Ius soli
Ius Soli (lat.: „Recht des Bodens“) bezeichnet das Geburtsortsprinzip. Nach dieser Regel wird vom BRD-Regime seit dem Jahr 2000 jeder auf diesem Teilgebiet der Groß-BRD geborene Mensch als „Deutscher“ bezeichnet. Dieses Vorgehen ist allerdings rechtswidrig, da in Deutschland seit 1913 mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz das Ius Sanguinis (Abstammungsrecht) gilt.
Eine solche rechtswidrige und volksfeindliche Praxis wurde schon einmal während der Weimarer Regimezeit vorgenommen. Nach dem Wahlsieg der NSDAP wurden diese Umvolkungsmaßnahmen mit dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder rückgängig gemacht. Ab 1945 und verstärkt seit 1990 hat das BRD-Regime diese Praxis der Volkszerstörung erneut fortgeführt. Vorbild sind hierbei die angelsächsischen Staaten und Frankreich, die das Ius soli bereits seit langem praktizieren, so daß in diesen Ländern die Umvolkung und die hierdurch geschaffene Entwurzelung der Staatsbürger, sowie die im Zuge dessen nurmehr auf wenig Widerstand treffende Plutokratie und Synarchie bereits weit fortgeschritten sind.