Rögner, Adolf
Adolf Rögner trat in den Frankfurter Auschwitzprozessen als Belastungszeuge auf.
Auschwitzprozesse
Die Ermittlungen bezüglich im KL Auschwitz begangener Verbrechen Anfang 1958 kamen durch seine Anzeige ins Rollen. Rögner, der vom mit der Sache befaßten Stuttgarter Staatsanwalt Weber mehrfach als »kontradiktorischer und psychopathischer Berufsverbrecher« bezeichnet wurde, befand sich seinerzeit wegen Meineids in Haft.
Am 1. März 1958 erhielt die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Schreiben des ehemaligen Auschwitz-Häftlings Adolf Rögner, der unter anderem wegen Meineid unter Anklage stand und in Bruchsal inhaftiert war. In diesem Schreiben belastete Rögner Wilhelm Boger und andere ehemalige Angehörige der Auschwitz-SS-Mannschaften. Wegen seines kriminellen Hintergrunds wurde Rögner erst am 6. Mai 1958 persönlich vernommen, und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft behandelte darum die Anzeige zuerst mit Vorsicht. Rögner belastete auch die später mit Boger gemeinsam angeklagten Hans Stark, Pery Broad und Klaus Dylewski.
Erst nachdem das Internationale Auschwitz Komitee unter seinem Präsidenten Hermann Langbein im Mai 1958 Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt und weitere Zeugen gestellt hatte, kam es zum Haftbefehl gegen Boger und weitere Täter. Am 8. Oktober 1958 wurde Boger an seinem Arbeitsplatz verhaftet und im Stuttgarter Polizeipräsidium vernommen. Die weiteren Beschuldigten wurden erst im April 1959 festgenommen.
In den darauf folgenden Ermittlungen, die sich bis zum April 1963 hinzogen, übernahm der hessische jüdische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, selbst ein Verfolgter des NS-Regimes, die Leitung.
Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Wilhelm Boger einige belastende Aussagen anderer ehemaliger Auschwitz-Häftlinge gesammelt hatte, nahm man nun sogar Adolf Rögner ernst und verhörte ihn. Was Rögner dabei allerdings zum Besten gab, geht auf keine Kuhhaut:
Er will konkrete Anschuldigungen gegen 1.400 bis 1.600 Personen machen können, von denen ihm ungefähr 160 namentlich bekannt sind. Kein Mensch kann derart viel Kenntnisse über so viele Personen aus eigenem Erleben haben. Hier zeigt sich wieder das eigentlich Metier Rögners: Berufsdenunziant und meineidiger Falschzeuge. Die Kleinstkinder ankommender Häftlinge sollen den Eltern aus den Armen gerissen und auf einen großen Haufen geworfen worden sein - 40-45 Säuglinge, von denen die untersten erdrückt und erstickt worden seien. Von dort seien die Säuglinge auf einen Lkw geworfen und bei lebendigem Leibe in die bollernden Krematoriumsöfen geworfen worden. Jede Mutter und jeder Vater wird bestätigen, daß sie sich lieber hätten erschießen lassen, als eine derartige Behandlung ihrer Kinder hinzunehmen. Eine solche Behandlung der Säuglinge durch die SS hätte unweigerlich zu einem Aufstand der Häftlinge geführt, der nur mit massivem Gebrauch der Schußwaffe hätte blutig unterdrückt werden können. Es kann daher völlig ausgeschlossen werden, daß auch nur entfernt etwas wie das Behauptete geschehen ist. Rögner will sich an der Rampe in Birkenau hinter einem Baum versteckt und von dort folgendes gesehen haben:
- »Ich hielt mich deshalb hinter einem starkem Baum verborgen und schaute von dort dem Treiben zu. Ich sah dann, wie B o g e r mit einem etwa 15-jährigen Judenmädchen, welches ebenfalls erst mit dem Transport angekommen war, zur Seite ging. [...] Nachdem B o g e r mit dem Mädchen ca. 150 m von seinen übrigen Kollegen entfernt war - ich selbst stand in ca. 15 - 20 Meter Entfernung von dem Tatort - sprach B o g e r auf das Mädchen ein und kurz darauf schlug er sie kräftig, so dass sie bewusstlos zu Boden fiel. Was Boger zu dem Mädchen gesagt hatte, konnte ich nicht verstehen. Ich nehme aber an, dass er das Mädchen geschlechtlich gebrauchen wollte. Nachdem das Mädchen bewusstlos geschlagen war, konnte B o g e r sein schändliches Vorhaben wohl deshalb nicht mehr ausführen, weil das Selektionskommando inzwischen näher gekommen war und er somit befürchten musste, beobachtet zu werden. B o g e r hat dem Mädchen die Kleider teilweise vom Leib gerissen, teilweise mit seinem Taschenmesser, es kann auch ein Stilettmesser gewesen sein, aufgeschnitten. Nachdem das Mädchen bis auf Hemd und Hose entblösst war, [...]. Anschliessend zog er seine Pistole und gab dem Mädchen in die linke und rechte Brust je einen Schuss. Schliesslich steckte er den Pistolenlauf noch in den Geschlechtsteil des Mädchens und feuerte nochmals einen Schuss ab.«
Auf die Anmerkung des offenbar nicht ganz auf den Kopf gefallenen vernehmenden Beamten, durch diese Schüsse hätte Bogers Handlung nicht unbemerkt bleiben können, flickschustert Rögner seine Aussage dahingehend, daß man in Birkenau »täglich zu allen Tages- und Nachtzeiten irgendwo im Lager« Schüsse gehört habe, weshalb Bogers Mord nicht weiter aufgefallen sei. Auch habe man des Mädchens Leiche zunächst gar nicht bemerkt.
