Genitalverstümmelung

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Genitalverstümmelung wird die ohne medizinische Indikation erfolgende, willkürliche Beschneidung am männlichen und weiblichen Geschlechtsteil genannt. Bei dieser Praxis werden die Geschlechtsteile mit Messern, Scheren, Rasierklingen o. ä. teilweise oder ganz entfernt. Bei Frauen ist auch die Bezeichnung Mädchenbeschneidung oder Frauenbeschneidung üblich. Die Beschneidung bei Jungen wird medizinisch Zirkumzision genannt.

Erläuterung

Die Eingriffe bei Mädchen insbesondere in Afrika werden kulturell begründet und erfolgen vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter, in den meisten Fällen jedoch vor Beginn oder während der Pubertät. Eingriffe bei Jungen werden unter Berufung auf religiöse Vorlieben der erziehungsberechtigten Erwachsenen verübt: Juden und Mohammedaner führen eine bei ihnen geltende althergebrachte Sitte an, die durch alte Schriften jüdischer Verfasser legitimiert sein soll und Geltung für ganze Länder beanspruchen will.

Weltweit wenden sich Ärzte, Juristen und verschiedene Organisationen gegen die Beschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit ein.[1]

Die Beschneidung von Mädchen ist nach dem Strafrecht verschiedener Staaten, unter anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat.

Im Besatzungskonstrukt BRD ist die weibliche Genitalverstümmelung ein Verbrechen (§ 226a StGB; Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis), die in großem Umfang an Jungen ausgeübte noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, sondern erlaubt (§ 1631d BGB). Nicht nur nach Auffassung des Hochschullehrers für Strafrecht an der Universität Regensburg und Richters am Oberlandesgericht Nürnberg Tonio Walter geschieht dadurch Unrecht:

„In Verbindung mit Paragraf 1631d BGB, der die Beschneidung von Jungen legalisiert, verkündet der neue Tatbestand [gemeint: 226a StGB] damit folgende Botschaft: Das, was eine Frau körperlich ausmacht, ist unantastbar. Aber das, was einen Mann körperlich ausmacht, darf zurechtgeschnitten werden. Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel.“[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Appell von 700 deutschen Medizinern und Juristen FAZ 21.7.2012, abgerufen am 22. August 2012
  2. Tonio Walter: „Genitalverstümmelung – Das unantastbare Geschlecht“, Die Zeit (zeit.de), 14. Juli 2013