Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

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Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Freizügigkeitsgesetz/EU regelt als Artikel 2 des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Ausländer) und ihrer Familienangehörigen in der OMF-BRD neu.

EU-Ausländer haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit, also auf Ausreise aus ihrem Herkunftsmitgliedstaat und auf Einreise und Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, wenn sie — wie der Vorschriftentext es fingiert — im Aufnahmemitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Selbstständige im Wirtschaftsleben erwerbstätig oder auf Arbeitssuche sind. Andere – nicht erwerbstätige – EU-Ausländer haben dieses Recht, wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gleiche gilt für die Familienangehörigen, die den EU-Ausländer begleiten oder zu ihm nachziehen. De facto braucht in der BRD kein EU-Ausländer für sein Bleiben irgend etwas zu seinem Versicherungsstatus oder zu Existenzmitteln nachzuweisen.

Für eine Einreise und einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ist nur ein Personenausweis oder Reisepaß erforderlich (§§ 2, 3 FreizügG/EU).

Freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländer benötigen keinerlei Aufenthaltsdokument. Ihre Familienangehörigen erhalten zunächst eine Aufenthaltskarte. Sie erwerben sodann ein Daueraufenthaltsrecht (vgl. § 4 a FreizügG/EU), das über eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts oder eine Daueraufenthaltskarte nachgewiesen wird. Nach den Vorschriften darf ein Daueraufenthaltsrecht im Einzelfall beschränkt werden, jedoch „nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ (§ 6 Abs. 1 FreizügG/EU).

EU-seitig ist das Freizügigkeitsrecht in der Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 enthalten.

Siehe auch

Literatur

  • Ausländerrecht (Textausgabe), Deutscher Taschenbuch Verlag, 27. Auflage 2013, ISBN 978-3423055376

Verweise