Geheimer Vorbehalt
Geheimer Vorbehalt oder Gedankenvorbehalt (lat. Reservatio mentalis) ist die von der eindeutigen Formulierung oder dem üblichen Verständnis einer Aussage abweichende innere Einschränkung oder Umdeutung ihres Sinnes durch den Sprechenden; sie ist sittlich als Lüge zu beurteilen. Rechtlich ist der geheime Vorbehalt, soweit er bei der Abgabe einer Willenserklärung nicht erkennbar ist, unwirksam (§ 116 BGB; Mentalreservation), d. h. die Willenserklärung gilt so wie erklärt, ohne den geheimen Vorbehalt.