Baseler Konzil

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Das Baseler Konzil war die die letzte der allgemeinen Kirchenversammlungen des 15. Jahrhunderts, auf der eine Kirchenreform angestrebt wurde, und dauerte vom 23. Juli 1431 bis 7. Mai 1449.

Vorgeschichte

Bereits das von 1414 bis 1418 einberufene Konstanzer Konzil hatte, um die Kirche an Haupt und Gliedern zu reformieren, die altkirchliche Anschauung von den allgemeinen Konzilien als oberster richterlicher und gesetzgebender Macht in der Kirche erneuert und durch das Dekret Frequens den periodischen Zusammentritt solcher Kirchenversammlungen verordnet. Papst Martin V., durch verschiedenen polititischen Druck und durch die Hussiten in Verlegenheit gebracht, berief ein neues Konzil nach Basel. Sein Nachfolger Eugen IV. bestätigte die Berufung und übertrug die Leitung des Konzils dem Kardinallegaten Giuliano Cesarini von St. Angelo.

Geschehen

Am 23. Juli 1431 wurde das Konzil eröffnet und bestimmte in seiner Geschäftsordnung, daß nicht, wie in Konstanz, nach Nationen abgestimmt werden sollte, sondern daß aus allen Nationen und Rangstufen vier Deputationen (für Glaubenssachen, Friedensangelegenheiten, Kirchenreform und Konziliengeschäfte) zu bilden und drei davon zu einem allgemeinen Konzilbeschluss nötig seien. Die erste öffentliche Versammlung fand am 14. Dezember unter dem Vorsitz Cesarinis statt und bestimmte als Aufgaben des Konzils die Ausrottung der Ketzereien, die Vereinigung aller christlichen Völker in der allgemeinen katholischen Kirche, die Beilegung der Kriege zwischen christlichen Fürsten und die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern. Infolge dieser energischen Beschlüsse löste der Papst bereits am 18. Dezember durch die Konsistorialbulle Quoniam alto das Konzil auf; aber Kaiser Sigismund wie der Kardinallegat machten Gegenvorschläge, und das Konzil selbst erklärte am 15. Februar 1432, daß es als ökumenisches über dem Papst stehe. Der Papst wurde wiederholt nach Basel eingeladen, und als er nicht erschien, mit Absetzung bedroht. Durch Empörungen im Kirchenstaate bedrängt, gab er nach und erkannte am 1. August 1433 das Konzil und dessen Beschlüsse an.

Durch ein Schreiben vom 15. Oktober 1431, dann durch mehrere Deputationen eingeladen, erschien am 4. Januar 1433 eine große Deputation der Hussiten in Basel. Auf Grund der hier gepflogenen Verhandlungen kamen am 30. November 1433 die sogenannten Prager Kompaktaten (auch Baseler Kompaktaten) zu stande, nach welchen gegen Einräumung des Laienkelchs und einiger anderer Punkte die gemäßigtere Partei der Hussiten sich mit Rom versöhnte.

Ergebnisse und Folgen

Bei der Durchführung einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern ließ das Konzil sich allzusehr von seiner Feindschaft gegen die Kurie leiten. Seit dem Januar 1435 wurden Beschlüsse zur Hebung der Sittenzucht und Reform des Klerus gefaßt, wie gegen das Konkubinat der Priester, gegen Missbräuche des Kirchenbannes, des Interdikts, des Appellationsrechts u.s.w. Die freie Wahl der Kapitel wurde wiederhergestellt, die päpstliche Disposition über die Pfründen an Kathedral- und Kollegiatkirchen beinahe völlig aufgehoben, die Appellationen nach Rom beschränkt und der römischen Kurie durch Abschaffung der Annalen, Palliengelder und ähnlicher Einnahmen die ergiebigste Quelle ihrer Einkünfte genommen. Den Schluss der Reformen bildete ein neues Papstwahlgesetz und eine Umgestaltung des Kardinalkollegiums. Der Papst sollte hiernach beim Antritt seines Amtes eidlich geloben, die Beschlüsse des Konzils aufrecht zu erhalten und dasselbe alljährlich zusammenberufen. Das Kardinalkollegium wurde auf 24 Mitglieder beschränkt, die aus allen Nationen in der Weise zu wählen sein sollten, daß keiner mehr als ein Drittel angehörte, und die sich selbst ergänzen und alle Amtshandlungen des Papstes überwachen, seine Bullen kontrasignieren und dafür die Hälfte der Einkünfte des Kirchenstaats beziehen sollten.

