Polizei

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Die Polizei (von altgr. πολιτεία, „Regierungskunst“) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Vorbeugung zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu ermitteln.

Beim Militär werden Polizisten Feldjäger genannt, allerdings verfügen die Feldjäger der Bundeswehr nicht über die gleichen Befugnisse wie in Militärpolizisten anderer Länder bzw. wie die Feldjäger vor der Zerschlagung des Deutsches Reichs 1945.

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Geschichte

Wachtmeister der Chemnitzer Polizei um 1900

Anfänge

In der Zeit des Absolutismus (17./18. Jahrhundert) wurde unter „Polizei“ die gesamte Tätigkeit des Staates nach innen (mit Ausnahme der Militär- und Finanzsachen und Justiz) verstanden. Sie diente dabei nicht nur dem Schutz, sondern auch der Wohlfahrtsförderung (→ Polizeistaat).

Mit Ausgang des 18. Jahrhunderts bahnte sich die Einschränkung der Polizei auf Abwehr von Gefahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Seit Mitte der 1850er Jahre verband sich hiermit ein verfassungsmäßig gewährleisteter Schutz für den einzelnen gegenüber Maßnahmen der Polizei (→ Rechtsstaat). Dies wurde der gemeindeustche Standpunkt, wie er sich in dem preußischen Polizeiverwaltungsgesetz vom 1. Juni 1931 (PVG) ausdrückte.

Gunter d’Alquen (rechts) und deutsche Polizeibeamte

Drittes Reich

Erfolgstaktik „Racial Profiling“: Deutsche Polizisten kontrollieren einen fremdländischen Ausländer in einem Zug, pflichtgemäß werden Papiere und Angaben kontrolliert. Viele Jahre hat es in der BRD ausgereicht, jedweder Kontrolle mit „Nazi“ (→ Faschismuskeule) zu begegnen und ggf. davonzukommen, aber die massenhafte Ausländerkriminalität, der islamische Terrorismus, die Asylantenflut und die Schandnächte haben nicht nur bei der Exekutive, sondern auch beim Volk zu einem Umdenken geführt.

Der nationalsozialistische Staat gab der Entwicklung eine grundsätzliche Wendung. Die Polizeigesetze der Länder bestanden zwar zum Teil noch fort, doch waren es nicht mehr die Schranken der Polizei, die betont wurden, sondern das positive Ziel, auf das ihre Tätigkeit gerichtet war: Erhaltung und Sicherung der Volksgemeinschaft.

Die Leitung der gesamten deutschen Polizei hatte der dem Reichsministerium des Inneren eingegliederte Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler (Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 17. Juni 1936). Diesem unterstanden das Hauptamt Ordnungspolizei und das Hauptamt Sicherheitspolizei. Die weiteren Polizeibehörden waren nach Ländern verschieden. In Preußen (Polizeiverwaltungsgesetz von 1931) gab es Landes-, Kreis- und Ortspolizeibehörden; überall, wo eine staatliche Polizeiverwaltung (Polizeipräsident, -direktor) bestand, war sie zugleich Kreis- und Ortspolizeibehörde.

Die Polizeibeamten waren entweder Beamte des Innendienstes (Polizeiverwaltungsbeamte) oder Vollzugsbeamte (Polizeiexekutivbeamte). Die Vollzugsbeamten waren seit 1. April 1937 Reichsbeamte und ihre Ergänzung aus den Reihen der Schutzstaffel wurde angestrebt. Für sie galt neben dem Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 das gleichzeitig mit diesem am 1. Juli 1937 in Kraft getretene Deutsche Polizeiverwaltungsgesetz vom 24. Juni 1937. Die Vollzugsbeamten waren grundsätzlich Bedienstete der Schutzpolizei ein und fanden dann entweder dort oder in einem anderen Dienstzweig der Polizei des Reiches oder der Gemeinden einen Zuständigkeitsbereich. Grundsätzlich wurden sie auf Widerruf angestellt. Die geforderte Mindestaltersgrenze zum Einstellungszeitpunkt war erheblich niedriger angesetzt als diejenige der übrigen Beamten.

Aufbau

Die Polizei im Dritten Reich wurde unterschieden in Allgemeine Polizei (Sicherheitspolizei im weiteren Sinne), der die Wahrnehmung der allgemeinen polizeilichen Befugnisse oblag, und Verwaltungspolizei (Sonderpolizei für bestimmte Verwaltungszeige).

