Diskussion:Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches/Archiv/2010

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Ich glaube nicht, daß das aus der Wikipedia ist. Allerdings: Ein kleiner einleitender Text ist unumgänglich. Mein Vorschlag:

Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren zugleich Deutsche Kaiser. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine bundesstaatliche Republik mit einem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und diese durch den Führer ersetzt. Die letzte rechtmäßige Reichsregierung Dönitz wurde am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt. Seitdem befindet sich das Reich in einem Interregnum.

Gruß --Rauhreif 21:58, 28. Aug. 2010 (CEST)

Das war von Wikipedia. Man kann ja nachschauen, das mache ich immer. --DasGewisseEtwas 22:30, 28. Aug. 2010 (CEST)

Die Einleitung ist doch jetzt gut. Gruß --Rauhreif 22:36, 28. Aug. 2010 (CEST)