)
Online verfügbar ist nur dieses Urteil. Dort wird nur vom „Angeklagten“ gesprochen. Ich habe das überflogen. Die ellenlangen Ausführungen über den staatsgefährdenden Charakter der Schriften sind jetzt nicht sooo interessant. Überrascht hat mich, daß man bisher im Internet allgemein (auch bei Wikipedia, siehe hier: „Friedrich Lenz (Verleger) (Pseudonym W. von Asenbach), deutscher Schriftsteller und Verleger“) grundsätzlich davon ausgeht, daß das sein Pseudonym war, obwohl er diese Schrift laut BGH nur vertrieben hat und der wahre Autor ein im Ausland lebender ehemaliger Offizier war. Die andere Möglichkeit wäre, daß es doch noch irgendwo eine Quelle gibt mit der Gleichung Friedrich Lenz = W. von Asenbach. --Nurzu (Diskussion) 20:35, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)
Das Buch "Adolf Hitler - sein Kampf gegen die Minusseele" hat er, bevor er es vertrieb, gelesen. Die beiden anderen Schriften hat er selbst verfasst. Er ist gebildet und geschult genug, um die Tragweite und den politischen Sinn solcher Ausführungen erfassen zu können. Nach dem überzeugend begründeten Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Rauch ist der Angeklagte zwar über seine Jahre gealtert. Das hat aber zu keinen Ausfallerscheinungen geführt die den Schluss rechtfertigen könnten, dass die Verantwortlichkeit des Angeklagten - sein Einsichts- oder Hemmungsvermögen oder beides zusammen - ausgeschlossen oder auch nur erheblich vermindert gewesen sei. Ebensowenig ist die Annahme gerechtfertigt, der Angeklagte könne infolge der bei ihm feststellbaren Alterserscheinungen den Sinn verkannt haben, der nach allgemeinem Sprachgebrauch mit bestimmten Worten und Wendungen verbunden ist. Er hat somit die angeführten Schriften verbreitet oder hergestellt und verbreitet in dem Bewusstsein, dass durch deren Inhalt Bestrebungen herbeigeführt oder gefördert werden sollten, die darauf gerichtet sind zur Unterdrückung der demokratischen Freiheit die meisten der in § 88 StGB bezeichneten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder zum mindesten zu untergraben. [...] Unerheblich ist es daher, ob er gegenüber einem Zeugen geäussert hat, er wolle das Buch "Adolf Hitler" nur verbreiten, um die Untersuchung der Kriegsschuldfrage in Fluß zu bringen, und nicht, um auf eine Unterdrückung der demokratischen Freiheit hinzuwirken. [...] Zweifelhaft blieb dem Gericht jedoch, ob auch dem Angeklagten diese Bedeutung der angeführten Sätze bewusst geworden ist. Zwar hat er das Asenbachsche Buch gelesen. Ob er aber jeden Satz auf seinen wesentlichen Inhalt genau geprüft und ob er den Sinn gerade dieses Satzes wirklich erfasst hat, bleibt offen. Der Angeklagte ist nicht besonders wendig im Denken, eher schon etwas schwerfällig; es handelt sich um zwei bis drei bestimmte Sätze in einem Buch von 206 Seiten und das, was der Verfasser sagen will, springt dem Leser nicht in dürren Worten in die Augen, sondern muss mit einigem Überlegen erschlossen werden. Es kommt hinzu, dass sich der Angeklagte in seinen eigenen Auslassungen nicht im selben Sinne geäussert hat. Man kann sogar den Eindruck gewinnen, dass er sich bewusst bemüht hat, Wendungen zu vermeiden, die eine Billigung der Judenermordungen enthalten könnten. So muss die Möglichkeit offengelassen werden, dass ihm die wahre Bedeutung der angeführten Asenbachschen Ausführungen entgangen ist.
(Auszüge aus dem Urteil, Link siehe oben) --Nurzu (Diskussion) 21:05, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Gut! Jetzt haben wir ein Todesjahr. Hoffentlich hat das der Autor der Schrift Johann von Leers und die „faschistische Internationale“ der fünfziger und sechziger Jahre in Argentinien und Ägypten nicht verwechselt mit dem Ökonom Friedrich Lenz, der auch 1968 starb. @Hyperboreer Ich hab eine Frage: In dem Aufsatz steht, daß Johann von Leers politisch zu den von dir eingefügten Personen Kontakt hatte, wo u.a. dann der Name Friedrich Lenz fällt. Ist halt die Frage, ob auch Friedrich Lenz „engen politischen Kontakt“ zu den ganzen Personen pflegte, zu denen auch Johann von Leers Kontakt hatte (von Leers hatte wohl relativ viel Korrespondenz).--Nurzu (Diskussion) 21:43, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Ich glaube, das können wir so annehmen, insgesamt war der Kreis doch eher klein. Der Ökonom wurde 1885 geboren, wir wollen hoffen, daß die „Akademiker“ nicht derart große Fehler machen. :-D — Hyperboreer (Diskussion) 22:03, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)
Ja, hoffentlich, haha. :-D Mich hat nur gewundert, woher der das Todesjahr hergezaubert hat, da im Internet ja wirklich nichts dazu steht. Weil wenn er wirklich z.B. eine Todesanzeige in irgendeiner Zeitung als Quelle gefunden hätte, müsste er ja dann auch die genauen Lebensdaten abschreiben können, die ja normalerweise in so einer Todesanzeige dann auch dabeistehen. Daher der Verdacht, aber kann auch stimmen.--Nurzu (Diskussion) 22:15, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Was denkst du über die Geschichte mit dem Pseudonym? Der Bundesgerichtshof ging in seinem Urteil ja klar davon aus, daß er es nur vertrieben hat und nicht der Autor war..--Nurzu (Diskussion) 22:18, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Sollte man evtl. 'vermutlich' vor das Todesjahr setzen. --Thore (Diskussion) 22:33, 9. Heuert (Juli) 2020 (UTC)

Das Buch erschien im Verlag „Boekhandel Europas, Amsterdam“. In dem Artikel Minusseele wurde geschrieben, dass das die erste Auflage war (von 1946). Aus dem Angebot lässt sich das Jahr 1946 nicht bestätigen..--Nurzu (Diskussion) 22:49, 9. Julmond (Dezember) 2020 (UTC)

Abschnitt


Aus den entsprechenden Akten der Regierung Adenauer aus der besagten Zeit, über die stattgefundenen Kabinettssitzungen, die mittlerweile im Weltnetz frei zugänglich sind, geht hervor, daß Lenz am 11. September 1957 vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, nachdem der vom Ausschuß für Verfassungsschutz des Bundestages ausgegangene Vorschlag, ihm die Grundrechte zu entziehen, gescheitert war, weil das Kabinett den Vorschlag abgelehnt hatte.

Lenz war auch Mitglied der von der BRD verbotenen Sozialistischen Reichspartei des Majors Remer.


Ich habe diesen Abschnitt leider entfernt. Auch wenn er gut formuliert ist, aber er wiederholt eigentlich genau das gleiche, was ein paar Sätze vorher schon erläutert wurde.--High (Diskussion) 23:23, 1. Lenzing (März) 2021 (UTC)

Einleitung

Wenn die Verurteilung genannt wird, muß auch der entsprechende Straftatbestand in die Einleitung. --Stabsdienst (Diskussion) 21:48, 13. Launing (April) 2022 (UTC)