Die Allgemeine Polizei gliederte sich einerseits in die (nicht uniformierte) Sicherheitspolizei mit den Unterabteilungen Geheime Staatspolizei (→ Politische Polizei) und Kriminalpolizei (leitende Behörden: das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin und das Preußische Landeskriminalpolizeiamt in Berlin), anderseits in die Ordnungspolizei, die abgesehen von der Verwaltungspolizei uniformiert war und neben dieser die Schutzpolizei mit Wasserschutzpolizei, die Gemeindevollzugspolizei, die Gendarmerie (mit motorisierten Bereitschaften zur Verkehrsüberwachung auf den Landstraßen) und die Feuerlöschpolizei (die staatlich anerkannten Berufs- und freiwilligen Feuerwehren) umfaßte.

Bildergalerie

BRD

BRD-Polizisten als Ausputzer gegen Horden von Scheinasylanten und illegalen Ausländern; diese gewalttätigen afrikanischen „Wirtschaftsflüchtlinge“ terrorisieren deutsche Städte,[1] sie und ihre Unterstützer sind die wahren Vertreter Dunkeldeutschlands.

Wesentliche Aufgaben der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland (auch BRD-Werkschutz genannt) bestehen darin, die inhibitorische BRD-Ordnung zu erhalten und politisch inkorrekte, kritische Tendenzen zu unterdrücken oder sogar zu kriminalisieren. Hingegen werden kriminelle Absichten und Aktivitäten von „Nützlichen Idioten“, Langzeitkriminellen sowie mental, sozial und kulturell destruktiv veranlagten Menschen (→ Untermensch) regelmäßig verharmlost; derlei Klientel steht im bundesdeutschen Besatzungskonstrukt unter besonderem Schutz nicht nur der Polizei. Ergänzend setzt hier die Einwanderungspolitik der BRD an, indem derart strukturierte Personen ausländischer Herkunft geradezu nach Deutschland eingeladen und in der Regel auch zeitnah eingebürgert werden. Unterdessen bleiben von Ausländern an Deutschen verübte Straftaten regelmäßig weitgehend ungeahndet und werden mitunter geradezu gefördert. Dieser Umstand fügt dem deutschen Volkskörper fortgesetzt einen nachhaltigen und schweren Schaden zu und bedeutet eine Fortsetzung des seit Beginn des Zweiten Dreißigjährigen Krieges gegen Deutschland gerichteten Völkermordes.

Ähnlich verhält es sich mit dem Umgang mit gewaltbereiten, linksextremen Demonstranten. Sie stören mit offensichtlicher Regelmäßigkeit politische Kundgebungen nationalgesinnter Deutscher und werden bei vorsätzlich verübten, militanten Aktionen zum niederen Zweck einer Provokation rechter Gewalt von der Polizei kaum bis gar nicht behindert. Diese Tatsache wird von den gleichgeschalteten Massenmedien meist verharmlost oder verschwiegen.

Hingegen wird insbesondere gegen deutsche Freiheitskämpfer mit härtesten Mitteln vorgegangen. Obgleich der BRD der Nationalsozialismus und „Holocaust“ als Rechtfertigung und Überlebensgrundlage dient, wurde das Justiz- und Exekutivsystem aus dem Dritten Reich zwar weitgehend übernommen, allerdings in pervertierter, gegen die deutsche Volksgemeinschaft gerichteter Weise entstellt. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem System weisungsgebunden, was dazu führt, daß die Polizei der BRD sich mittelbar der herrschenden Parteienkaste zu beugen hat, da die Justizminister die oberste Weisungsbefugnis haben und die Staatsanwälte befehlen, ob und inwiefern ermittelt wird. Die BRD euphemisiert ihr Wesen als Polizeistaat als „wehrhafte Demokratie“. Widerstand gegen die Schreckensherrschaft ahndet die BRD als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte[2].

Staatliche Willkürsysteme besetzen hohe Posten innerhalb ihrer Polizei üblicherweise mit politisch zuverlässigem Kaderpersonal; in der BRD sind das z. B. die Landespolizeipräsidenten Bernd Merbitz und Dieter Glietsch oder der ehemalige Passauer Polizeidirektor und jetzige Kriminalpolizeichef in Straubing Alois Mannichl.

Diese definieren die Vorgehenshärte der ihnen Unterstehenden – unzimperlich gegen Staatsfeinde – und sorgen unter anderem dafür, daß wichtige Demonstrationen nicht stattfinden oder unwirksam gemacht werden.