Dies ist die Art von Nazi-Sado-Pornographie, die so ungeheuer erfolgreich geworden ist. Die Sache hat allerdings zwei Haken, erstens nämlich, daß in Auschwitz eben nicht ständig rumgeballert wurde, und selbst wenn, dann wären drei Schüsse an der Rampe eben doch aufgefallen. Zweitens gab es bei der Rampe in Birkenau keine Bäume, hinter denen sich Rögner verstecken konnte.
Ferner behauptet Rögner, die an der Rampe ankommenden Kinder seien wegen der Brutalität Bogers und anderer SS-Leute so verzweifelt gewesen, daß sie sich an die Beine Bogers und der SS-Leute geklammert hätten, wo Boger sie erschossen habe. Ob Kinder sich allerdings an die Beine der Verursacher ihre Angst klammern würden, erscheint äußert fragwürdig.
Weiter behauptet Rögner: »Nach dem Eintreffen eines weiteren Häftlingstransportes in Auschwitz II nahm B o g e r einmal einen der Säuglinge, die schon am Boden lagen, wickelte es aus den Windeln, so dass es völlig nackt war, nahm es bei den Beinen und schlug es mit dem Kopf zunächst leicht, dann mit ziemlich grosser Gewalt an die Eisenkante des Güterwagens, solange bis der Kopf völlig zerquetscht war. Dann drehte er dem bereite toten Kind Arme und Beine herum und warf es zur Seite.«
Beobachtet haben will Rögner dies wiederum, als er sich an der Rampe hinter einem - dort nicht existierenden - Baum versteckte.
Anschließend behauptet Rögner, er sei Zeuge zu etwa 30 weiteren Einzelmorden Bogers, die dieser in ähnlicher oder noch grausamerer Weise begangen habe, und er sei auch Zeuge von Bogers Folterexzessen, die er »unbemerkt durchs Schlüsselloch oder durch die Fenster« gesehen haben will - wie kindisch. Boger gab an, daß jener Raum, in dem er »verschärfte Verhörmethoden« anwandte, von außen nicht eingesehen werden konnten.
Um so schockierender ist, daß der Beamte, der Rögner vernahm, im Anschluß an die Vernehmung vermerkte:
»Die Vernehmungsniederschrift vom 4.11. 1958, in der Rögner neue Tatbestände mit besonders sadistischem Einschlag benannte, über die er bisher keine Aussagen gemacht hat, ist zustandegekommen, nachdem Rögner gebeten hatte, ihm zur Stützung seines Gedächtnisses den beschlagnahmten grünen Hefter mit der Aufschrift "KZ Auschwitz" zur Verfügung zu stellen. Rögner ist Gelegenheit gegeben worden, diesen Hefter vor der Vernehmung einzusehen. In diesem Schriftwerk hat Rögner im Jahre 1945/46 Ausführungen über derartige Vorgänge im Lager Auschwitz gemacht.«
Da werden Rögners perverse Hirngespinste flugs zu »Tatbeständen«, und es wird offen zugegeben, daß man Rögner erlaubte, seine "Erinnerung" durch von ihm gesammeltes Propagandamaterial "aufzufrischen".
Verweise
- Rudolf Germar: Berufsdenunziant, Berufszeuge, Berufsverbrecher, in: VffG 6(4) (2002) [HTML| PDF]
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