Diese Beschlüsse, die von der milder gesonnenen Minorität des Konzils mißbilligt wurden, erneuerten den Streit mit dem Papst, und die Union, die der von den Türken arg bedrängte byzantinische Kaiser Johannes VIII. Paläologos mit dem Abendland anstrebte, führte den völligen Bruch herbei. In einer stürmischen Sitzung am 7. März 1437, beriet das Konzil über den Ort der Unionsversammlung mit den Byzantinern; die Majorität beschloß, dieselbe in Basel, Avignon oder einer Stadt in Savoyen abzuhalten, während die mehr dem Papst zugeneigte Minorität eine Stadt Italiens bestimmte. Darüber trennte sich das Konzil; die päpstliche Partei verließ Basel und siedelte nach Ferrara über. Die feindliche Mehrheit, geleitet von Louis d'Allemand, Kardinal und Erzbischof von Arles, blieb zurück und ging jetzt immer weiter in ihrer Opposition gegen den Papst. Am 31. Juli 1437 wurde dieser nebst seinen Kardinälen binnen 60 Tagen nach Basel geladen, am 24. Januar 1438 von seinem Amt suspendiert, und als er nicht erschien, auf Grund der acht katholischen Wahrheiten am 25. Juni 1439 als rückfälliger Ketzer abgesetzt.

An seiner Stelle wurde Herzog Amadeus von Savoyen, der die Regierung niedergelegt hatte, am 5. November 1439 als Felix V. zum Papst gewählt. Der neue Papst wurde nur von seinem Sohn, den Schweizern und dem Herzog von Bayern anerkannt, während Eugen den meisten Mächten Europas nach wie vor als das rechtmäßige Oberhaupt der Kirche galt. Die Franzosen und Deutschen versuchten wenigstens die vor dem Prozess gegen Eugen erlassenen Reformdekrete des Konzils zu retten. Karl VII. von Frankreich erhob dieselben durch die Pragmatische Sanktion zum Staatsgesetz, und auch die deutschen Kurfürsten nahmen sie auf dem Reichstag zu Mainz am 26. März 1439 an; in dem Kompetenzstreit zwischen Eugen und dem Konzil erklärten sie sich neutral. Aber der neue Kaiser Friedrich III. war dem Konzil nicht geneigt. Sein Geheimschreiber Äneas Sylvius (später Pius II.), früher eines der Häupter der Opposition auf dem Konzil, leitete jetzt insgeheim die Verhandlungen des Kaisers mit Rom. Die Erzbischöfe von Trier und Köln, wegen ihres Festhaltens an den Baseler Beschlüssen von Eugen IV. entsetzt (1445), vereinigten noch einmal die deutschen Kurfürsten zu einer Art von Ultimatum an Eugen (21. März 1416), worin sie die Genehmigung der Baseler Dekrete und die Einberufung eines neuen Konzils nach einer deutschen Stadt auf den 1. Mai 1447 verlangten und im Weigerungsfalle sich förmlich auf die Seite der Baseler Versammlung zu stellen drohten.

Friedrich III. ließ nun durch Äneas Sylvius hinter dem Rücken der Kurfürsten mit dem Papste und den übrigen Reichsfürsten unterhandeln. Gegen geringe Zugeständnisse und gegen die Zurücknahme der Dekrete, welche die beiden Erzbischöfe entsetzten, ließ sich die Mehrheit der Reichsstände zur Anerkennung Eugens IV. herbei (September 1446), und der Papst empfing auf dem Sterbebettedie Obedienz der deutschen Nation (7. Februar 1447). Die Schlauheit des neuen Papstes Nikolaus V. und die Treulosigkeit des Äneas Sylvius verstanden es bald darauf, auch noch die wenigen Zugeständnisse Eugens den Deutschen größtenteils zu entwinden (Wiener Konkordat vom 17. Februar 1448). Der Kaiser ging mit einem Separatvertrag voran, die Reichsfürsten traten einer nach dem anderen bei, die Mächtigern durch besondere Verwilligungen gewonnen. Die Reste des Konzils, denen die Reichsstadt Basel ihren Schutz entzog, siedelten nach Lausanne (25. Juni 1448) über. Aber als ihr Papst Felix seine Würde niederlegte und sich mit dem Kardinalstitel begnügte, blieb ihnen nichts anderes übrig, als Nikolaus V. anzuerkennen und sich am 7. Mai 1449 aufzulösen. Die Baseler Beschlüsse sind in keine römische Konziliensammlung aufgenommen und von den römischen Kurialisten für nichtig erklärt worden. Dennoch sind sie eine Quelle des kanonischen Rechts für Frankreich und Deutschland, da sie in die Pragmatische Sanktion von Bourges und teilweise auch in die Mainzer Azzeptation übergegangen und auch später, wenigstens soweit sie die Kirchenzucht betreffen, nicht völlig aufgehoben worden sind.

Literatur

  • Wessenberg: Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrhunderts. Bd. 2, Konstanz 1840
  • G. Voigt, Enea Sylvio de' Piccolomini: Papst Pius II. und sein Zeitalter. Bd. 1, Berlin 1856
  • Hefele: Konziliengeschichte: Bd. 7, Freiburg i. Br. 1874; 2. Aufl. 1891
  • O. Richter: Die Organisation und Geschäftsordnung des Baseler Konzils. Leipzig 1877
  • Pastor: Geschichte der Päpste. Freiburg i. Br., 1886
  • Paul Lazarus: Das Basler Konzil: seine Berufung und Leitung, seine Gliederung und seine Behördenorganisation. In: Ausgabe 100 von Historische Studien. Verlag Kraus, 1965

Verweise