Seit Juli 2011 müssen Berliner Polizisten, bundesweit als erste, ein Namens- oder ein Kennnummernschild tragen. Anstatt ihren gesellschaftlichen Schutzauftrag zu erfüllen wirbt die Polizei Berlins zudem für eine multikulturelle Gesellschaft und arbeitet dafür mit Filmemachern von Mohammedaner-Videos zusammen, die den Anschlag auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ verherrlichen.[3][4]

Personalpolitik

Das BRD-Regime dünnt die Polizei personell gezielt aus (Personalabbau, Überalterung)[5] und ersetzt die freigewordenen offenen Stellen durch sogenannte Personen mit Migrationshintergrund, ein Ausdruck aus der Sprache der BRD, der fremdländische Ausländer sowie Mischlinge mit deutschem Einschlag einschließt (→ Migrantenquote),[6] die nicht einmal mehr den BRD-Paß besitzen müssen.[7] Letztgenannte Personengruppen werden von den Vertretern des BRD-Regimes, z. T. mittels mehrsprachiger Werbemedien und durch Kooperationsvereinbarungen mit (mohammedanischen) Ausländerlobbyorganisationen, gezielt geworben,[8] um in die ethnische und kulturelle Homogenität der Polizei in gleicherweise zu zersetzen, wie es bei der in der BRD ansässigen Bevölkerung bereits der Fall ist. Um dies möglichst schnell zu erreichen, werden Standards abgesenkt und gezielt Bewerber angeworben, die, wenn es sich um Deutsche handeln würde, als ungeeignet betrachtet würden.[9] Dies schließt beispielsweise die „Entschärfung“ von Führungszeugnissen ein, um auch bereits straffällige Bewerber türkischer und arabischer Herkunft einstellen zu können. Schon seit 2009 müssen Einwanderer, die in die BRD-Polizei wollen, nicht mehr fehlerfreies Deutsch beherrschen. Ebenfalls ist es für fremdländische BRD-Polizisten oftmals bereits Gewohnheit, daß diese sich untereinander während der Ausübung des Polizeidienstes in ihrer Muttersprache unterhalten (z. B. Türkisch, Arabisch).[10]

Frauen

Ähnlich wie in der Bundeswehr wird die Schlagkraft der Polizei durch die Aufnahme weiblicher Personen herabgesetzt. Dies geschieht dadurch, daß beispielsweise die Anforderungen bei Sporttests für weibliche Polizeibewerber deutlich niedriger sind als die für männliche. Im März 2015 stellte ein BRD-Verwaltungsgericht fest, daß auch Bewerberinnen die gerade einmal 1,58 Meter groß sind, Polizistinnen werden können.[11]

Mangelnde Trennung von Nachrichtendiensten und Polizeien in Autokratien

Es gibt in diktatorischen Staaten eine mangelnde Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, so gab es in der DDR das Ministerium für Staatssicherheit und im Dritten Reiche die Geheime Staatspolizei (Politische Polizei). In der BRD gibt es den – ganz im Neusprech benannten – Verfassungsschutz. Dieser ist eine politische Polizei und dient dazu, systemkritische Vereinigungen von innen zu zerstören, ohne große Aufmerksamkeit zu erregen. Der Geheimdienst schleust Spione (V-Leute) ein, die als agent provocateurs auftretend Straftaten durchführen, um dann die Opfer-Organisationen als verantwortlich zu beschuldigen, so daß die staatskritischen Vereinigungen unter dem § 129 des StGBBildung krimineller Vereinigungen[12] verboten werden können. Die „staatsfeindliche Betätigung“ wird durch die Polizei verhindert. Die Geheimdienste autoritärer Systeme, auch „Nachrichtendienste“ genannt, versorgen mit hilfreichen Informationen, um Regimefeinden aufzulauern.

Die EU-Diktatur hat mit dem Lissaboner Diktat eine Europa-Polizei Eurogendfor geschaffen, die nicht nur in sich ein Geheimdienst ist, sondern auch das Militär hinzuziehen kann.[13]

