Geheimer Vorbehalt

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Geheimer Vorbehalt oder Gedankenvorbehalt (lat. Reservatio mentalis) ist die von der eindeutigen Formulierung oder dem üblichen Verständnis einer Aussage abweichende innere Einschränkung oder Umdeutung ihres Sinnes durch den Sprechenden; sie ist sittlich als Lüge zu beurteilen. Rechtlich ist der geheime Vorbehalt, soweit er bei der Abgabe einer Willenserklärung nicht erkennbar ist, unwirksam (§ 116 BGB; Mentalreservation), d. h. die Willenserklärung gilt so wie erklärt, ohne den geheimen Vorbehalt.