Waffenmonopol von Diktaturen

Das bundesdeutsche Regiment beansprucht vergleichbar mit kommunistischen Regimes wie dem chinesischen, der DDR und der Sowjetunion ein Waffenmonopol für sich, was dazu führt, daß die Exekutionslakaien des Systemes (Polizisten) einen Vorsprung durch Waffengewalt haben – was im Gegensatz zu weitverbreiteten Angaben im Dritten Reiche nicht der Fall war.[14] Das Verbot der bewaffneten Wehr wird im Waffengesetz (WaffG) der BRD festgelegt, der in Gruppen bestehende Waffenbesitz wird unter dem Paragraphen 127 des BRD-Strafgesetzbuches [15] mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet. Auch die linkslastige Wikipedia gibt im Artikel über das Waffengesetz zu: International gehört das [bundes]deutsche Waffengesetz zu den strengsten.[16] Nicht überraschend hält dieses Gesetz besonders Regimekritiker vom Waffenbesitz ab; tatsächliche Kriminelle, die organisiert agieren, wie beispielsweise bei der Mafia, kommen problemlos an Waffen heran. Politikern und anderen Günstlingen des Systems wird der Waffenbesitz aufgrund von „besonderen Bedarfes“ erlaubt. Im Zuge des Aufbaus eines Terrorstaates nach dem 11. September 2001 verwenden die Polizeieinheiten ihre Waffen immer weniger zögernd und werden auch stärker bewaffnet, so werden Gummiknüppel durch Teleskopschlagstöcke ersetzt.[17]

Zitate

  • „[...] Wir sagen natürlich, die Bullen sind Schweine. Wir sagen, der Typ in Uniform ist ein Schwein, kein Mensch. Und so haben wir uns mit ihnen auseinanderzusetzen. Das heißt, wir haben nicht mit ihm zu reden, und es ist falsch, überhaupt mit diesen Leuten zu reden. Und natürlich kann geschossen werden.“ — Ulrike Meinhof im Interview mit Michèle Ray über die Baader-Befreiung[18]
  • „Die Ausrede, daß man von einer ›No-go-Area‹ ja erst sprechen könne, wenn nicht nur die Bürger, sondern auch die Ordnungskräfte sich nicht mehr hineinwagten, ist faul: Wenn selbst einfachste Polizeimaßnahmen nur mit massiver Verstärkung durchführbar sind, weil einzeln auftretende Beamte sofort von einer wütenden Meute umringt werden, führt schon die personelle Überdehnung der kaputtgesparten Polizei dazu, daß sie in Bezirken, die ihr streitig gemacht werden, nur noch das Nötigste erledigt und sich sukzessive aus ihnen zurückzieht. Die Logik der fragmentierten Einwanderungsgesellschaft führt in den Polizeistaat, der mangels geeigneter Kräfte indes gar nicht zu realisieren ist. Wenn ein Polizeiaufgebot in Regimentsstärke in Köln die Wiederholung der sexuellen Massenübergriffe der Neujahrsnacht 2015/16 verhindert, wird bekannt, daß im weniger massiv verteidigten Frankfurt am Main eben dieser Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung wieder eingetreten ist. Abgesagte Feste und Karnevalszüge, harte Anti-Terror-Auflagen vom Lkw-Verbot bis zur festungsartigen Einmauerung mit Betonbarrikaden, weisen den Weg in den permanenten Ausnahmezustand. [...] Kein Wunder, daß die Polizei eher frustrierte Beamte verliert, als neue Bewerber anlockt. Politisch gewolltes Auffüllen ihrer Reihen mit Kräften ›mit Migrationshintergrund‹ bei gleichzeitiger Absenkung der Einstellungskritierien birgt wiederum die Gefahr der ethnischen Fragmentierung auch der Sicherheitskräfte.“Michael Paulwitz[19]
  • „Die Ängste der Bevölkerung muß man in diesem Zusammenhang sehr ernst nehmen. [...] Hier braut sich was zusammen, vor dem die Bevölkerung mehr und mehr Angst bekommt. Wenn unsere Einsatzkräfte mitten in solchen Schlägereien schlichten müssen, liegen diejenigen, die den Flüchtlingen applaudiert und Stofftiere verteilt haben, in ihren Betten. Das muß man mit aller Deutlichkeit mal so sagen. [...] Es gibt nicht nur eine schöne Seite dieser Situation, es gibt auch die häßliche und die wird der Polizei vor die Füße geworfen.“ — Polizei-Gewerkschaftsvorsitzender Rainer Wendt zu den alltäglichen Belastungen der Asylantenflut, 2. Oktober 2015[20]

Filmbeitrag

Polizisten werden in Berlin als „Hurensöhne“ beschimpft
Action in Duisburg
Berlin, Hallesches Tor - Polizisten werden beschimpft
ZDF Doku St.Pauli Reeperbahn 2009 (Ein Polizist wird als „Hurensohn“ beleidigt)
„Isch arbeite bei der Polizei, aber trotzdem kann ich Dein Homie sein“. Berliner Polizei biedert sich mit Rapmusik in Kanakendeutsch bei orientalen Zvilokkupanten an.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Schubert: Inside Polizei – Die unbekannte Seite des Polizeialltags. riva, 2016. ISBN 978-3868839173

Verweise

Fußnoten

  1. http://koptisch.wordpress.com/2014/06/12/gewalttatige-afrikanische-wirtschaftsfluchtlinge-terrorisieren-hamburg/
  2. § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  3. Berliner Polizei rappt für Toleranz und Multikulti, Junge Freiheit, 18. Oktober 2018
  4. Berliner Polizei verteidigt Kooperation mit Filmemacher von Islamisten-Video, Junge Freiheit, 20. Oktober 2018
  5. Mehr als 1.300 Berliner Polizisten gehen in RuhestandDie Welt, 3. November 2012:

    „In den nächsten fünf Jahren gehen in Berlin mehr als 1.300 Polizisten in den Ruhestand. [...] Das durch den Einstellungsstopp in den Jahren 2003 bis 2006 entstandene Defizit werde durch Neueinstellungen wieder ausgeglichen. [...] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin verweist darauf, dass in den vergangenen zehn Jahren 4.000 Stellen abgebaut worden seien. "Streifen können schon heute nicht mehr wegen der allgemeinen Unterbesetzung gelaufen werden", betonte der Sprecher des GdP-Landesverbands, Dieter Großhans. Der Personalbestand lasse lediglich noch eine Strafverfolgung zu. Wegen des hohen Durchschnittsalters in den Dienststellen ist nach seinen Angaben der Krankenstand "allgemein hoch".“

  6. Sidney Gennies: Polizei wirbt um ZuwandererTagesspiegel, 15. September 2012::

    „Jeder fünfte Auszubildende bei der Berliner Polizei hatte 2012 eine nichtdeutsche Herkunft. Und es sollen mehr werden - vor allem auch im gehobenen Dienst. [...] Tatsächlich hat sich der Anteil von Migranten bei den Neueinstellungen 2012 im Vergleich zum Vorjahr auf 22,9 Prozent verdoppelt. 2006 waren es gerade sechs Prozent. Der Anteil Auszubildender aus Einwandererfamilien im gehobenen Dienst der Schutzpolizei etwa ist aber weiterhin konstant niedrig bei rund 10 Prozent. Katja Sievert, die bei der Polizei für Einstellung verantwortlich ist, sieht die Entwicklung positiv. Der höhere Anteil liege aber vor allem daran, daß die Polizei den Numerus clausus für Bewerber abgeschafft hat, um mehr Nichtdeutschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Auch Koppers sagte, sie wolle weiter an mehr interkultureller Kompetenz arbeiten. Und gerichtet an die anwesenden Amtsleiter: „Bitte verfahren sie ebenso.““

  7. Siehe bspw. 33-cabinet.png Abgerufen am 17. August 2014. Archiviert bei WebCite®.Interessierte mit MigrationshintergrundPolizei Niedersachsen:

    „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einstellung auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit möglich ist, z.B. bei Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse auch Ausnahmen für andere Staatsangehörigkeiten möglich.“

  8. Junge Freiheit, 41/14, S. 4
  9. Junge Freiheit (jungefreiheit.de vom 31. Januar 2013): Mehr Einwanderer für den Polizeidienst gefordert
  10. Junge Freiheit (jungefreiheit.de vom 15. Dezember 2014): Berlin: Senat weist Sarrazin-Vorwürfe zurück
  11. PI-News: Zwergin darf Polizistin werden
  12. § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen
  13. Vertraulicher Schweizer Brief: Was versteckt sich hinter Eurogendfor mit EU-Besetzungsrecht? (23. Januar 2010)
  14. Bernard E. Harcourt: On the NRA, Adolph Hitler, Gun Registration, and Nazi Gun Laws: Exploding the Culture Wars (A Call to Historians). 73 Fordham University Law Review 653 (5. April 2004)
  15. § 127 StGB: Bildung bewaffneter Gruppen
  16. vgl. Wikipedia: Waffengesetz (Deutschland)
  17. Kai von Appen: Stahlteleskop schlägt Gummiknüppel. die tageszeitung (21. Januar 2009)
  18. „Natürlich kann geschossen werden.“Ulrike Meinhof über die Baader-Aktion. In: Der Spiegel Nr. 25 vom 15. Juni 1970; S. 74 f.
  19. Michael Paulwitz: Der scheiternde Staat, Junge Freiheit, 11. Februar 2017
  20. Polizei beklagt Gewalt unter Migranten